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17.07.2017

Kein Bedarf an längerer Verjährungsfrist

BMJV-Gutachten zur Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauvorhaben vorgelegt

Das Institut für Baurecht e.V. in Hannover hat einen im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erstellten Abschlussbericht über die Erforderlichkeit einer Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauwerken vorgelegt. Der Bericht sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse sind auf der Homepage des BMJV veröffentlicht worden (Link).

Ausgangslage war die Forderung einiger Kreise nach einer Verlängerung der gesetzlich festgeschriebenen Frist für Mängelansprüche von derzeit 5 auf 10 Jahre. Auf der Grundlage von Erhebungen bei den Vertragsparteien, den am Bau beteiligten Berufsgruppen und Verbänden sowie einer Auswertung der Vertragspraxis ist das Institut für Baurecht zu dem Ergebnis gekommen, dass derzeit kein Bedürfnis besteht, die geltende fünfjährige Verjährungsfrist zu verlängern.

Begründet wird dies u.a. damit, dass ca. 90 % aller Schadenfälle während der ersten 5 Jahre nach Baufertigstellung auftreten, was die Angemessenheit der jetzigen Regelung einer fünfjährigen Verjährungsfrist für Mängel an Bauwerken bestätige. Außerdem wäre bei einer Verlängerung der Verjährungsfrist mit einer Erhöhung der Baukosten zu rechnen.

Das BMJV beabsichtigt, auch die Justizministerkonferenz über die Ergebnisse der Untersuchung zu unterrichten. Mit einer Verlängerung der derzeitigen Verjährungsfrist ist daher nicht zu rechnen.

 www.bmjv.de/