Die nicht zur Verfügung stehenden Ordnungen befinden sich zur Zeit in Überarbeitung.
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Landesrecht
Landesrecht im Internet: Sachsen-Anhalts gesamtes Landesrecht steht zur kostenlosen Einsicht im Internet! Über 280 Gesetze und 380 Verordnungen können im Internet unter www.recht.sachsen-anhalt.de abgerufen werden.
Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt sowie die Bauordnungen der anderen Bundesländer und Österreich, Schweiz stehen im Bereich "Downloads" zur Verfügung.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:
Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalt (IngG LSA) vom 22. Januar 2009
Verkündet im:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 20. Jahrgang, Ausgegeben in Magdeburg am 30. Januar 2009, Nummer 1, Seiten 6 – 21. Herausgegeben vom Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt. Verlag, Gesamtherstellung und Vertrieb: Freyburger Buchdruckwerkstätte GmbH, Am Gewerbepark 15, 06632 Freyburg (Unstrut), Telefon: (034464) 3040; Telefax: (034464) 28067; E-Mail: verlage@fb1.de.
Eine Abschrift des Ingenieurgesetzes Sachsen-Anhalt (IngG LSA) vom 22. Januar 2009 sowie einen ersten Kommentar der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zum Ingenieurgesetzfinden Sie hier.
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Hinweis Die im Internet abrufbaren oder hinterlegten Gesetzestexte sind keine amtliche Sammlung, in die alle Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen unverzüglich eingearbeitet werden. Diese - amtliche Fassung - finden Sie nur im Gesetz- und Verordnungsblatt bzw. im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt. Das Online-Recht Sachsen-Anhalt bietet durch Suchfunktionen jedoch einen schnellen Einblick in geltendes Recht. Die Suche kann über Volltextsuche oder über das Inhaltsverzeichnis erfolgen.
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Kontakte mit baltischen Republiken Sachsen-Anhalt will Handel mit baltischen Republiken ausbauen
Wirtschafts-Staatssekretär Manfred Maas reiste am Montag, dem 26. Mai 2003, mit Kammervertretern und Unternehmern zu mehrtägigen Gesprächen nach Litauen, Lettland und Estland.
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist durch ihren Vizepräsidenten Dipl.-Ing. Jörg Herrmann und Geschäftsführer Dr. Rainer Berger vertreten!
«Wir erleben dynamische und progressive Staaten mit zukunftsorientierten und zupackenden Menschen», sagte Maas. In Verhandlungen mit Firmen, Banken und Regierungsvertretern sollen angesichts der EU- Osterweiterung die Handelsbeziehungen erweitert werden.
«Mit unseren traditionellen Kontakten als Region in der Mitte Europas wollen wir eine Brückenfunktion zwischen West- und Osteuropa wahrnehmen», sagte Maas. Die drei baltischen Staaten seien gute Handelspartner für Sachsen-Anhalt. Im Jahr 2002 haben Sachsen-Anhalts Unternehmen Waren für 37,6 Millionen Euro in die baltischen Republiken exportiert, fast fünf Mal mehr als 1993.
Sachsen-Anhalt exportiert vor allem Kunststoffe und Nahrungsmittel, importiert werden in erster Linie Holzwaren und Bekleidung. Mit dem EU-Beitritt im Jahr 2004 gilt das Baltikum als wichtiges Tor für den osteuropäischen Wirtschaftsraum. null
65. Geburtstag eines Vorstandsmitgliedes Prof. Dr.-Ing. Jobst Freiherr von Heintze wurde am 3. Juni 2003 65. Jahre alt
Im Haus des Fachbereiches Bauwesen der Hochschule Magdeburg-Stendal fanden sich am 3. Juni 2003, neben dem Hochschul-Prorektor sowie dem Dekan und Prodekan des Fachbereiches Bauwesen, Freunde und Bekannte, Hochschulkollegen, Repräsentanten von Ingenieurverbänden und -vereinen und Vertreter der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ein, um dem Jubilar ihre Glückwünsche und Gratulationen zum 65. Geburtstag persönlich auszusprechen.
Für den Präsidenten der Ingenieurkammer Prof. Hoppe war der 65. Geburtstag ein willkommener Anlass, Herrn Prof. von Heintze, auch im Namen des Vorstandes und der Mitarbeiter der Geschäftsstelle, die herzlichsten Glückwünsche zu übermitteln, verbunden mit den besten Wünschen für Gesundheit, Wohlergehen und weiterhin Schaffenskraft. Er dankte für die ausgezeichnete ehrenamtliche Tätigkeit als langjähriges Vorstandsmitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sowie für die verdienstvolle Betreuung des ingenieurtechnischen Nachwuchses. null
Justitiar der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Seit dem 1. Juli 2003 ist Herr Rechtsanwalt Ralf M. Leinenbach aus Magdeburg Justitiar der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. Zu seinen Zielen als Justitiar erläutert Herr Rechtsanwalt Leinenbach:
"Wir werden die Rechtsabteilung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt als moderne, zuverlässige und effiziente Serviceeinheit für das Ehrenamt und die Mitglieder der Kammer gestalten. Aktuelle Fragen des Verwaltungs-, Bau- und Vergaberechts stehen im Mittelpunkt. Im Ingenieuralltag schnell benötigte Auskünfte sowie interessante Informationen der aktuellen Rechtsprechnung sind unter diesem Punkt abrufbar. Wir wollen die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt bei Gesetzgebungsprozessen zur Durchsetzung ihrer Berufspolitik unterstützen sowie durch klare und schnelle Rechtsauskünfte sowohl die wirtschaftliche Entwicklung der kammerangehörenden Ingenieure als auch den Verbraucherschutz fördern."
Anfragen an Herrn Rechtsanwalt Ralf M. Leinenbach richten Sie bitte über die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, Sachgebiet Ingenieurwesen.
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Vorträge der Referenten
Contracting-Tag Sachsen-Anhalt am 21.09.2004
Contracting für Immobilien und industrielles Contracting
Dienstag, den 21. September 2004, 09.00 Uhr-17.00 Uhr
Veranstalter:
Industrie- und Handelskammer Magdeburg
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Handwerkskammer Magdeburg
Handwekskammer Halle
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Forum Contracting e.V., Düsseldorf
Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft - AGFW - e. V., Frankfurt a . M.
Vorträge der Referenten zum Download:
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Bauordnungen Aufgaben im Baugewerbe, die in anderen Bundesländern realisiert werden, müssen sich der landeseigenen Bauordnung unterwerfen. Hier haben Sie die Möglichkeiten, die Bauordnungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland sowie Österreich und der Schweiz einzusehen.
(Quelle: www,bauordnungen.de - Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der vorliegenden Bauordnungen.)
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Veranstaltungspläne / Anmeldeformulare null null
Mitteilung Ingenieurversorgung null null
Baugenehmigung / Bauantrag Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt bietet einen Formularservice zu aktuellen Baugenehmigungen und Bauanträgen in Sachsen-Anhalt. Den kompletten Formularservice finden Sie hier.
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Ingenieurpreis 2010 - Sachsen-Anhalt Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt und der Ingenieurrat Sachsen-Anhalt haben den Ingenieurpreis 2010 ausgelobt. Zum Thema „Innovative Entwicklungen und Vorhaben zur Verbesserung des Klimaschutzes“ können ab sofort Wettbewerbsbeiträge bis zum 30. September 2009 eingereicht werden.
Kleine Detailideen sollen bei der Bewertung der Wettbewerbsbeiträge ebenso berücksichtigt werden, wie größere Projekte. Damit sollen auch Studenten der Ingenieurwissenschaften im Land angesprochen werden, ihre Ideen einzubringen und sich mit Wettbewerbsbeiträgen um den Nachwuchspreis des Ingenieurpreises 2010 zu bewerben.
Weitere Informationen und nähere Angaben finden Sie in den Auslobungsunterlagen, die hier herunter geladen werden können.
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Zertifizierter Gebäudeenergieberater
BAFA-anerkannte Fachforbildung
Ein kontinuierlicher Anstieg der Energiepreise, veränderte europäische und internationale Richtlinien führen zwangsläufig dazu, dass sich das Thema Energie zum Schlüsselfaktor für Wachstum und Beschäftigung entwickeln wird. Spätestens am 4. Januar 2006 wird die EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ in nationales Recht umgesetzt. Die Richtlinie legt Kriterien zur ganzheitlichen Beurteilung der Energieeffizienz von Gebäuden fest. Alleine in der Bundesrepublik halten aktuell über 1,5 Millionen Geräte von den 14,4 Millionen Heizungen, die mit Gas oder öl betrieben werden, die zulässigen Werte nicht ein. Sie müssen in jedem Fall bis zum Ablauf der übergangsfristen erneuert werden. Die Bundesregierung sieht in diesen Heizgeräten und in den konstruktiv bedingten Wärmeverlusten unsanierter Gebäude eine ernsthafte Gefährdung der angestrebten Klimaschutzkonvention des Kyoto-Protokolls. Es gilt als sicher, dass Sie daher in den nächsten Jahren die energetische Gebäudesanierung aktiv forcieren wird.
Die berufsbegleitende Fachfortbildung beschäftigt sich mit der ganzheitlichen Betrachtung der energetischen Gebäudesanierung. Sie befähigt zur Erarbeitung von Sanierungskonzepten auf der Grundlage komplexer bauphysikalischer, energetischer und wirtschaftlicher Zusammenhänge und setzt einen besonderen Schwerpunkt im Bereich der erneuerbaren Energien. Nach Bestehen der Prüfung wird eine Eintragung in die Energieberaterliste des BAFA möglich sein (www.bafa.de) .
Zielgruppe:
Ingenieure und Diplomingenieure aus den Bauhaupt- und Nebengewerken, Anlagentechnik, Elektrotechnik, Planer / Architekten
Gesamtdauer: 320 Unterrichtseinheiten
Beginn: 1. Lehrgang: 23. März 2005 / 2. Lehrgang: Oktober 2005
Teilnahmegebühr :
Mitgileder von Ingenieur- und Architektenkammern 2.480 €
Nichtmitglieder : 2.650 €
Details zu Ausbildungsinhalten und Referenten können Sie nachfolgend downloaden.
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Energieberatung
An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige grundlegende Angaben zur Energieeinsparverordnung EnEV zur Verfügung stellen. Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten von dena und bafa.
Die „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden” (Energieeinsparverordnung - EnEV 2007) ist vom Bundesrat beschlossen und bereits seit 01.10.2007 in Kraft !
Mit der Einführung der EnEV 2007 wird die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vom 16.12.2002 in nationales Recht umgesetzt.
Die EnEV gilt für alle beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Gebäudeteile.
Die Anforderungen an neu zu errichtende Gebäude haben sich gegenüber der EnEV 2004 nicht geändert. Die Ausstellung eines Energieausweises für Neubauten war bereits seit Einführung der EnEV 2002 Pflicht. Zu erwähnen ist aber, dass bei der Berechnung der energetischen Qualität von Gebäuden der Primärenergiefaktor von Strom von derzeit 3,0 auf 2,7 verringert wird.
Die entscheidende und wichtigste Neuerung der EnEV 2007 sind aber die Regelungen zum Energieausweis (Energiepass) für Bestandsgebäude.
Im Vorfeld der Beschlussfassung durch die Bundesregierung gab es viele Diskussionen über die ausstellungsberechtigten Personen und über die Wahlmöglichkeiten des bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweises.
Nachfolgend sollen hier einige häufig gestellte Fragen kurz beantwortet werden:
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Energieausweis
Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden ?
In §16 der EnEV wird dies geregelt. Energieausweise müssen demnach bei einem Neubau, bei Änderungen von Außenbauteilen an Gebäuden und bei Erweiterungen der beheizten oder gekühlten Nutzfläche um mehr als die Hälfte ausgestellt werden. Des Weiteren bei dem Verkauf, der Verpachtung, der Vermietung oder beim Leasing von bestehenden Gebäuden. Ebenfalls muss ein Energieausweis für öffentliche Gebäude >1.000m² ausgestellt werden, wenn diese von Besuchern stark frequentiert werden. Für kleine Gebäude (Gebäude mit weniger als 50m² Nutzfläche) ist die Ausstellung eines Energieausweises nicht Pflicht.
Ab welchem Zeitpunkt muss ein Energieausweis ausgestellt werden ?
Die Energieausweise im Bestand werden schrittweise zur Pflicht. Gemäß § 29 der EnEV müssen für Wohngebäude die bis zum Jahr 1965 fertig gestellt worden sind Energieausweise ab dem 01.07.2008 und für nach 1965 errichtete Wohngebäude ab dem 01.01.2009 zugänglich gemacht werden. Für Nichtwohngebäude muss ein Energieausweis erst ab dem 01.07.2009 verpflichtend ausgestellt werden.
Wann kann bei Wohngebäuden ein Verbrauchsausweis und wann muss der Bedarfsausweis ausgestellt werden ?
In der EnEV wurde eine Übergangsregelung verankert. Für alle Wohngebäude kann demnach bis zum 01.10.2008 zwischen der Ausstellung eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises frei gewählt werden. Ab dem 01.10.2008 muss dann der Bedarfsausweis für alle Gebäude bis 4 Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt worden ist, ausgestellt werden, es sei denn, es wurden bereits Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, die mindestens die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1978 erfüllen. Für Gebäude mit 4 Wohneinheiten, die ab dem 01.11.1977 errichtet worden sind, und für alle Gebäude ab 5 Wohneinheiten ist nur ein Verbrauchsausweis erforderlich.
Wer darf Energieausweise ausstellen ?
Für Energieausweise für Neubauten bleiben die bestehenden landesrechtlichen Regelungen für Energiebedarfsausweise weiterhin gültig. In Sachsen-Anhalt regelt dies die Energieeinspar-Durchführungsverordnung (EnE-DVO). Eine bundeseinheitliche Regelung, §21 der EnEV 2007, gibt es für Energieausweise in Bestandsgebäuden, wobei zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden wird. Als Eingangsqualifikation müssen aber alle Aussteller eine „baunahe“ Ausbildung absolviert haben. Es gelten dieselben Qualifikationsanforderungen für die Ausstellung eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises.
Wie sind Fragen der Haftung und von Ordnungswidrigkeiten geregelt ?
Für die Richtigkeit der Angaben im Energieausweis haftet der einzelne Aussteller. Bei vorliegenden Mängeln hat der Auftraggeber, wie bei jedem anderen Werkvertrag, einen Anspruch auf Nachbesserung. Des Weiteren kann die Nichteinhaltung der EnEV als Ordnungswidrigkeit belangt werden. So gilt u. a. als ordnungswidrig eine Ausstellung eines Energieausweises ohne entsprechende Berechtigung gemäß der EnEV. Wenn der Energieausweis dem Interessenten nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird, kann ein Eigentümer belangt werden. Dem zukünftigen Nutzer dient der Energieausweis lediglich als Information über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes. Aus dem Energieausweis lassen sich aber nicht der zukünftige Verbrauch und die entsprechenden Energiekosten ableiten. Der Nutzer kann keine Forderungen einklagen oder durch Mietminderung durchsetzen, ebenfalls hat er keinen Anspruch auf die Umsetzung der Modernisierungstipps.
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Energieberater Eine bundesweite Liste von Energieberatern steht auf der Internetseite der bafa zur Verfügung. Bei Nachfragen zu Energieberatern in Sachsen-Anhalt kann auch die Ingenieurkammer kontaktiert werden. null
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Gesetzliche Anforderungen an Neubauten ab dem 01.01.2009
Zukünftige Bauherren müssen für neu geplante Wohn- und Nichtwohngebäude ab dem 01.01.2009 einen Anteil ihres Wärmebedarfs (für Heizung, Trinkwasser, Kühlung) aus erneuerbaren Energien, z.B. Solarthermie, Biomasse, Umweltwärme, Geothermie gewinnen. Dies sieht das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – Wärmegesetz oder EEWärmeG – vor, welches am 18.08.2008 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Wer also ab dem 01.01.2009 einen Bauantrag stellt oder eine Bauanzeige erstattet, muss die Anforderungen des Wärmegesetzes erfüllen.
In bestehenden Gebäuden oder bei Sanierungen ist eine Verpflichtung zum Einsatz Erneuerbarer Energien durch das EEWärmeG nicht vorgeschrieben, wobei die Bundesländer durch das Gesetz ermächtigt werden, eigene Anforderungen für den Gebäudebestand erlassen zu können.
Weitere Informationen können Sie dem Informationsblatt entnehmen. ...
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Bundesweites Ingenieurregister
Die 36. Bundesingenieurkammerversammlung hat am 11.04.2005 den Aufbau eines bundesweiten Ingenieurregisters beschlossen. Die Einführung des Registers ermöglicht eine gegenseitige Anerkennung der in den Kammern registrierten Mitglieder bzw. der in Listen geführten Ingenieure bei einmaliger Aufnahme im bundesweiten Register. Dadurch werden die Chancen für eine bundesweite Berufsausübung deutlich erhöht. Durch das Ingenieurregister entsteht ein einheitlicher Ansprechpartner, auch für ausländische Anfragen im Sinne der EU-Richtlinie zur Berufsqualifikation bzw. zu Dienstleistungen. Das Ingenieurregister dient der Förderung des Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit in Europa bzw. zur Abgrenzung von Nicht-Ingenieuren, z. B. Handwerkern. Durch das bundesweite Ingenieurregister werden die gesetzlich geregelten Listenführungen in den Ingenieurkammern der Länder nicht berührt!
Das Ingenieurregister der Stufe 1 gliedert sich wie folgt:
Die Eintragung im bundesweiten Register für alle Kammermitglieder ist freiwillig. Sollten Sie die Eintragung wünschen, benötigen wir eine schriftliche Bestätigung, dass Sie mit der Eintragung in das Ingenieurregister und der elektronischen Veröffentlichung einverstanden sind.
Nachfolgend können Sie das Rückmeldefax für die Eintragung in das bundesweite Ingenieurregister downloaden.
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Weiterbildungsangebote benachbarter Ingenieurkammern Interessierte Teilnehmer können aus umfangreichen Veranstaltungsangeboten benachbarter Ingenieurkammern zu günstigen Konditionen auswählen. Die aufgeführten Ingenieurkammern haben ihre Kooperation im Weiterbildungsbereich durch eine Verwaltungsvereinbarung untermauert.
Einen schnellen Zugriff auf die Veranstaltungen erhalten Sie hier:
Auf der Grundlage der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.03.2006, veröffentlicht im Gesetzblatt des Landes Sachsen-Anhalt Nr.: 67/2005 vom 27.12.2005, ist die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zur Führung der Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit des Landes Sachsen-Anhalt nach § 65 Abs. 2 beauftragt.
Nach § 65 Abs.2 BauO LSA (Bautechnische Nachweise) führt die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit und die Architektenkammer Sachsen-Anhalt die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz.
Antragsformulare und eine Übersicht der zur Eintragung notwendigen Unterlagen für die Aufnahme in die Listen sind bei der für die Listenführung zuständigen Kammergeschäftsstelle bzw. in deren Internetpräsentation erhältlich.
Formelle und fachliche Voraussetzungen / Antragstellung
Für die Antragstellung auf Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit sind formelle und fachliche Voraussetzungen durch den Gesetzgeber definiert. Die zutreffenden Anforderungen sind durch entsprechende Unterlagen mit dem formgebundenen Antrag einzureichen. Diese sind dem Antrag zu entnehmen bzw. nachfolgend in Kurzform zusammengestellt (Merkblatt, Hinweise).
Die formellen und fachlichen Voraussetzungen sowie die Anträge für die Nachweisberechtigten für Standsicherheit finden Sie nachfolgend zum Download.
Eine tagesaktuelle Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit, finden Sie über unsere Planersuche unter dem Menüpunkt Service: "Mitglieder/Planersuche".
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Neue Regelungen zur Berufshaftpflicht
Aus dem Ingenieurgesetz vom 22. Januar 2009 ergeben sich für die Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zur Berufshaftpflichtversicherung folgende Bedingungen:
a) Beratende Ingenieure und Gesellschaften mit Beratenden Ingenieuren:
b) Freiberuflich tätige Mitglieder:
c) Mitglieder in einer Tätigkeit als Angestellte und Beamte:
d) Mitglieder, die keine ingenieurberufliche Tätigkeit ausüben.
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt bietet ihren Mitgliedern neben dem Erwerb zusätzlicher Qualifikationen eine Reihe von Vorteilen und Sonderleistungen. Mitglieder erhalten bei Eintritt in die Kammer eine Mitgliedsurkunde, einen Mitgliedsausweis sowie einen Mitgliedsstempel. Zur Gestaltung von Briefbögen und Visitenkarten steht das Logo der Kammer zur Verfügung. Kammermitglieder können kostenlose Beratungs- und Informationsdienstleistungen nutzen. In der Regel umfasst die Kammermitgliedschaft auch die Mitgliedschaft im Versorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern, ermäßigte Teilnahmegebühren für die Fort- und Weiterbildungsseminare der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt und der Architektenkammer Sachsen-Anhalt, sowie günstige Rahmenverträge.
Folgende Leistungen für Kammermitglieder werden von uns angeboten:
1. Einflussnahme auf Berufspolitik
2. Fort- und Weiterbildung
3. Qualifikationserwerb
4. Umfangreiche Beratungsdienstleistungen durch Kammerausschüsse
5. Weitere Beratungsdienstleistungen
6. Versorgungswerk
7. Informationsdienstleistungen
8. Vergünstigungen für Mitglieder durch Rahmenverträge
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1. Einflussnahme auf Berufspolitik
Für das Land Sachsen-Anhalt ist in der BauO des Landes Sachsen-Anhalt (v. 20.12.2005) u. a. die Listenführung für
Um den Mitgliedern der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt den Zugang zu diesen Tätigkeiten in anderen Bundesländern zu erleichtern (auf der Grundlage von Vereinbarungen) und gleichzeitig einen Beitrag zur Harmonisierung der Zugangsvoraussetzungen sowie des geplanten Bundesingenieurregister zu leisten, führt die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt (freiwillige) Fachlisten. Die fachlichen Zugangsvoraussetzungen sind geregelt und werden vom jeweiligen Eintragungsausschuss geprüft. Die in der Fachliste geführten Ingenieure erhalten die Beurkundung als Fachingenieur der entsprechenden Fachrichtung und weisen damit ihre besondere Spezialisierung aus.
Auf der Grundlage des Beschlusses der 12. Sitzung der 3. Vertreterversammlung vom 12.05.2007 wird die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zur Führung der freiwilligen Fachlisten für nachfolgende Gebiete beauftragt.
Ab 01.01.2008 tritt der Kooperationsvertrag der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt mit der Auftragsberatungsstelle des Landes (ABSt) in kraft.
Damit steht den Ingenieuren und Ingenieurbüros in Sachsen-Anhalt das bewährte Präqualifikationssytem der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Das Kosten und Aufwand sparende System, dass für die Präqualifikation für Vergabeverfahren nach VOL und VOB bereits erfolgreich arbeitet, kann jetzt auch bei Vergaben von Freiberuflichen Leistungen nach VOF genutzt werden. Positive Wirkungen zeigte das System auch als Marketing-Instrument bei der Auswahl qualifizierter Dienstleister und Partner durch öffentliche Auftraggeber.
Hier stehen das entsprechende Antragsformular zum Eintrag in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für freiberufliche Leistungen des Landes Sachsen-Anhalt sowie weitere Informationen zur Verfügung.
Wie können Verbände, Berufs- und Wirtschaftskammern das betriebliche und persönliche Gesundheitsmanagement ihrer Mitglieder fördern?
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt führt gemeinsam mit anderen Institutionen ein Modellvorhaben zum Thema „Erwerbsarbeit und Gesundheit“ durch.
Das Vorhaben wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Förderschwerpunkt „Präventiver Arbeits- und Gesundheitsschutz“ unterstützt. Ziel ist, gemeinsam mit Kammern und Verbänden Wege zu finden und zu erproben, das Thema „Erwerbsarbeit und Gesundheit“ in die Mitgliederkommunikation und –betreuung einzubetten.
Umfangreiche Informationen, sowie nützliche Tipps und Anregungen zum Thema finden Sie hier als PDF-Datei zum downloaden ...
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PräTrans – Umfrage und weitere Informationen Unsere Umfrage zum Projekt PräTrans konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Wir bedanken uns bei allen, die durch ihre Bemühungen zum Erfolg der Umfrage beigetragen haben. Die Ergebnisse werden im Dezember 2008 auf unserer Internetseite veröffentlicht. Bis dahin stellen wir hier weitere Informationen zu den Themen Zeitmanagement, Arbeit-Leben-Balance, Stress und Führung / Selbstführung zur Verfügung. Themen, die besonders interessieren, können auch in das Weiterbildungsprogramm 1. Hj. 2009 der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt aufgenommen werden.
Die hier bereit gestellten Informationsmodule nutzen Arbeitsergebnisse der Sozialforschungsstelle Dortmund (sfs), vor allem aus dem Projekt „selbstständig & gesund“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die im Rahmen des BMBF-Projektes PräTrans unter Mitwirkung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt inhaltlich und redaktionell an die Besonderheiten von Ingenieurbüros angepasst wurden.
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PräTrans – Themenmodul 1 - Zeitmanagement Der zunehmende Konkurrenz- und Kostendruck macht auch in Ingenieurbüros Zeit zu einem immer wertvolleren Gut. Das ständige Empfinden von Hetze, Zeitdruck und wenig Kontrolle über die Arbeitszeit erzeugt jedoch schädlichen Stress und erhöht das Unfall- und Fehlerrisiko. Systematisches Zeitmanagement ist ein Weg, souverän mit der eigenen Zeit umzugehen und bei der Arbeit konzentriert und gelassen zu bleiben.
Praktikable Strategien und effiziente Methoden des persönlichen und betrieblichen Zeitmanagements sind von besonderer Bedeutung. Informieren Sie sich dazu im folgenden Themenmodul „Zeitmanagement“ ...
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PräTrans - Themenmodul 2 - Arbeit-Leben-Balance Die Arbeit – Leben – Balance bezeichnet zunächst ganz allgemein das (individuelle) Gleichgewicht von Berufs-, Privat- und Familienleben, sowie die Vereinbarkeit der Bereiche miteinander. Wie häufig bei Gleichgewichten sind die jeweiligen Relationen und Schwerpunktsetzungen jedoch fließend.
Die flexible Arbeitswelt setzt immer mehr auf hohe Einsatzbereitschaft der ganzen Person für die Erwerbs- und Berufsarbeit. Wachsende Anforderungen an persönliches Engagement, Eigeninitiative und Eigenverantwortung, Termintreue, Markt- und Kundenorientierung führen dazu, dass die Erwerbsarbeit das Alltagsleben in zeitlicher, sozialer und psychischer Hinsicht immer mehr „beherrscht“. Lesen Sie dazu weiter ...
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PräTrans - Themenmodul 3 - Stress-Management „Stress“ ist zu einem Sammelbegriff für Hektik, Überforderungsgefühle, unkontrollierbare Situationen, unangenehme Erlebnisse oder ständig enttäuschte Erwartungen geworden. Viele sehen darin ein beherrschendes Phänomen der modernen, flexibilisierten Erwerbslandschaft.
Eigentlich ist Stress jedoch eine natürliche und nützliche Reaktion des menschlichen Organismus auf Reize, Anforderungen oder Bedrohungen der Umwelt. Er gehört deshalb zum normalen Leben und richtig „dosiert“ spornt er die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit an.
Wann Stress zum ernsten Problem für Gesundheit und Leistungsfähigkeit wird, erfahren Sie in Themenmodul 3.
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PräTrans - Themenmodul 4 - Mitarbeiterführung Neben hoch entwickelter Technik, neuen Technologien und Verfahren, stärkere Arbeitsteilung, Rationalisierung und Flexibilisierung betrieblicher Prozesse kommt auch dem „Arbeitsklima“ eine immer größere Bedeutung zu, um optimale Leistungen von Mitarbeitern, die diesen hohen Anforderungen gerecht werden müssen, garantieren zu können. Permanenter Zeitdruck und andere Belastungen können dieses „Arbeitsklima“ stören. Unter anderem kann eine optimale Mitarbeiterführung dies verhindern.
Wir möchten Ihnen hier einen Auszug aus einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Thema „Mitarbeiterorientiertes Führen und soziale Unterstützung am Arbeitsplatz“ vorstellen.
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Qualitätsgemeinschaft Das sichere Haus Landesweite Initiative zur Planung von Sicherheit
Im Dezember 2004 wurde unter der Schirmherrschaft des Innenministers die Qualitätsgemeinschaft "Das sichere Haus" gegründet.
Ziel war und ist es, landesweit Bauherren und Planer zum Thema Einbruchschutz und weiteren Gefahren - zu Hause und in Geschäftsräumen - zu sensibilisieren, zu informieren, zu motivieren und zu aktivieren. Parallel zur landesweiten Öffentlichkeitsarbeit erfolgt auch eine individuelle Beratung der Bauherren.
"Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sieht ihre Mitwirkung in der Qualitätsgemeinschaft vor allem in der Qualifizierung von Planern auf dem Gebiet der Präventions- und Sicherheitstechnik für Neubau und Sanierung. Bauherren kompetent, verbraucherwirksam und vor allem umfassend auf dem Gebiet der Technik beraten zu können, ist Aufgabe der Planer. Mit Hilfe der Qualitätsgemeinschaft werden vor allem Interessenten der Branche, produktneutral zur Mitwirkung angesprochen, Planer ebenso wie Baubetriebe, Handwerker, Versicherungen und Sicherheitsfirmen. Grundsätzlich teilen Versicherungen genauso wie ihre Versicherten das Interesse an einem wirksamen Einbruchschutz", so der damalige Ingenieurkammerpräsident Prof. Dr.-Ing. Klaus Hoppe.
Die Qualitätsgemeinschaft "Das sichere Haus" informiert Hausbesitzer in Veranstaltungen und durch verschiedenste Veröffentlichungen, sich durch den Einbau von geprüfter Sicherungstechnik an Türen und Fenstern, nach genau festgelegten Standards, vor Einbrüchen wirkungsvoll zu schützen.Oft kann schon mit geringem Aufwand ein besserer Schutz erzielt werden. Objekteigner, die nach eingehender Beratung durch die Polizei oder anderer Mitglieder der Qualitätsgemeinschaft „Das sichere Haus“ und der darauf folgenden fachgerechten Montage der entsprechenden Sicherungstechnik den Einbruchschutz erhöht haben, erhalten die Präventionsplakette.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den angegebenen Links oder auch telefonisch unter Qualitätsgemeinschaft "Das sichere Haus": 0391 / 73 999 73.
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Sicherheit - auch ein Kriterium des Deutschen Gütesiegels Die planbare Sicherheit von Häusern und Gebäuden ist auch Bestandteil des neuen Zertifizierungssystems, das das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gemeinsam mit Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB) entwickelt hat. Das Projekt „Deutsches Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ soll bisher wenig aussagefähigen Labels, wie z.B. „green building“ entgegengesetzt und 2009 mit einer Probezertifizierung gestartet werden. Mehr Information finden Sie in der nachfolgenden Datei (pdf-Format).
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1. Sicherheitstag in Sachsen-Anhalt Rückblick
Am 18. September diesen Jahres führte die Qualitätsgemeinschaft „Das sichere Haus“ den 1. Sicherheitstag in Sachsen-Anhalt durch. Teilnehmer waren Angehörige der Ingenieur- und Handwerkskammern, des Landeskriminalamtes, Versicherungen, Bauträger und eine Vielzahl von Vertretern entsprechender Handwerksbetriebe.
In Fachvorträgen und der anschließenden Diskussion wurde bei allen Beteiligten ein Ziel deutlich: Die Appelle der Polizei zur Berücksichtigung sicherheitstechnischer Aspekte des Einbruchschutzes von der Planung bis zum Bau sollten umgesetzt werden. Die Teilnehmer des Sicherheitstages beklagten, dass Bauherren aus Kostengründen ihre Eigenheime immer noch zu selten mit mechanischer Sicherungstechnik versehen.
Mehr dazu lesen Sie bitte in der beiliegenden Pressemitteilung.
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Repräsentanten Berufung von Repräsentanten der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Der Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat folgende Kammermitglieder zu Repräsentanten der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt berufen:
Herrn Dr.-Ing. Peter Grubert, Beratender Ingenieur
zum Repräsentanten der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt für die Tätigkeit von Kammermitgliedern in Bulgarien
Herrn Dipl.-Ing. Eberhard Hoffmann, Beratender Ingenieur
zum Repräsentanten der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt für die Tätigkeit von Kammermitgliedern in Russland und Vietnam
Herrn Dr.-Ing. Bassam Mousan, Mitglied
zum Repräsentanten der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt für die Tätigkeit von Kammermitgliedern in Syrien
Aufgabe der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist es nach IngG LSA § 18 unter anderem, “die beruflichen Belange der Kammermitglieder und das Ansehen des Berufsstandes zu wahren...”. Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt werden zur Ausübung Ihres Berufes vermehrt im Ausland tätig. Ein wichtiger Schlüssel zur Markterschließung im genannten Sinne ist die berufspolitische ideelle Begleitung bei Markterschließungsmaßnahmen durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.
Die Repräsentanten weisen sich durch eine Berufsurkunde und Visitenkarten aus. Ihre Tätigkeit ist ausschließlich ideeller Natur und befugt nicht zur Vertretung der Ingenieurkammer nach innen und nach außen.
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Wirtschaftskongress Syrien 2. Deutsch-Syrischer Wirtschaftskongress
Unter dem Titel „Stadt-Region-Dorf – Planen und Bauen und umweltgerechte Entwicklung historischer und großer Zentren“ führt der Deutsch-Syrische Verband e.V. vom 02. bis 09.10.2009 den 2. Kongress für Wissenschaft und Technik in Syrien durch. Am Kongress sowie an den Fachexkursionen und der Fachausstellung können alle in Planung und Bauwesen tätigen Unternehmen beider Länder teilnehmen.
Nähere Information können Sie dem hier verfügbaren Flyer und dem Anmeldeformular entnehmen. Für weitere Details steht der Veranstalter unter Tel.: 035204 60166, per Fax: 035204 60120 oder per E-Mail: kongress@dsvb.de zur Verfügung.
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Ansprechpartner Für Ihre Anfragen stehen Ihnen auch gern die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle persönlich zur Verfügung. null
Stellen-Markt Der Stellen-Markt der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist ein Service, für den lediglich die Internetplattform zur Verfügung gestellt wird. Für Inhalte der Angaben und Abläufe der daraus resultierenden Verfahren zeichnet die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt nicht verantwortlich. Interessenten setzen sich bitte direkt mit den Verfassern der entsprechenden Detail-Informationen in Verbindung.
Wählen Sie im Stellen-Markt nach Angeboten, Gesuchen, den verfügbaren Praktikumsplätzen oder informieren Sie sich bei "HAYS" bzw. der „Jobware-Datenbank“.
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Diplomingenieur/in für konstruktiven Ingenieurbau null null
Unternehmensnachfolge null null
Entwicklungsingenieur (m/w) in Halle/Saale null null
Industrial Engineer (m/w) in Halle/Saale null null
Leiter Industrial Engineering (m/w) in Halle/Saale null null
Maschinenbau-Ingenieurin / Maschinenbau-Ingenieur null null
Diplomingenieur/in für Telekommunikationsanlagen null null
Bauleiter null null
Staatlich geprüfter Bautechniker null null
Fachinformatiker Anwendungsentwicklung null null
Dipl.-Bauingenieurin null null
HAYS – Experten rekrutieren, Flexibilität schaffen Für nur wenige Berufsgruppen hat sich der Personalmarkt in den letzten Jahren so tief greifend verändert wie für Ingenieure. Wechselnde Auftragssituationen in gerade kleinen und mittleren Ingenieurbüros sowie akuter Fachkräftemangel einiger Unternehmen machen zunehmend ein flexibles Arbeiten mit Fachkräfte-Ressourcen erforderlich.
Projektbezogenes Fachkräfte-Management unter Zuhilfenahme eines
Personaldienstleisters kann dabei eine Lösung sein.
Vor dem Hintergrund häufiger Anfragen an die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt wurden Gespräche mit dem international tätigen Personaldienstleister HAYS geführt. HAYS ist auf die Rekrutierung von Spezialisten, u.a. in Ingenieurberufen, für freiberufliche Tätigkeiten oder Festanstellungen spezialisiert. Ab sofort können Sie sich hier über Projekte, für die HAYS Experten sucht, informieren.
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Rahmenvereinbarung Verband der Freien Berufe Bezug von Kraftfahrzeugen
In der Vergangenheit wurde die BIngK mehrfach von den Kammern gebeten, eine Rahmenvereinbarung zum Bezug von Kraftfahrzeugen für Mitglieder abzuschließen.
Der Bundesverband der Freien Berufe hat sich der Sache angenommen und für alle Mitgliedsorganisationen mit dem Handelspartner „Auto und mehr“ einen entsprechenden Rahmenvertrag im April 2006 ausgehandelt.
Die Vorzugskonditionen gelten für die Marken Audi, BMW, VW, Skoda und Ford.
Ansprechpartner:
Reinhold Zink
Auto und mehr
Zimmerplatz 3
77886 Lauf
Tel.: (07841) 6 73 27 78
Fax: (07841) 6 73 37 82
Mobil: (0174) 24 71 692
Bitte nicht vergessen zu erwähnen, dass die BIngK Mitglied im BFB ist und deshalb der vom BFB ausgehandelte Rahmenvertrag auch für die Mitglieder der Ingenieurkammern gilt.
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Rahmenbereinbarung HDI Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat zum Zweck der betrieblichen Altersversorgung für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sowie für Mitarbeiter von Arbeitgebern, die Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sind, im Jahr 2002 eine Rahmenvereinbarung für Vorzugskonditionen mit der HDI-Gerling GmbH (vormals Gerling Firmen- und Privat-Service AG) abgeschlossen.
Die Rahmenvereinbarung räumt gleichzeitig auch die Möglichkeit ein, auf das eigene Leben Versicherungsverträge mit Vorzugskonditionen abzuschließen.
Ansprechpartner:
Herr Axel Klemm
HDI-Gerling GmbH
Direktion Magdeburg
Am Fuchsberg 11
39112 Magdeburg
Tel.: 0391 6261220
Fax: 0391 6261260
Mobil: 0173 5315421
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Rahmenvereinbarung VHV Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat - speziell für Existenzgründer - eine Rahmenvereinbarung zum Thema Berufshaftpflichtversicherungen mit der „VHV Allgemeine Versicherung AG“ abgeschlossen. Den Existenzgründern sollen in der Startphase ihres Unternehmens entsprechende Konditionen geboten werden.
Ansprechpartner:
VHV Versicherungen
Geschäftsstelle Magdeburg
Herr Klaus Pohlan
Lorenzweg 56
39128 Magdeburg
Tel.: 0391 7322942
Fax: 0391 7322955
EMail: K.Pohlan@vhv.de
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Gruppenversicherungsvertrag DKV Gruppenversicherungsvertrag Krankenversicherung mit der Deutschen Krankenversicherung Aktiengesellschaft Köln
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat zum Zweck der Krankenversicherung der Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sowie für deren Familienangehörigen einen Gruppenversicherungsvertrag mit der Deutschen Krankenversicherung Aktiengesellschaft (DKV) in Köln abgeschlossen.
Folgende Personen können versichert werden:
- Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
- Ehegatten
- Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), solange sie in der Ausbildung sind
Vorteile:
- günstige Beiträge durch Beitragsnachlässe
- Topkonditionen auch für Familienangehörige
- Annahmegarantie
- Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von
Versicherungsleistungen
- Bestehende Einzelversicherungen werden auf Antrag problemlos
in die Tarife des Gruppenversicherungsvertrages umgestellt.
- Bei der Krankentagegeldversicherung können die im Krankheitsfall
weiter laufen Fixkosten des Ingenieurbüros mit abgesichert werden
Ansprechpartner:
DKV Deutsche Krankenversicherung AG
Direktion Firmen- und Verbandsgeschäft
Scheidtweilerstr. 4
50933 Köln
Telefon 0221-578-4585
Email: R2G-info@dkv.com
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Bauingenieurwesen / Konstruktiver Ingenieurbau null null
Bauingenieurwesen / Tief- und Verkehrsbau / Wasserwirtschaft null null
Ingenieurpreis 2010 Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt und der Ingenieurrat Sachsen-Anhalt haben den Ingenieurpreis 2010 ausgelobt. Zum Thema „Innovative Entwicklungen und Vorhaben zur Verbesserung des Klimaschutzes“ können ab sofort Wettbewerbsbeiträge bis zum 30. September 2009 eingereicht werden. Anmeldungen sollten so früh wie möglich vorgenommen werden.
Kleine Detailideen sollen bei der Bewertung der Wettbewerbsbeiträge ebenso berücksichtigt werden, wie größere Projekte. Damit sollen auch Studenten der Ingenieurwissenschaften im Land angesprochen werden, ihre Ideen einzubringen und sich mit Wettbewerbsbeiträgen um den Nachwuchspreis des Ingenieurpreises 2010 zu bewerben.
Mehr Informationen und nähere Angaben finden Sie in den Auslobungsunterlagen zum Ingenieurpreis 2010:
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