NEWS

27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" startet
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende
06.11.2023
THG-Check Sachsen-Anhalt
19.10.2023
Energieberatertreffen Sachsen-Anhalt

15.11.2016

Wieder Klagen der EU-Kommission gegen Deutschland

Weiteres Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet: EU-Kommission moniert Nichtumsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie

Nachdem die Europäische Kommission bereits Vertragsverletzungsverfahren in Sachen HOAI sowie Planungsvergaben ("Bestimmung des Auftragswertes Freibad Elze") eingeleitet hat, ist nun ein weiteres Verfahren hinzugekommen, das für Ingenieure und Architekten von Bedeutung ist. Im Rahmen ihres monatlichen Pakets der Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung von Europarecht hat die EU-Kommission Deutschland zur Umsetzung der EU-Regeln über die Anerkennung von Berufsqualifikationen nach der Richtlinie 2013/55/EU (Berufsanerkennungsrichtlinie) aufgefordert. Die EU-Vorgaben hätten bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Bundesrepublik sowie die 13 weiteren EU-Länder haben dies nach Ansicht der Kommission bisher nicht oder in nicht ausreichendem Maße getan. Die EU-Kommission hat am 29.09.2016 Deutschland eine begründete Stellungnahme übermittelt und damit die zweite Stufe im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet.

Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um der Kommission die vollständige Umsetzung der Richtlinie zu melden. Andernfalls kann die Europäische Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erheben. Eine Klageerhebung vor dem EuGH im Hinblick auf die HOAI ist in dem Beschlusspaket der Kommission nicht enthalten. Ob die EU-Kommission Klage erheben wird, ist derzeit offen. Es liegen andererseits keine Erkenntnisse vor, dass die Kommission möglicherweise ganz von einer Klage Abstand nimmt. AHO, BAK und BIngK haben im Frühjahr 2016 eine empirisch-ökonomische Studie in Auftrag gegeben, die das vorliegende Rechtsgutachten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs ergänzen soll. Das Wirtschaftsgutachten soll einen Zusammenhang zwischen den verbindlichen Mindestsätzen der HOAI und der Qualität der Planungsleistung belastbar darlegen. Mit der Aufgabe wurde Prof. Clemens Schramm, Oldenburg, beauftragt. Die Ergebnisse sollen spätestens Ende 2016 vorliegen. Das Vertragsverletzungsverfahren in Sachen HOAI wird Schwerpunkt der diesjährigen AHO-Herbsttagung am 24.11.2016 sein. Zum Stand des Verfahrens und weiteren Entwicklungen wird Frau Ministerialrätin Dr. Nina Wunderlich, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, im Rahmen der AHO-Herbsttagung aktuell berichten.


Quelle: AHO-Newsletter Ausgabe 2, Okt. 2016