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19.04.2024
FAQs zum Rechtsgutachten für Vergaben von Planungsleistungen von Prof. Burgi
05.04.2024
Spitzenleistungen im Brückenbau gesucht
27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende

25.07.2016

Abrechnung von HOAI-Stufenverträgen

Bauministerium konkretisiert Abrechnung von HOAI-Stufenverträgen - Aktualisierter Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zu HOAI-Stufenverträgen

Mit Erlass vom 24.02.2015 hat das BMUB das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Anwend-barkeit der HOAI bei stufenweiser Beauftragung erläutert.

Zur Erinnerung: Am 18. Dezember 2014 hatte der BGH über die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage entschieden, welche HOAI-Fassung bei stufen- oder phasen-weiser Beauftragung von Ingenieur- und Architektenleistungen auf die nach dem Abruf noch zu erbringenden Leistungen Anwendung findet (Az. VII ZR 350/13). Dabei kam der VII Zivilsenat zu dem Ergebnis, dass der Abrufzeitpunkt die anzuwendende Honorarordnung bestimmt und bestätigte damit die Rechtsauffassung der beiden Vorinstanzen des OLG Koblenz (Urt. v. 06.12.2013 - 10 U 344/13) und LG Koblenz (Urt. v. 28.02.2013 - 4 O 103/12).

Nun hat das BMUB am 30. Mai 2016 seinen Erlass durch weitere Hinweise für die Vorge-hensweise bei der Überprüfung geltend gemachter Honorarforderungen angepasst und die Durchführung des erforderlichen Gesamtvergleichs näher beschrieben. Dabei hat es einige Punkte maßgeblich geändert: So findet sich in der Auflistung der Berechnungsgrundlagen für das fiktive Mindesthonorar unter anderem der Hinweis, dass nur diejenigen Grundleistungen in Ansatz gebracht werden können, die in der HOAI 2013 weiter geregelt sind.

AHO-Mitgliederinformation

Beide Erlasse des BMUB finden Sie hier als Anlage:

PDF-DateiAnwendung Übergangsvorschriften §55 HOAI 2009 und §57 HOAI 2013 vom 18.04.2014

PDF-DateiEinführungserlass BMUB Übergangsvorschriften §55 HOAI 2009 und §57 HOAI 2013 vom 30.05.2016