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19.04.2024
FAQs zum Rechtsgutachten für Vergaben von Planungsleistungen von Prof. Burgi
05.04.2024
Spitzenleistungen im Brückenbau gesucht
27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende

28.03.2017

BGH zu ungewöhnlich niedrigem Preis


Der Bundesgerichtshof hat eine Grundsatzentscheidung zur Prüfung von Angeboten mit ungewöhnlich niedrigen Preisen getroffen. Dort geht es u.a. um die Anforderungen an den Nachprüfungsantrag eines Konkurrenten (BGH, X ZB 10/16 vom 31.01.2017).

Nach dem BGH-Beschluss in dem Vergabenachprüfverfahren hat ein Konkurrent einen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber in die Prüfung der Preisbildung eintritt, wenn ein Angebot aufgrund des signifikanten Unterschiedes zum nächstgünstigen Angebot als ungewöhnlich niedrig erscheint. Dabei sei ein Preisabstand von über 30% zum Angebot der Antragstellerin jedenfalls hinreichend, um den Auftraggeber zu einer Angemessenheitsprüfung zu veranlassen. Ein Konkurrent kann diese Prüfung im Nachprüfungsverfahren durchsetzen, weil anderenfalls eine Auftragserteilung unter Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz drohen würde.

Der BGH geht ferner darauf ein, unter welchen Voraussetzungen der Auftraggeber ein als zu niedrig festgestelltes Angebot ablehnen kann. Diese Ablehnung des Auftraggebers steht nach Auffassung des BGH dabei nicht im Belieben des Auftraggebers, sondern dieser muss eine rechtlich gebundene Ermessensentscheidung treffen. Dabei ist die Ablehnung der Zuschlagserteilung grundsätzlich geboten, wenn der Auftraggeber verbleibende Ungewissheiten nicht zufriedenstellend aufklären kann.

Quelle: Bundesingenieurkammer