19.04.2024
FAQs zum Rechtsgutachten für Vergaben von Planungsleistungen von Prof. Burgi
16.04.2024
Sachverständigenbestellung
05.04.2024
Spitzenleistungen im Brückenbau gesucht
27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
26.03.2024
Sommerfest der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
25.03.2024
Beratungstag zum Sachverständigenwesen
22.03.2024
Ihr Engagement für den Schutz und Erhalt unserer Wälder
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
21.03.2024
Für eine starke regionale Präsenz
20.03.2024
Antrittsbesuch beim VDI Magdeburger Bezirksverein
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
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19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
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HOAI 202X
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Schülerwettbewerb Junior.ING 2023/24: Unterstützen Sie schon heute den Ingenieurnachwuchs von morgen!
05.01.2024
Änderungen beim Deutschen Ingenieurblatt ab 2024
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Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
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Mit einer starken Ingenieurkammer in das neue Jahr 2024
13.12.2023
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13.12.2023
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13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
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04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform

19.12.2017

Neue EU-Schwellenwerte im Amtsblatt veröffentlicht


Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre neu festgelegt. Ab 1. Januar 2018 werden neue EU-Schwellenwerte gelten. Heute wurden die delegierten Verordnungen (EU) 2017/2364, 2365, 2366 und 2367 der Kommission vom 18. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinien 2014/23, 24 und 25/EU sowie der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.


Darin sind die Schwellenwerte wie folgt festgesetzt:
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer/Oberster Bundesbehörden: 144.000 € (bisher 135.000 €)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 221.000 € (bisher 209.000 €)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 443.000 € (bisher 418.000 €)
  • für Bauaufträge: 5.548.000 € (bisher 5.225.000 €)
  • für Konzessionsvergaben: 5.548.000 € (bisher 5.225.000 €)

Die Änderungen werden zum 1.1.2018 in Kraft treten. Eine Maßnahme des deutschen Gesetzgebers ist nicht erforderlich, da die Vergabeverordnungen direkt auf die EU-Vorschriften verweisen.

 Amtsblatt der Europäischen Union

PDF-Datei1622458605-WahlprfsteinedesLFBSachsenAnhaltAntwortenderFraktionen.pdf