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06.04.2017

Sachsen-Anhalt ENERGIE - Erweiterung der Fördermöglichkeiten


Mit dem Programm Sachsen-Anhalt ENERGIE unterstützen das Land
Sachsen-Anhalt und die Europäische Union Maßnahmen zur Steigerung
der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen.

Die Förderung ist sowohl auf Grundlage der "De-minimis"-Verordnung als
auch auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
möglich.


Inhaltlich gab es folgende relevante Änderungen:
  • der Förderausschluss für kommunale Unternehmen entfällt
  • die Begrenzung der Größe förderfähiger Unternehmen entfällt (bisher waren nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) förderfähig); KMU: Mindestinvestitionsvolumen 10.000 Euro; Großunternehmen: Mindestinvestitionsvolumen 100.000 Euro

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (max. 500.000 Euro). Die Höhe richtet sich nach der Unternehmensgröße und dem Fördergegenstand.

Mehr Informationen zum Programm Sachsen-Anhalt ENERGIE erhalten Sie auf der Homepage der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: http://www.ib-sachsen-anhalt.de/firmenkunden/investieren/sachsen-anhalt-energie.html oder über die kostenfreie Hotline 0800 56 007 57. Voraussetzung für die Förderung eines Projektes mit einem Zuschuss aus dem Programm Sachsen-Anhalt ENERGIE ist eine umfassende Expertenanalyse der vorhandenen Energieeinsparpotenziale im Unternehmen. Es muss ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem nachgewiesen werden.

Entsprechende Auditoren sind unter den Mitgliedern der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zu finden (Auditoren nach EDL-G und Fachingenieure Energie).

Tipp: Beratungsleistungen, die dem Energieeffizienzprojekt vorausgehen und vom beantragten Vorhaben abgrenzbar sind, können über das Beratungsprogramm für Unternehmen gefördert werden. Informationen zu diesem Programm finden Sie unter diesem Link.

Sie haben Fragen? Die Experten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beraten Sie unter der kostenfreien Hotline 0800 56 007 57.