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05.04.2024
Spitzenleistungen im Brückenbau gesucht
27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende
06.11.2023
THG-Check Sachsen-Anhalt

01.09.2016

Anpassung der MBO an die BauPVO


Die Bauministerkonferenz (ARGEBAU) hat im Mai 2016 den Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) in die Verbändeanhörung gegeben. Damit soll die aufgrund des EuGH-Urteils zur Bauproduktenverordnung (BauPVO) novellierte Musterbauordnung (MBO) konkretisiert werden.

Daneben hat auf Einladung des BMUB, das den Novellierungsprozess und die Umsetzung der Vorschriften in die Landesbauordnungen begleitet, am 30.05.2016 ein Gespräch mit Kammern und Verbänden stattgefunden, bei dem insbesondere die Frage erörtert wurde, wie nach in Kraft treten der geplanten Neuregelung mit Bauprodukten zu verfahren ist, die zwar harmonisiert und deshalb CE-gekennzeichnet sind, deren Leistungserklärungen aber (noch) nicht alle Angaben enthalten die erforderlich sind, um bautechnische Nachweise im notwendigen Umfang führen zu können. Erörtert wurde dabei insbesondere die Möglichkeit, mit freiwilligen Herstellererklärungen zu den Bauprodukten die für die bauwerksbezogenen Anforderungen erforderlichen Angaben zu erhalten.

Die Bundesingenieurkammer machte dabei u.a. deutlich, dass für die Planer bis zur Umsetzungsfrist 16.10.2016 ein rechtssicheres System für die Planung, Ausschreibung und Prüfung zur Verfügung stehen müsse, welches von der öffentlichen Hand, insbesondere den Bauaufsichtsbehörden anerkannt werde. Das BMUB sagte zu, die diskutierten Möglichkeiten auch in den Länderarbeitsgruppen zu besprechen. Es sei beabsichtigt, Rahmenbedingungen hierzu in die VV TB aufzunehmen.

Auch nach einem Gespräch mit Vertretern des BMBU, der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) und des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) am 17.08.2016 ist derzeit noch kein Ersatz für den Wegfall der bauaufsichtlichen Anforderungen an Bauprodukte darstellbar. Die Vertreter Deutschlands befinden sich zur Ablösung der Bauregellisten durch eine alternative, freiwillige Lösung noch immer in Verhandlungen mit der Europäischen Kommission.

Als Zwischeninformation, die lediglich eine "Momentaufnahme" darstellen kann, möchten wir Ihnen die unten stehende Information zur Verfügung stellen. Wir informieren natürlich, sobald abschließende Lösungen mit konkreten Handlungsempfehlungen für die Planer bereitstehen.

PDF-DateiInformation der Bundesingenieurkammer / Bundesarchitektenkammer