WEITERBILDUNG

Die neue DIN V 18599 als öffentlich-rechtliche Nachweisregel für Wohngebäude

Das künftige Gebäudeenergiegesetz wird die DIN V 18599 in der Fassung vom Oktober 2016 als Nachweisregel für den Wohn- als auch Nichtwohnbau (Neu- als auch Altbau) heranziehen. Für den Wohnungsbau sollen die beiden alten Bilanznormen (DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10) spätestens bis Ende 2018 zurückgezogen und durch den neuen Teil 12 zur DIN V 18599 abgelöst werden.

Die DIN V 18599 bezieht sich nicht mit allen 12 Teilen auf den Wohnungsbau. So beschäftigen sich der Teil 3, 4 und 7 mit der Bilanzierung des Nichtwohnbaus (Klimatisierung und Beleuchtung). Im Vergleich zur DIN V 4701-10 gibt es eine Reihe von Bilanzierungsunterschieden. Einige lassen sich einfach aus den Eingabe werten identifizieren, andere können nicht ohne weiteres identifiziert werden, da die Bilanzierungssystematik sich unterscheidet.

Folgende Inhalte werden behandelt:

  • Öffentlich-rechtliche Anforderungen für den Wohnungsneubau und für den Gebäudebestand - heute und voraussichtlich in der Zukunft 
  • Bilanzsystematik der DIN V 18599 und Eingabekennwerte für statische Heizungs- und Warmwassersysteme und RLT-Systeme nach DIN V 18599-5, -6 und -8 
  • Ermittlung der Nutzenergie für Heizwärme und Kälte nach DIN V 18599-2 
  • Ausblick auf den neuen Teil 12 zur DIN V 18599 (2017-03) und Zusammenstellung wesentlicher Unterschiede zwischen DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 und DIN V 18599  

Referent:
Dipl.-Ing. Architekt Stefan Horschler

Hinweis:
Die Veranstaltung kann für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (dena) angerechnet werden. Der Fortbildungscode ist beantragt. Es werden Unterrichtseinheiten wie folgt angerechnet: WG 8, NWG 4.



Art:Seminar
Gebühren:Mitglieder:
andere:
95.00 €
175.00 €
Datum:23.05.2018,  09:30 Uhr - 16:30 Uhr
Ort:InterCity Hotel Magdeburg
Bahnhofstr. 69
39104 Magdeburg
Kontakt:Anna-Katharina Köhler
Telefon: 0391 6288950
Fax: 0391 6288999
E-Mail: koehler@ing-net.de


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