KAMMER AKTUELL

26.03.2024
Sommerfest der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
25.03.2024
Beratungstag zum Sachverständigenwesen
22.03.2024
Ihr Engagement für den Schutz und Erhalt unserer Wälder
21.03.2024
Für eine starke regionale Präsenz
20.03.2024
Antrittsbesuch beim VDI Magdeburger Bezirksverein
07.01.2024
Schülerwettbewerb Junior.ING 2023/24: Unterstützen Sie schon heute den Ingenieurnachwuchs von morgen!
05.01.2024
Änderungen beim Deutschen Ingenieurblatt ab 2024
18.12.2023
Mit einer starken Ingenieurkammer in das neue Jahr 2024
17.11.2023
Im Gespräch mit den Landkreisen Sachsen-Anhalts
09.11.2023
Gemeinsam für den Schutz und Erhalt regionaler Wälder
06.11.2023
Besuch der Rappbodetalsperre im Harz
17.10.2023
Schülerwettbewerb Junior.ING 2023/24: Kreative Ingenieurtalente gesucht
17.10.2023
Kostenfreies Webinar zum Thema "Das neue Gebäudeenergiegesetz"
22.09.2023
Sachverständigenbestellung
24.08.2023
Berufsbegleitender Lehrgang "Fachingenieur Energie" startet im Oktober
24.08.2023
Regionalgespräche 2023: Ingenieurkammer unterwegs
21.08.2023
Ingenieurforum Tragwerksplanung
02.08.2023
TRAIN.ING Sachsen-Anhalt
13.07.2023
Tag der Ingenieure Sachsen-Anhalt 2023
16.06.2023
Bundespreisverleihung Junior.ING 2022/23 in Berlin
24.05.2023
Rekord-Beteiligung beim Schülerwettbewerb Junior.ING
12.05.2023
So machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft
11.05.2023
Wichtige Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieurbüros - Index 2022
05.05.2023
Gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
02.05.2023
Brüsseler Erklärung der 71. Bundesingenieurkammer-Versammlung
28.04.2023
Auf Exkursion: Kammermitglieder und Studierende begutachten den aktuellen Baufortschritt des MHKW Magdeburg-Rothensee
13.04.2023
Junge Talente fördern: Ingenieurnachwuchs
11.04.2023
Schule trifft Uni: Brücken bauen
01.03.2023
Neuer Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gewählt
01.03.2023
Besetzung der Ausschüsse und Arbeitskreise

28.11.2016

HOAI vor dem Europäischen Gerichtshof ?!

Die nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren der EU zur HOAI, der Klagebeschluss vor dem EuGH, war Thema der AHO-Herbsttagung 2016.

v.l.n.r.: Prof. Dr. Udo F. Mei�ner, Präsident der IK Hessen; RA Ronny Herholz, Geschäftsführer des AHO; Dipl.-Ing. Jörg Herrmann, Präsident der IK Sachsen-Anhalt
v.l.n.r.: Prof. Dr. Udo F. Mei�ner, Präsident der IK Hessen; RA Ronny Herholz, Geschäftsführer des AHO; Dipl.-Ing. Jörg Herrmann, Präsident der IK Sachsen-Anhalt


Kammerpräsident Jörg Herrmann im Gespräch mit Ministerialrätin im BMWi Dr. Nina Wunderlich
Kammerpräsident Jörg Herrmann im Gespräch mit Ministerialrätin im BMWi Dr. Nina Wunderlich
Das Motto der diesjährigen AHO-Herbsttagung am 24.11.2016 hatte das Ereignis schon vorweggenommen "HOAI-Vertragsverletzungsverfahren - Finale vor dem EuGH?". Am 17. November hat die Europäische Kommission beschlossen, im Vertragsverletzungsverfahren zur HOAI den nächsten Schritt zu gehen und Klage vor dem EuGH einzureichen.

Aufgrund der Brisanz des Themas für den gesamten Berufsstand - auch in Sachsen-Anhalt, hatte sich der Präsident der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, Dipl.-Ing. Jörg Herrmann, in die Diskussionen der Vertreter des Berufsstandes um das Vertragsverletzungsverfahren und die Zukunft der HOAI eingebracht (Foto).

In seiner Einführung wies der AHO-Vorstandsvorsitzende Dr.-Ing. Erich Rippert vor ca. 150 Teilnehmern nachdrücklich darauf hin, dass die HOAI seit 2009 nur für "Inländer" gilt, also Büros mit Sitz in der Bundesrepublik, die ihre Leistungen in Deutschland erbringen. Ausländische Büros sind also grundsätzlich nicht daran gehindert, ihre Leistungen ggf. zu niedrigeren Preisen anzubieten. Die HOAI stellt auch kein Niederlassungshindernis für ausländische Büros dar, wie das von Seiten der EU-Kommission behauptet wird. Die Größenordnung grenzüberschreitender Niederlassungen von Architektur- und Ingenieurbüros in den europäischen Staaten ist durchweg gering und auch nicht plötzlich gestiegen, als z.B. in Österreich verbindliche Honorarregelungen abgeschafft wurden.

Die Gründe für europaweit grundsätzlich geringere Niederlassungszahlen liegen vielmehr in Sprachbarrieren, unterschiedlichen Rechts- und Haftungssystemen in den Mitgliedsstaaten und den fehlenden Erfahrungen auf dem jeweiligen lokalen Markt. Es ist offensichtlich, dass die EU-Kommission das alleinige Ziel verfolgt, den europäischen Binnenmarkt durch einen schrankenlosen Preiswettbewerb herzustellen. Dagegen werden sich Architekten und Ingenieure mit aller Kraft wenden.

Der Unterabteilungsleiter für Bauwesen und Bauwirtschaft im BMUB, Lothar Fehn Krestas, betonte in seinem Grußwort, dass die Bundesregierung an ihrer Auffassung festhalte, dass die HOAI weder diskriminierend, noch unverhältnismäßig, aber aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses erforderlich sei. Das Bundesbauministerium werde sich wie bisher bei diesem letzten entscheidenden Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens für den Erhalt der HOAI einsetzen und mit der bewährten Unterstützung durch Kammern und Verbände alles daran setzen, ein Finale der HOAI abzuwenden.

Unterstützung gab es auch aus dem Deutschen Bundestag. Die Abgeordnete Barbara Lanzinger (CDU/CSU-Bundestagsfraktion) betonte, dass der europäische Binnenmarkt eine große Errungenschaft ist und entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit und zum Wohlstand in Europa beiträgt. Deregulierung durch die Europäische Union muss aber mit Augenmaß und nicht allein aus ökonomischen Gesichtspunkten erfolgen. Bewährte Qualitätsstandards und gewachsene Strukturen gilt es zu erhalten. Dazu gehören die in Deutschland bewährte Berufszugangs- und Ausübungsregeln sowie die Honorarordnung für die freien Berufe. Sie sind ein Garant für Qualität und Exzellenz die maßgeblich zum Erfolg der deutschen Wirtschaft auch im internationalen Vergleich beitragen und für die wir geschätzt werden, hob Lanzinger hervor.

Die zuständige Ministerialbeamtin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Dr. Nina Wunderlich, skizzierte den weiteren Gang des Vertragsverletzungsverfahrens und wies darauf hin, dass mit dem Klagebeschluss der EU-Kommission noch nicht die Einreichung der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof verbunden sei. Dieser erfolge erfahrungsgemäß Wochen oder Monate später, so dass realistisch Anfang 2017 mit der Klageeinreichung gerechnet werden kann. Im Anschluss hat die Bundesregierung zwei Monate Zeit zur Klageerwiderung. Das Klageverfahren dauert je nach Komplexität im Durchschnitt 18 Monate, so dass spätestens im Jahr 2018 mit einer Entscheidung des EuGH gerechnet werden kann.

Der Europarechtsexperte Dr. Matthias Kottmann, Redeker Sellner Dahs, Berlin erläuterte, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI mit Artikel 15 der Dientsleistungsrichtlinie und mit Artikel 49 des EU-Vertrages vereinbar sind. Dem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission dürfte daher kein Erfolg beschieden sein. Die Vereinbarkeit der HOAI mit EU-Recht wurde durch mehrere Rechtsgutachten, darunter auch Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, wiederholt bestätigt.

Trotz der negativen Nachrichten aus Brüssel ergab die Präsentation der gemeinsam von AHO, VBI, BDB und BIngK durchgeführten Jahresumfrage "Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten" für das Jahr 2015 ein überwiegend positives Bild. So ist beispielsweise die Umsatzrendite im Vergleich zum Vorjahr von 13.2 % auf 15,6 % im Durchschnitt gestiegen. Dabei handelt es sich aber zum Teil auch um notwendige Nachholeffekte aus den eher schwachen Jahren 2009 - 2011, resümiert der AHO-Vorstandsvorsitzende und betonte, dass zu der erfreulichen Entwicklung auch die Anpassung der Honorarsätze der HOAI im Jahr 2013 beigetragen hat. Ungebrochen ist die Nachfrage nach festangestellten Ingenieuren und Architekten. So meldeten 53,2 % der befragten Büros für das Jahr 2017 einen größeren Personalbedarf an. Dies ist eine Steigerung von 10 % gegenüber dem Vorjahr.


Quelle: AHO

PDF-DateiProgramm und Anmeldung Young Professional Day