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19.04.2024
FAQs zum Rechtsgutachten für Vergaben von Planungsleistungen von Prof. Burgi
05.04.2024
Spitzenleistungen im Brückenbau gesucht
27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
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Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
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Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende

19.01.2017

VSBG birgt Informationspflichten auch für Ingenieurbüros


Nach dem bereits zum 1.4.2016 in Kraft getretenen sog. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), welches wiederum eine EU-Richtlinie umsetzt, sollen den "Verbrauchern" europaweit außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung stehen. Dies können sogenannte private Verbraucherschlichtungsstellen, aber auch sogenannte behördliche Verbraucherschlichtungsstellen (§ 28 VSBG) sein. Der Schlichtungsausschuss der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist als behördliche Verbraucherschlichtungsstelle anzusehen.

Das neue Gesetz bringt seit dem 1.2.2017 auch für die Ingenieurbüros zusätzliche Informationspflichten mit sich, deren Nichtbeachtung ggf. wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden kann. Allerdings bestehen diese Pflichten gem. § 36 VSBG nur für die Büros, die am 31.12.2016 mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt hatten und die eine Webseite unterhalten oder AGBs verwenden.

Diese Büros müssen im Impressum der Internetseite oder in ihren AGBs einen Hinweis auf ihre Verpflichtung zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren vor dem Schlichtungsausschuss der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt enthalten. Dazu wird folgende Formulierung empfohlen :

"Wir sind zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren vor dem Schlichtungsausschuss der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, die gemäß § 31 IngG LSA für die Durchführung von Schlichtungsverfahren gesetzlich ermächtigt ist, verpflichtet. Sie können sich diesbezüglich an die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, Hegelstr. 23, 39104 Magdeburg wenden".

Beachten Sie bitte zusätzlich die Information im Deutschen Ingenieurblatt. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gern zur Verfügung.

PDF-DateiBIngK-Mitgliederinformation zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz