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14.11.2016

Neues bei der Unterschwellen-Vergabe

Neuregelungen der Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am 31.08.2016 einen Entwurf für eine Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) vorgelegt. Mit dem Diskussionsentwurf wird das Ziel verfolgt, die flexiblen Regelungsansätze im neuen Oberschwellenvergaberecht der VgV auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Grundsatz auf den Unterschwellenbereich zu übertragen und damit eine bundesweit einheitliche Vergabepraxis zu erzeugen.

Auf diesem Weg orientiert sich der Diskussionsentwurf weniger an der bisherigen VOL/A Abschnitt 1, sondern vielmehr an der Struktur der Vergabeverordnung, ohne die Regelungen eins zu eins auf den Unterschwellenbereich zu übertragen. Neu ist die Überlegung, freiberufliche Leistungen von Ingenieuren und Architekten, die bislang vom Regelungsbereich der VOL/A nicht erfasst waren, in das Regime der Unterschwellenvergabeordnung einzubeziehen.

Dieser Vorstoß des BMWi hat insbesondere im Rahmen der Verbändeanhörung am 10. Oktober 2016 zu einer deutlichen Kritik des AHO, der Bundesarchitektenkammer, der Bundesingenieurkammer aber auch der kommunalen Spitzenverbände und des Deutschen Anwaltsvereins geführt. Zur Begründung wurde auf die Gefahr eines deutlich erhöhten bürokratischen Zusatzaufwandes mit damit einhergehenden Kosten hingewiesen, ohne dass damit ein Mehr an Leistungswettbewerb verbunden wäre. Ferner ist zu befürchten, dass in Folge einer zunehmenden Verrechtlichung der Unterschwellenvergabe vermehrt Rechtsstreitigkeiten provoziert werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat in Aussicht gestellt, die dargelegten Bedenken im Hinblick auf die Einbeziehung der freiberuflichen Planungsleistungen in die UVgO angesichts der Kritik von verschiedenen Seiten noch einmal eingehend zu prüfen. Im Rahmen der Anhörung wurden ferner folgende Schwerpunkte erörtert:

1. Allgemeines, Aufbau, Struktur
2. Elektronische Vergabe
3. Anwendungsbereich, Ausnahmen, Einbeziehung freiberuflicher Leistungen
4. Rechtsschutz im Unterschwellenbereich
5. Verfahrensarten, Verfahrensablauf
6. Strategische Beschaffungen
7. Soziale und andere Dienstleistungen

Der AHO hat zu dem Diskussionsentwurf des BMWi eine Stellungnahme verfasst, die unter www.aho.de abrufbar ist. Das BMWi beabsichtigt, bereits Anfang 2017 einen konsensfähigen Regelungstext vorzulegen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die Bundesländer haben im Anschluss die Möglichkeit, die Regelungen der UVgO mittels eines Anwendungsbefehls in den jeweiligen Bundesländern einzuführen.


Quelle: AHO-Newsletter Ausgabe 2, Okt. 2016