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22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" startet
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
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Beratungstag für Existenzgründende
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Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
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07.02.2024
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06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
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HOAI 202X
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Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
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13.11.2023
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Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende
06.11.2023
THG-Check Sachsen-Anhalt
19.10.2023
Energieberatertreffen Sachsen-Anhalt

18.11.2016

HOAI: Kommission verklagt Deutschland vor dem EuGH


Die EU-Kommission hat gestern (17.11.2016) verkündet, dass sie die Bundesrepublik Deutschland wegen des Festhaltens an den Mindest- und Höchstsätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor dem EuGH verklagt.

Die Kommission sieht durch die Mindestsätze der Honorarordnung die Niederlassungsfreiheit von Ingenieuren und Architekten und den freien Wettbewerb nachhaltig behindert. Ohne die Vorgaben der HOAI würden sich nach ihrer Ansicht mehr ausländische Büros in Deutschland niederlassen, was perspektivisch günstigere Preise für Verbraucher bringen soll.

Aus Sicht der Bundesingenieurkammer rüttelt die Kommission an einem Grundpfeiler des bewährten Systems der Freien Berufe, indem sie die verbindlichen Preise für Architekten- und Ingenieurleistungen nach der HOAI aus nicht nachvollziehbaren Erwägungen kippen will. Die Bundesingenieurkammer appelliert an die Bundesregierung, diesen sachfremden Erwägungen der Kommission auch weiterhin nicht nachzugeben und für den Erhalt der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze einzutreten. Die Bundesingenieurkammer wird die Bundesregierung gemeinsam mit anderen Organisationen dabei auch vor dem EuGH nachhaltig unterstützen.

Das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik läuft bereits seit 2015. Die Ausführungen Deutschlands, warum es an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI festhält, sowie zahlreiche Eingaben von Verbänden, Kammern und Organisationen, hatten die EU-Kommission nicht überzeugen können. Auch die Bundesingenieurkammer hat gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und dem AHO eine umfangreiche Stellungnahme für den Erhalt der verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen abgegeben. Unterstützung haben die die Planer dabei auch von den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und der SPD erfahren, die sich in mehreren Entschließungsanträgen für den Erhalt von Honorarordnungen ausgesprochen haben.

Wir werden über den Fortgang weiter berichten.


Mitgliederinformation Bundesingenieurkammer