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Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
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Sommerfest der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
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Beratungstag zum Sachverständigenwesen
22.03.2024
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22.03.2024
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21.03.2024
Für eine starke regionale Präsenz
20.03.2024
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26.02.2024
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26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
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20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
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06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
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07.01.2024
Schülerwettbewerb Junior.ING 2023/24: Unterstützen Sie schon heute den Ingenieurnachwuchs von morgen!
05.01.2024
Änderungen beim Deutschen Ingenieurblatt ab 2024
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
18.12.2023
Mit einer starken Ingenieurkammer in das neue Jahr 2024
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
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04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte

14.03.2018

BIngK-Einsprüche zum Entwurf ISO/DIS 19650-1.2 und ISO/DIS 19650-2.2


Nachdem die Bundesingenieurkammer am 12.04.2017 gegen den Normentwurf des NA 005-01-39 AA "Arbeitsausschuss BIM - Building Information Modeling" als Spiegelausschuss zu ISO/TC 59/SC 13 - CEN/TC 442 bei DIN Einspruch eingelegt hat, wurden seitens des DIN im Februar 2018 die kommentierten Stellungnahmen zu EN ISO 19650-1 und -2 zum 1. Entwurf von ISO/TC 59/SC 13/WG 13 veröffentlicht. Wesentliche Punkte, die die BIngK in ihrem Einspruch im April 2017 vorgebracht hatte, sind dabei jedoch nicht berücksichtigt worden. Hierzu gehört u.a. die Ausrichtung der Norm auch auf Vertragsmodelle, die für kleine und mittelständische Büros (KMU) möglich sind.

Statt einer Ausrichtung der Norm rein auf Generalunternehmervergaben soll nach den Einsprüchen der BIngK die Norm nicht in Bau- oder Vergaberecht eingreifen und vergaberechtliche Grundsätze wie die Produktneutralität der Ausschreibung sowie den Grundsatz der Trennung von Planung und Ausführung beachten. Da dies vom Normenausschuss nicht hinreichend berücksichtigt wurde, hat die BIngK daher am 02.03.2018 erneut Einsprüche gegen die kommentierten Normentwürfe eingelegt. In der Einspruchssitzung am 08.03.2018 wurden die Änderungsvorschläge der Einsprecher diesbezüglich diskutiert und berücksichtigt. Deutschland wird sich bei der Abstimmung auf europäischer Ebene zur ISO/DIS 19650-2 enthalten und die Kommentare der Einsprecher zur Änderung einreichen. (BA)


Quelle: BIngK-Report 1/2018