19.04.2024
FAQs zum Rechtsgutachten für Vergaben von Planungsleistungen von Prof. Burgi
16.04.2024
Sachverständigenbestellung
05.04.2024
Spitzenleistungen im Brückenbau gesucht
27.03.2024
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26.03.2024
Sommerfest der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
25.03.2024
Beratungstag zum Sachverständigenwesen
22.03.2024
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22.03.2024
Land ändert Bauordnung
21.03.2024
Für eine starke regionale Präsenz
20.03.2024
Antrittsbesuch beim VDI Magdeburger Bezirksverein
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
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Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
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06.02.2024
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30.01.2024
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19.01.2024
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HOAI 202X
07.01.2024
Schülerwettbewerb Junior.ING 2023/24: Unterstützen Sie schon heute den Ingenieurnachwuchs von morgen!
05.01.2024
Änderungen beim Deutschen Ingenieurblatt ab 2024
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Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
18.12.2023
Mit einer starken Ingenieurkammer in das neue Jahr 2024
13.12.2023
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13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
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04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform

04.04.2018

Herausforderung Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)


Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sollen EU-weit die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen vereinheitlicht werden. Sie ist seit dem 24. Mai 2016 in Kraft, verpflichtend anzuwenden ist sie ab dem 25. Mai 2018. Als Verordnung gilt sie in den Mitgliedstaaten unmittelbar, d.h. eine Umsetzung in nationale Gesetze ist nicht erforderlich. Dadurch soll ein hohes Datenschutzniveau innerhalb der Europäischen Union sichergestellt und gleichzeitig einheitliche Rahmenbe-dingungen geschaffen werden.

Unter den Anwendungsbereich der DSGVO fallen alle Stellen, die Informationen verarbeiten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. "Identifizierbar"´ ist eine Person bereits dann, wenn sie direkt oder indirekt, vor allem mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder anderen besonderen Merkmalen identifiziert werden kann. Die abstrakte Möglichkeit der Identifizierbarkeit einer Person reicht hier schon aus. Da auch Ingenieurbüros Informationen unterschiedlichster Art verarbeiten, unterfallen grundsätzlich auch sie sowie ähnlich strukturierte Betriebe der DSGVO.

Die DSGVO sieht eine Reihe von Verhaltens- und Verfahrensvorschriften vor, die zwingend einzuhalten sind. Ansonsten können Bußgelder und andere Sanktionsmaßnahmen drohen. Um die Mitglieder der Ingenieurkammern rechtzeitig zu wappnen, hat die Datenschutz- und IT-Kanzlei HK2 Rechtsanwälte in Kooperation mit den Ingenieurkammern den beigefügten Überblick über die DSGVO entwickelt. Ergänzt wird dieses Papier durch das Angebot von Webinaren, die prägnant und zielgruppengerecht die jetzigen Anforderungen für die Ingenieurbüros aufzeigen. Mit Hilfe dieser Instrumente erhalten Ingenieurbüros eine erste Hilfestellung, wie sie auf die anstehende Herausforderung Datenschutz-Grundverordnung richtig reagieren.

PDF-DateiÜberblick über die DSGVO

PDF-DateiAngebot Webinare

PDF-DateiDer Fahrplan zum Datenschutz - Erste Schritte und Grundsatzfragen