Erster Artikel für Seite Geschäftsstelle Trotz Zugeständnissen weiter SPD-Protest gegen Reformagenda

Die Kritiker der Reform-Agenda in der SPD-Fraktion wollen trotz der Zugeständnissen der Parteispitze weiter Widerstand leisten.

Der Abgeordnete und bayerische Juso-Chef Florian Pronold kritisierte den Leitantrag zur "Agenda 2010" für den Parteitag.

Die Veränderungen seien nur kosmetisch, sagte er der ARD. Die Bundestagsfraktion diskutiert heute in Berlin über den Leitantrag. Pronold kündigte an, das Mitgliederbegehren weiter zu betreiben. Seit Ostern hätten 12 000 Parteimitglieder unterzeichnet.
null Ein Artikel Hier liegt zu Testzwecken mal das Übersichtstemplate dahinter! null Mitgliedschaft / Bauvorlageberechtigung Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt freut sich über Ihr Interesse an einer Kammermitgliedschaft.
Um Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Kammermitgliedschaft zu verschaffen, empfehlen wir, sich hier über die Vorteile für Mitglieder zu informieren und unser unten stehendes Antragsformular im PDF-Format herunterzuladen.
Zu weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle gern zur Verfügung.
 
null Hinweis Unter dem Menüpunkt Gesetze / Verordnungen finden Sie die rechtlichen Grundlagen. null Kammerrecht

 
Die nicht zur Verfügung stehenden Ordnungen befinden sich zur Zeit in Überarbeitung.

 
null Landesrecht

Landesrecht im Internet: Sachsen-Anhalts gesamtes Landesrecht  steht zur kostenlosen Einsicht im Internet! Über 280 Gesetze und 380 Verordnungen können im Internet unter www.recht.sachsen-anhalt.de abgerufen werden.


Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt sowie die Bauordnungen der anderen Bundesländer und Österreich, Schweiz stehen im Bereich "Downloads" zur Verfügung.

 


Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:
Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalt (IngG LSA) vom 22. Januar 2009
Verkündet im:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 20. Jahrgang, Ausgegeben in Magdeburg am 30. Januar 2009, Nummer 1, Seiten 6 – 21. Herausgegeben vom Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt. Verlag,  Gesamtherstellung und Vertrieb: Freyburger Buchdruckwerkstätte GmbH, Am Gewerbepark 15, 06632 Freyburg (Unstrut), Telefon: (034464) 3040; Telefax: (034464) 28067; E-Mail: verlage@fb1.de.

 

Eine Abschrift des Ingenieurgesetzes Sachsen-Anhalt (IngG LSA) vom 22. Januar 2009 sowie einen ersten Kommentar der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zum Ingenieurgesetzfinden Sie hier.


null Hinweis Die im Internet abrufbaren oder hinterlegten Gesetzestexte sind keine amtliche Sammlung, in die alle Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen unverzüglich eingearbeitet werden. Diese - amtliche Fassung - finden Sie nur im Gesetz- und Verordnungsblatt bzw. im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt. Das Online-Recht Sachsen-Anhalt bietet durch Suchfunktionen jedoch einen schnellen Einblick in geltendes Recht. Die Suche kann über Volltextsuche oder über das Inhaltsverzeichnis erfolgen.
null Kontakte mit baltischen Republiken Sachsen-Anhalt will Handel mit baltischen Republiken ausbauen

Wirtschafts-Staatssekretär Manfred Maas reiste am Montag, dem 26. Mai 2003, mit Kammervertretern und Unternehmern zu mehrtägigen Gesprächen nach Litauen, Lettland und Estland.

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist durch ihren Vizepräsidenten Dipl.-Ing. Jörg Herrmann und Geschäftsführer Dr. Rainer Berger vertreten!

«Wir erleben dynamische und progressive Staaten mit zukunftsorientierten und zupackenden Menschen», sagte Maas. In Verhandlungen mit Firmen, Banken und Regierungsvertretern sollen angesichts der EU- Osterweiterung die Handelsbeziehungen erweitert werden.

«Mit unseren traditionellen Kontakten als Region in der Mitte Europas wollen wir eine Brückenfunktion zwischen West- und Osteuropa wahrnehmen», sagte Maas. Die drei baltischen Staaten seien gute Handelspartner für Sachsen-Anhalt. Im Jahr 2002 haben Sachsen-Anhalts Unternehmen Waren für 37,6 Millionen Euro in die baltischen Republiken exportiert, fast fünf Mal mehr als 1993.
Sachsen-Anhalt exportiert vor allem Kunststoffe und Nahrungsmittel, importiert werden in erster Linie Holzwaren und Bekleidung. Mit dem EU-Beitritt im Jahr 2004 gilt das Baltikum als wichtiges Tor für den osteuropäischen Wirtschaftsraum. null 65. Geburtstag eines Vorstandsmitgliedes Prof. Dr.-Ing. Jobst Freiherr von Heintze wurde am 3. Juni 2003 65. Jahre alt

Im Haus des Fachbereiches Bauwesen der Hochschule Magdeburg-Stendal fanden sich am 3. Juni 2003, neben dem Hochschul-Prorektor sowie dem Dekan und Prodekan des Fachbereiches Bauwesen, Freunde und Bekannte, Hochschulkollegen, Repräsentanten von Ingenieurverbänden und -vereinen und Vertreter der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ein, um dem Jubilar ihre Glückwünsche und Gratulationen zum 65. Geburtstag persönlich auszusprechen.

Für den Präsidenten der Ingenieurkammer Prof. Hoppe war der 65. Geburtstag ein willkommener Anlass, Herrn Prof. von Heintze, auch im Namen des Vorstandes und der Mitarbeiter der Geschäftsstelle, die herzlichsten Glückwünsche zu übermitteln, verbunden mit den besten Wünschen für Gesundheit, Wohlergehen und weiterhin Schaffenskraft. Er dankte für die ausgezeichnete ehrenamtliche Tätigkeit als langjähriges Vorstandsmitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sowie für die verdienstvolle Betreuung des ingenieurtechnischen Nachwuchses. null Justitiar der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Seit dem 1. Juli 2003 ist Herr Rechtsanwalt Ralf M. Leinenbach aus Magdeburg Justitiar der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. Zu seinen Zielen als Justitiar erläutert Herr Rechtsanwalt Leinenbach:

"Wir werden die Rechtsabteilung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt als moderne, zuverlässige und effiziente Serviceeinheit für das Ehrenamt und die Mitglieder der Kammer gestalten. Aktuelle Fragen des Verwaltungs-, Bau- und Vergaberechts stehen im Mittelpunkt. Im Ingenieuralltag schnell benötigte Auskünfte sowie interessante Informationen der aktuellen Rechtsprechnung sind unter diesem Punkt  abrufbar. Wir wollen die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt bei Gesetzgebungsprozessen zur Durchsetzung ihrer Berufspolitik unterstützen sowie durch klare und schnelle Rechtsauskünfte sowohl die wirtschaftliche Entwicklung der kammerangehörenden Ingenieure als auch den Verbraucherschutz fördern."

Anfragen an Herrn Rechtsanwalt Ralf M. Leinenbach richten Sie bitte über die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, Sachgebiet Ingenieurwesen.

 
null Vorträge der Referenten

Contracting-Tag Sachsen-Anhalt am 21.09.2004

 

Contracting für Immobilien und industrielles Contracting

 

Dienstag, den 21. September 2004, 09.00 Uhr-17.00 Uhr

 

Veranstalter:

 

Industrie- und Handelskammer Magdeburg

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau

Handwerkskammer Magdeburg

Handwekskammer Halle

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Forum Contracting e.V., Düsseldorf

Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft - AGFW - e. V., Frankfurt a . M. 

 

 

Vorträge der Referenten zum Download:

 
null Bauordnungen Aufgaben im Baugewerbe, die in anderen Bundesländern realisiert werden, müssen sich der landeseigenen Bauordnung unterwerfen. Hier haben Sie die Möglichkeiten, die Bauordnungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland sowie Österreich und der Schweiz einzusehen.

(Quelle: www,bauordnungen.de - Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der vorliegenden Bauordnungen.)

null Veranstaltungspläne / Anmeldeformulare null null Mitteilung Ingenieurversorgung null null Baugenehmigung / Bauantrag Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt bietet einen Formularservice zu aktuellen Baugenehmigungen und Bauanträgen in Sachsen-Anhalt. Den kompletten Formularservice finden Sie hier.
 
null Ingenieurpreis 2010 - Sachsen-Anhalt Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt und der Ingenieurrat Sachsen-Anhalt haben den Ingenieurpreis 2010 ausgelobt. Zum Thema „Innovative Entwicklungen und Vorhaben zur Verbesserung des Klimaschutzes“ können ab sofort  Wettbewerbsbeiträge bis zum  30. September 2009 eingereicht werden.

Kleine Detailideen sollen bei der Bewertung der Wettbewerbsbeiträge ebenso berücksichtigt werden, wie größere Projekte. Damit sollen auch Studenten der Ingenieurwissenschaften im Land angesprochen werden, ihre Ideen einzubringen und sich mit Wettbewerbsbeiträgen um den Nachwuchspreis des Ingenieurpreises 2010 zu bewerben.

Weitere Informationen und nähere Angaben finden Sie in den Auslobungsunterlagen, die hier herunter geladen werden können.
 
null Zertifizierter Gebäudeenergieberater

BAFA-anerkannte Fachforbildung

 

Ein kontinuierlicher Anstieg der Energiepreise, veränderte europäische und internationale Richtlinien führen zwangsläufig dazu, dass sich das Thema Energie zum Schlüsselfaktor für Wachstum und Beschäftigung entwickeln wird. Spätestens am 4. Januar 2006 wird die EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ in nationales Recht umgesetzt. Die Richtlinie legt Kriterien zur ganzheitlichen Beurteilung der Energieeffizienz von Gebäuden fest. Alleine in der Bundesrepublik halten aktuell über 1,5 Millionen Geräte von den 14,4 Millionen Heizungen, die mit Gas oder öl betrieben werden, die zulässigen Werte nicht ein. Sie müssen in jedem Fall bis zum Ablauf der übergangsfristen erneuert werden. Die Bundesregierung sieht in diesen Heizgeräten und in den konstruktiv bedingten Wärmeverlusten unsanierter Gebäude eine ernsthafte Gefährdung der angestrebten Klimaschutzkonvention des Kyoto-Protokolls. Es gilt als sicher, dass Sie daher in den nächsten Jahren die energetische Gebäudesanierung aktiv forcieren wird.

Die berufsbegleitende Fachfortbildung beschäftigt sich mit der ganzheitlichen Betrachtung der energetischen Gebäudesanierung. Sie befähigt zur Erarbeitung von Sanierungskonzepten auf der Grundlage komplexer bauphysikalischer, energetischer und wirtschaftlicher Zusammenhänge und setzt einen besonderen Schwerpunkt im Bereich der erneuerbaren Energien. Nach Bestehen der Prüfung wird eine Eintragung in die Energieberaterliste des BAFA möglich sein (www.bafa.de) .

 

Zielgruppe:

Ingenieure und Diplomingenieure aus den Bauhaupt- und Nebengewerken, Anlagentechnik, Elektrotechnik, Planer / Architekten

 

Gesamtdauer: 320 Unterrichtseinheiten

 

Beginn: 1. Lehrgang: 23. März 2005  /  2. Lehrgang: Oktober 2005 

 

Teilnahmegebühr : 

Mitgileder von Ingenieur- und Architektenkammern 2.480 €
Nichtmitglieder : 2.650 €

 

Details zu Ausbildungsinhalten und Referenten können Sie nachfolgend downloaden.


null Energieberatung

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige grundlegende Angaben zur Energieeinsparverordnung EnEV zur Verfügung stellen. Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten von dena und bafa.

 

 

Die „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden” (Energieeinsparverordnung - EnEV 2007) ist vom Bundesrat beschlossen und bereits seit 01.10.2007 in Kraft !


Mit der Einführung der EnEV 2007 wird die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vom 16.12.2002 in nationales Recht umgesetzt.

Die EnEV gilt für alle beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Gebäudeteile.

 

Die Anforderungen an neu zu errichtende Gebäude haben sich gegenüber der EnEV 2004 nicht geändert. Die Ausstellung eines Energieausweises für Neubauten war bereits seit Einführung der EnEV 2002 Pflicht. Zu erwähnen ist aber, dass bei der Berechnung der energetischen Qualität von Gebäuden der Primärenergiefaktor von Strom von derzeit 3,0 auf 2,7 verringert wird.

Die entscheidende und wichtigste Neuerung der EnEV 2007 sind aber die Regelungen zum Energieausweis (Energiepass) für Bestandsgebäude.

Im Vorfeld der Beschlussfassung durch die Bundesregierung gab es viele Diskussionen über die ausstellungsberechtigten Personen und über die Wahlmöglichkeiten des bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweises.

 

Nachfolgend sollen hier einige häufig gestellte Fragen kurz beantwortet werden:

null Energieausweis

Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden ?

In §16 der EnEV wird dies geregelt. Energieausweise müssen demnach bei einem Neubau, bei Änderungen von Außenbauteilen an Gebäuden und bei Erweiterungen der beheizten oder gekühlten Nutzfläche um mehr als die Hälfte ausgestellt werden. Des Weiteren bei dem Verkauf, der Verpachtung, der Vermietung oder beim Leasing von bestehenden Gebäuden. Ebenfalls muss ein Energieausweis für öffentliche Gebäude >1.000m² ausgestellt werden, wenn diese von Besuchern stark frequentiert werden. Für kleine Gebäude (Gebäude mit weniger als 50m² Nutzfläche) ist die Ausstellung eines Energieausweises nicht Pflicht.


Ab welchem Zeitpunkt muss ein Energieausweis ausgestellt werden ?

Die Energieausweise im Bestand werden schrittweise zur Pflicht. Gemäß § 29 der EnEV müssen für Wohngebäude die bis zum Jahr 1965 fertig gestellt worden sind Energieausweise ab dem 01.07.2008 und für nach 1965 errichtete Wohngebäude ab dem 01.01.2009 zugänglich gemacht werden. Für Nichtwohngebäude muss ein Energieausweis erst ab dem 01.07.2009 verpflichtend ausgestellt werden.


Wann kann bei Wohngebäuden ein Verbrauchsausweis und wann muss der Bedarfsausweis ausgestellt werden ?

In der EnEV wurde eine Übergangsregelung verankert. Für alle Wohngebäude kann demnach bis zum 01.10.2008 zwischen der Ausstellung eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises frei gewählt werden. Ab dem 01.10.2008 muss dann der Bedarfsausweis für alle Gebäude bis 4 Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt worden ist, ausgestellt werden, es sei denn, es wurden bereits Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, die mindestens die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1978 erfüllen. Für Gebäude mit 4 Wohneinheiten, die ab dem 01.11.1977 errichtet worden sind, und für alle Gebäude ab 5 Wohneinheiten ist nur ein Verbrauchsausweis erforderlich.


Wer darf Energieausweise ausstellen ?

Für Energieausweise für Neubauten bleiben die bestehenden landesrechtlichen Regelungen für Energiebedarfsausweise weiterhin gültig. In Sachsen-Anhalt regelt dies die Energieeinspar-Durchführungsverordnung (EnE-DVO). Eine bundeseinheitliche Regelung, §21 der EnEV 2007, gibt es für Energieausweise in Bestandsgebäuden, wobei zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden wird. Als Eingangsqualifikation müssen aber alle Aussteller eine „baunahe“ Ausbildung absolviert haben. Es gelten dieselben Qualifikationsanforderungen für die Ausstellung eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises.


Wie sind Fragen der Haftung und von Ordnungswidrigkeiten geregelt ?

Für die Richtigkeit der Angaben im Energieausweis haftet der einzelne Aussteller. Bei vorliegenden Mängeln hat der Auftraggeber, wie bei jedem anderen Werkvertrag, einen Anspruch auf Nachbesserung. Des Weiteren kann die Nichteinhaltung der EnEV als Ordnungswidrigkeit belangt werden. So gilt u. a. als ordnungswidrig eine Ausstellung eines Energieausweises ohne entsprechende Berechtigung gemäß der EnEV. Wenn der Energieausweis dem Interessenten nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird, kann ein Eigentümer belangt werden. Dem zukünftigen Nutzer dient der Energieausweis lediglich als Information über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes. Aus dem Energieausweis lassen sich aber nicht der zukünftige Verbrauch und die entsprechenden Energiekosten ableiten. Der Nutzer kann keine Forderungen einklagen oder durch Mietminderung durchsetzen, ebenfalls hat er keinen Anspruch auf die Umsetzung der  Modernisierungstipps.

 
null Energieberater Eine bundesweite Liste von Energieberatern steht auf der Internetseite der bafa zur Verfügung. Bei Nachfragen zu Energieberatern in Sachsen-Anhalt kann auch die Ingenieurkammer kontaktiert werden. null Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Gesetzliche Anforderungen an Neubauten ab dem 01.01.2009

Zukünftige Bauherren müssen für neu geplante Wohn- und Nichtwohngebäude ab dem 01.01.2009 einen Anteil ihres Wärmebedarfs (für Heizung, Trinkwasser, Kühlung) aus erneuerbaren Energien, z.B. Solarthermie, Biomasse, Umweltwärme, Geothermie gewinnen. Dies sieht das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – Wärmegesetz oder EEWärmeG – vor, welches am 18.08.2008 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Wer also ab dem 01.01.2009 einen Bauantrag stellt oder eine Bauanzeige erstattet, muss die Anforderungen des Wärmegesetzes erfüllen.
In bestehenden Gebäuden oder bei Sanierungen ist eine Verpflichtung zum Einsatz Erneuerbarer Energien durch das EEWärmeG nicht vorgeschrieben, wobei die Bundesländer durch das Gesetz ermächtigt werden, eigene Anforderungen für den Gebäudebestand erlassen zu können.
Weitere Informationen können Sie dem Informationsblatt entnehmen. ...
 
null Bundesweites Ingenieurregister

Die 36. Bundesingenieurkammerversammlung hat am 11.04.2005 den Aufbau eines  bundesweiten Ingenieurregisters beschlossen. Die Einführung des Registers ermöglicht eine gegenseitige Anerkennung der in den Kammern registrierten Mitglieder bzw. der in Listen geführten Ingenieure bei einmaliger Aufnahme im bundesweiten Register. Dadurch werden die Chancen für eine bundesweite Berufsausübung deutlich erhöht. Durch das Ingenieurregister entsteht ein einheitlicher Ansprechpartner, auch für ausländische Anfragen im Sinne der EU-Richtlinie zur Berufsqualifikation bzw. zu Dienstleistungen. Das Ingenieurregister dient der Förderung des Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit in Europa bzw. zur Abgrenzung von Nicht-Ingenieuren, z. B. Handwerkern. Durch das bundesweite Ingenieurregister werden die gesetzlich geregelten Listenführungen in den Ingenieurkammern der Länder nicht berührt!

 

Das Ingenieurregister der Stufe 1 gliedert sich wie folgt:     

  1. Name des Mitgliedes
  2. Vorname
  3. Akademischer Titel
  4. Ingenieurkammer
  5. Mitglied seit
  6. Beratender Ingenieur seit
  7. Anschrift

 

Die Eintragung im bundesweiten Register für alle Kammermitglieder ist freiwillig. Sollten Sie die Eintragung wünschen, benötigen wir eine schriftliche Bestätigung, dass Sie mit der Eintragung in das Ingenieurregister und der elektronischen Veröffentlichung einverstanden sind.

 

Nachfolgend können Sie das Rückmeldefax für die Eintragung in das bundesweite Ingenieurregister downloaden.

 


null Weiterbildungsangebote benachbarter Ingenieurkammern Interessierte Teilnehmer können aus umfangreichen Veranstaltungsangeboten benachbarter Ingenieurkammern zu günstigen Konditionen auswählen. Die aufgeführten Ingenieurkammern haben ihre Kooperation im Weiterbildungsbereich durch eine Verwaltungsvereinbarung untermauert.
Einen schnellen Zugriff auf die Veranstaltungen erhalten Sie hier:

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null Mitgliedschaft / Bauvorlageberechtigung Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt freut sich über Ihr Interesse an einer Kammermitgliedschaft.
Um Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Kammermitgliedschaft zu verschaffen, empfehlen wir, sich hier über die Vorteile für Mitglieder zu informieren und unser unten stehendes Antragsformular im PDF-Format herunterzuladen.
Zu weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle gern zur Verfügung.
 
null Nachweisberechtigte für Standsicherheit

Auf der Grundlage der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.03.2006, veröffentlicht im Gesetzblatt des Landes Sachsen-Anhalt Nr.: 67/2005 vom 27.12.2005, ist die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zur Führung der Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit des Landes Sachsen-Anhalt nach § 65 Abs. 2 beauftragt.

 

Nach § 65 Abs.2 BauO LSA (Bautechnische Nachweise) führt die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit und die Architektenkammer Sachsen-Anhalt die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz.

 

Antragsformulare und eine Übersicht der zur Eintragung notwendigen Unterlagen für die Aufnahme in die Listen sind bei der für die Listenführung zuständigen Kammergeschäftsstelle bzw. in deren Internetpräsentation erhältlich.


Formelle und fachliche Voraussetzungen / Antragstellung

 

Für die Antragstellung auf Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit sind formelle und fachliche Voraussetzungen durch den Gesetzgeber definiert. Die zutreffenden Anforderungen sind durch entsprechende Unterlagen mit dem formgebundenen Antrag einzureichen. Diese sind dem Antrag zu entnehmen bzw. nachfolgend in Kurzform zusammengestellt (Merkblatt, Hinweise).


Die formellen und fachlichen Voraussetzungen sowie die Anträge für die Nachweisberechtigten für Standsicherheit finden Sie nachfolgend zum Download.


Eine tagesaktuelle Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit, finden Sie über unsere Planersuche unter dem Menüpunkt Service: "Mitglieder/Planersuche".


 
null Neue Regelungen zur Berufshaftpflicht

Aus dem Ingenieurgesetz vom 22. Januar 2009 ergeben sich für die Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zur Berufshaftpflichtversicherung folgende Bedingungen:

 

a) Beratende Ingenieure und Gesellschaften mit Beratenden Ingenieuren:

b) Freiberuflich tätige Mitglieder:

c) Mitglieder in einer Tätigkeit als Angestellte und Beamte:

d) Mitglieder, die keine ingenieurberufliche Tätigkeit ausüben.

e) Mitglieder, die gelegentlich eine ingenieurberufliche Tätigkeit ausüben:
null Versicherungsbestätigung Um sicherzustellen, dass uns alle relevanten Informationen zu Ihrer Berufshaftpflichtversicherung auch enthalten sind, verwenden Sie bitte vorzugsweise nachfolgendes Bestätigungsformular. Dieses Formular ist vom Versicherer auszufüllen und uns zu übersenden.
 
null Beratende Ingenieure Mit dem Ingenieurgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt autorisiert, die Liste der Beratenden Ingenieure zu führen.

Durch Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure und des damit verbundenen Erhaltes von Urkunde und Rundstempel wird Auftraggebern besondere Kompetenz signalisiert und das persönlich Image hervorgehoben. Der Titel Beratender Ingenieur ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung und ein Qualitätssiegel der freiberuflichen Ingenieure.

Als klein- und mittelständische Freiberufler üben Beratende Ingenieure ihre dem Gemeinwohl verpflichtete Tätigkeit unabhängig und eigenverantwortlich in allen ingenieurtechnischen Disziplinen aus. Die Unabhängigkeit von Liefer-, Handels- oder Produktinteressen garantiert sach- und fachbezogenes Arbeiten und gewährleistet die Einhaltung höchster technisch-wissenschaftlicher Qualitätsstandards unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit.

Beratende Ingenieure der Kammer und deren Familien sind seit 2002 an das berufsständische Versorgungswerk der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern angeschlossen.

Die Eintragungsvoraussetzung für die Aufnahme in die Liste der Beratenden Ingenieure sind in § 7 ff. des Ingenieurgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt geregelt. Über die Eintragung entscheidet der Eintragungsausschuss der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.

Als Beratende Ingenieure können sich Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt eintragen lassen. Das Antragsfomular finden Sie hier zum Download.
 
null Antrag auswärtiger Bauvorlageberechtigter Auswärtige bauvorlageberechtigte Ingenieure, die in Sachsen-Anhalt tätig werden möchten, können mit dem hier hinterlegten Formular die Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten des Landes Sachsen-Anhalt beantragen.
 
null Vorteile

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt bietet ihren Mitgliedern neben dem Erwerb zusätzlicher Qualifikationen eine Reihe von Vorteilen und Sonderleistungen. Mitglieder erhalten bei Eintritt in die Kammer eine Mitgliedsurkunde, einen Mitgliedsausweis sowie einen Mitgliedsstempel. Zur Gestaltung von Briefbögen und Visitenkarten steht das Logo der Kammer zur Verfügung. Kammermitglieder können kostenlose Beratungs- und Informationsdienstleistungen nutzen. In der Regel umfasst die Kammermitgliedschaft auch die Mitgliedschaft im Versorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern, ermäßigte Teilnahmegebühren für die Fort- und Weiterbildungsseminare der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt und der Architektenkammer Sachsen-Anhalt, sowie günstige Rahmenverträge.

Folgende Leistungen für Kammermitglieder werden von uns angeboten:

1. Einflussnahme auf Berufspolitik
2. Fort- und Weiterbildung
3. Qualifikationserwerb
4. Umfangreiche Beratungsdienstleistungen durch Kammerausschüsse
5. Weitere Beratungsdienstleistungen
6. Versorgungswerk
7. Informationsdienstleistungen
8. Vergünstigungen für Mitglieder durch Rahmenverträge

null 1. Einflussnahme auf Berufspolitik

null 2. Fort- und Weiterbildung Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt führt Fort- und Weiterbildungsseminare durch. Für Mitglieder der Ingenieurkammer sind die Teilnahmegebühren um durchschnittlich 40% geringer als für Nichtmitglieder.
 
null 3. Qualifikationserwerb null 4. Umfangreiche Beratungsdienstleistungen durch Kammerausschüsse null 5. Weitere Beratungsdienstleistungen null 6. Versorgungswerk Als Beratender Ingenieur der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sind Sie automatisch Mitglied im Versorgungswerk Mecklenburg Vorpommern, einem von 70 öffentlich-rechtlichen berufsständischen Versorgungswerken. Das Versorgungswerk wurde vom Gesetzgeber als Pflichtversorgungsein-richtung zur Absicherung gegen Risiken bei Berufsunfähigkeit und Tod sowie für die Altersversorgung für den gesamten Berufsstand der Ingenieure in Sachsen-Anhalt, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet.
 
null 7. Informationsdienstleistungen null 8. Vergünstigungen für Mitglieder durch Rahmen- und Kooperationsverträge Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat als Serviceleistung in den zurückliegenden Jahren mit verschiedenen Partnern Rahmen- und Kooperationsverträge abgeschlossen.
Die hier aufgeführten Rahmenverträge und Kooperationsverträge ermöglichen den Mitgliedern und ihren Ingenieurbüros zum Beispiel günstige Konditionen und Rabatte für den erforderlichen Versicherungsschutz (Berufshaftpflicht-, Kranken-, Unfall-, Kfz-Versicherung…), oder beispielsweise Erleichterung bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge.

8.1. Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Des Weiteren können Ingenieurkammermitglieder durch die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt im Bundesverband der Freien Berufe (BFB) und der Bundesingenieurkammer (BIngK) dort abgeschlossene Rahmen- und Gruppenverträge mit Vorzugskonditionen für sich nutzen.

8.2. Bundesverband der Freien Berufe

Rahmenvertrag über den Bezug von Kraftfahrzeugen mit dem BFB

8.3. Bundesingenieurkammer

Infos über Rahmenverträge der Bundesingenieurkammer finden Ingenieurkammermitglieder im Passwort geschützten Bereich (Benutzerkennung und Passwort erhalten Sie über Ihre Geschäftsstelle). Dazu gehören unter anderem: Hotelvereinbarungen, Aus- und Weiterbildung im Bereich Fremdsprachen, Informationen und Dienstleistungen der Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai), Versicherungen…
www.bingk.de > Informationen für Mitglieder > Rahmenverträge


null Sonderkonditionen für Mitglieder Alle Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt können auf Sonderkonditionen im Bereich der Telekommunikation über unseren Rahmenvertrag mit Vodafone zugreifen. Die aktuellen Konditionen finden Sie nachfolgend zum Download. Ansprechpartner für weitergehende Fragen ist

Stephan Thomé

Vodafone D2
NL Nord-Ost
AGO - Vertrieb für öffentliche Auftraggeber
Attilastr. 61-67
D-12105 Berlin

Tel.:     +49 (0) 30 75475 2106
Fax.:    +49 (0) 30 75475 2999
Mobil:   +49 (0) 172 31 33 559
E-Mail:  stephan.thome@vodafone.com
 

null Präambel

Für das Land Sachsen-Anhalt ist in der BauO des Landes Sachsen-Anhalt (v. 20.12.2005)  u. a. die Listenführung für

gesetzlich geregelt. Eine weitere Spezifizierung für weitere Fachtätigkeiten erfolgt nicht. In anderen Bundesländern sind für definierte Tätigkeitsbereiche entsprechende Fachlisten vorgesehen.

Um den Mitgliedern der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt den Zugang zu diesen Tätigkeiten in anderen Bundesländern zu erleichtern (auf der Grundlage von Vereinbarungen) und gleichzeitig einen Beitrag zur Harmonisierung der Zugangsvoraussetzungen sowie des geplanten Bundesingenieurregister zu leisten, führt die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt (freiwillige) Fachlisten. Die fachlichen Zugangsvoraussetzungen sind geregelt und werden vom jeweiligen Eintragungsausschuss geprüft. Die in der Fachliste geführten Ingenieure erhalten die Beurkundung als Fachingenieur der entsprechenden Fachrichtung und weisen damit ihre besondere Spezialisierung aus.


Auf der Grundlage des Beschlusses der 12. Sitzung der 3. Vertreterversammlung vom 12.05.2007 wird die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zur Führung der freiwilligen Fachlisten für nachfolgende Gebiete beauftragt.

Die entsprechenden Antragsformulare können hier als pdf-Datei herunter geladen werden.

 
null Präambel Auf der Grundlage einer EU-Richtlinie zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, hat die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt im Auftrag des Kultusministeriums die Aufgabe übernommen, nach einer Prüfung eingereichter Unterlagen darüber zu entscheiden, wer von seiner Ausbildung her berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen. Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz begrüßte es, dass die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt als eine der ersten Institutionen Deutschlands die Herausforderung angenommen hat, entsprechende Standards zu formulieren und auf die Anerkennung der Berufsbezeichnung anzuwenden.

"Sachsen-Anhalts Wirtschaft entwickelt sich gut, entsprechend stark wächst die Nachfrage nach qualifizierten Ingenieuren", betont Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff. "Diese Fachkräfte kommen auch aus dem Ausland zu uns. Das begrüßen wir, sehen zugleich aber auch einen enormen Handlungsbedarf, weil in jedem Fall zu klären ist, welchem deutschen Standard der jeweilige ausländische Abschluss entspricht. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem Kultusministerium diese Stelle bei der Ingenieurkammer eingerichtet. Es ist bemerkenswert, welch kurze Zeitspanne zwischen Idee und Umsetzung lag."

„Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung in Sachsen-Anhalt ist beispielgebend in Deutschland“, unterstreicht Kammerpräsident Jörg Herrmann. „Als zuständige Stelle zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur übernimmt die Ingenieurkammer eine bedeutende Aufgabe für die Zukunft der Ingenieure. Der Fortbestand des Markenzeichens Ingenieur, das weltweit für Kompetenz und Qualität steht, werden durch das Land und die Ingenieurkammer nachhaltig gesichert“

Die Ingenieure stellen mit ca. einer Million Beschäftigten (davon 643.000 abhängig Beschäftigte) die größte Akademikergruppe in Deutschland dar. Die Ingenieurausbildung in Deutschland genießt Weltruf, und es gibt für Ingenieure ein breites Einsatzspektrum. Dementsprechend hoch wird die Anzahl der Anträge auf Zuerkennung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ aus dem europäischen Ausland geschätzt. Olbertz bewertete diese Aufgabe einerseits als notwendige Qualitäts- und Niveausicherung für den Ingenieurberuf, aber auch als eine Maßnahme der Verwaltungsoptimierung, weil damit die ausgewiesene Fachkompetenz der Ingenieurkammer genutzt werde. Der Minister begrüßte, dass auch Professoren der Hochschulen in den Fachgremien mitwirkten. „Diese Verzahnung stärkt die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und wird neue Maßstäbe für die Ingenieursausbildung an den Hochschulen setzen“, so Olbertz. „Das Verfahren soll der Klarheit und Verlässlichkeit im geschäftlichen Verkehr dienen und Modalitäten der Berufsausübung in der Wirtschaft regeln. Jede(r) soll darauf vertrauen können, dass ein Geschäftspartner, der sich ‚Ingenieur’ nennt, auch eine entsprechend anspruchsvolle fachliche Vorbildung hat.“

Die Prüfung umfasst die Bewertung der absolvierten Ausbildungsgänge und der erworbenen Berufserfahrung. Auf dieser Grundlage kann dann festgestellt werden, ob eine Gleichwertigkeit der Qualifikation vorliegt. Lassen sich Unterschiede in der Ausbildung auf diese Weise nicht ausgleichen, kann entweder ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung gewählt werden. Die Auflagen, mit denen eine Anerkennung verbunden werden kann, sind in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung daher stets am Einzelfall auszurichten. Das Angebot ist gesetzliche Verpflichtung.
Die Europäische Union hat ihre Richtlinie, mit der die allgemeine Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise geregelt wird, zum 14. Mai 2001 geändert. Mit der änderung sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet worden, Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise, die außerhalb der EU erworben worden sind, sowie die in den Mitgliedsstaaten absolvierten Ausbildungsgänge und erworbenen Berufserfahrungen hinsichtlich ihrer Anerkennungsfähigkeit zu prüfen und innerhalb von drei  Monaten abschließend zu bescheiden. Unter diese Regelung fällt auch die Prüfung und Anerkennung der Berufsbezeichnung  „Ingenieur“. Sie ist verbindliche Voraussetzung für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure bei der Ingenieurkammer des Landes Sachsen-Anhalt. Wer in diese Liste eingetragen ist, hat wiederum die Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur" und damit die Berechtigung, eigenverantwortlich und unabhängig technische und wirtschaftliche Planungen technischer Vorhaben auszuführen sowie und Sachverständigentätigkeit auszuüben.

Eine weitere Herausforderung ist die Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG in Landesrecht, die bis zum 20. Oktober 2007 erfolgt sein muss. Diese Richtlinie gibt Personen, die ihre Berufsqualifikationen in einem EU-Mitgliedsstaat erworben haben, Garantien hinsichtlich des Zugangs zu dem entsprechenden Beruf und seiner gleichberechtigten Ausübung in einem anderen Mitgliedsstaat.

null Präqualifikation

Ab 01.01.2008 tritt der Kooperationsvertrag der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt mit der Auftragsberatungsstelle des Landes (ABSt) in kraft. 

Damit steht den Ingenieuren und Ingenieurbüros in Sachsen-Anhalt das bewährte Präqualifikationssytem der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Das Kosten und Aufwand sparende System, dass für die Präqualifikation für Vergabeverfahren nach VOL und VOB bereits erfolgreich arbeitet, kann jetzt auch bei Vergaben von Freiberuflichen Leistungen nach VOF genutzt werden. Positive Wirkungen zeigte das System auch als Marketing-Instrument bei der Auswahl qualifizierter Dienstleister und Partner durch öffentliche Auftraggeber.

 

Hier stehen das entsprechende Antragsformular zum Eintrag in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für freiberufliche Leistungen  des Landes Sachsen-Anhalt sowie weitere Informationen zur Verfügung.

 
null Richtlinien für Planungswettbewerbe - RPW 2008 Neufassung der Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens (GRW 95)

Die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens - GRW 1995 - wurden mit Erlass des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (jetzt Bundesminis-terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - BMVBS) vom 9. Januar 1996 eingeführt.

Um den seitdem in Wettbewerben gewonnenen Erfahrungen Rechnung zu tragen, ist das Regelwerk einer Revision unterzogen worden.
Schwerpunkte der Novellierung waren:
- die Neujustierung der beschränkten Wettbewerbe, insbesondere des begrenzt offenen Wettbewerbs,
- die Umstellung von DM auf EURO und die Anpassung an sonstige neue Rechtsvorschriften und
- die Klärung in der Praxis entstandener Probleme, zum Beispiel im Verhältnis zu den Kammern und in der Einordnung von Sonderrundgängen in zweiphasigen Verfahren.

Die Neufassung der GRW 95 ist durch Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - BMVBS für den Zuständigkeitsbereich des Bundes mit Wirkung vom 30. Januar 2004 eingeführt worden.
Die GRW 1995 werden am 1.1.2009 durch die Richtlinien für Planungswettbewerbe - RPW 2008 - ersetzt.
 
null DIN-Normen Auslegestelle Patentinformationszentrum mit angegliederter Normenvertriebs und -auslegestelle in Halle

Die IHK Halle-Dessau ist zu 100 Prozent Gesellschafter der MIPO GmbH, Patentinformationszentrum mit angegliederter Normenvertriebs und -auslegestelle in Halle.

Daraus resultiert ein erweiterter Service auch für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt! Interessierte Ingenieure können Normen (im Volltext!) zunächst einsehen und sich erst danach entscheiden, ob diese Norm für sie interessant ist und ob sie diese Norm zu den üblichen Bedingungen des Beuth-Verlages bei der MIPO kaufen wollen.

Letzteres bedeutet auch, dass sie die Norm sofort mitnehmen können. Auch ist es dort möglich, nach den für die jeweiligen Arbeitsgebiete notwendigen Normen Recherchen durchzuführen. Darüber hinaus ist auch eine Überwachung des vorhandenen Normenbestandes im Hinblick auf Entwürfe oder neue Normen gegeben.
 
null Revision der Bauproduktenrichtlinie (89/106/EEC) Am 19. Mai diesen Jahres gab es eine Informationsveranstaltung  des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Revision der Bauproduktenrichtlinie (89/106/EEC). Lesen Sie dazu den folgenden Terminvermerk. ...
 
null Gesundheitsreform Über- und Ausblicke rund um die Gesundheitsreform

Der Begriff Gesundheitsreform steht für die Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (WSG-GKV), das am 1. April 2007 weitgehend in Kraft getreten ist. Die wichtigsten Änderungen finden Sie im nachfolgenden Überblick.
 
null Lockerung des Vergaberechts Am 13.01.2009 hat der Koalitionsausschuss als Investitionshilfe im Rahmen des Konjunkturpaketes II deutliche Lockerungen des Vergaberechtes beschlossen. Die Regelungen sind auf zwei Jahre befristet und ermöglichen es in dieser Zeit Contracting-Projekte für die öffentliche Hand leichter durchzuführen. Lesen Sie dazu die folgende Veröffentlichung:
 
null Standardleistungsbuch für das Bauwesen (STLB-Bau) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung informiert darüber, dass das  Standardleistungsbuch für das Bauwesen überarbeitet wurde und weist in beigefügtem Schreiben auf Detailinformationen zur Anwendung des STLB-Bau  hin.
Weitere Informationen zum System STLB-Bau und den Verkaufspaketen finden Sie unter www.gaeb.de.
 
null Deutsches Gütesiegel Nachhaltiges Bauen Mit dem Deutschen Gütesiegel Nachhaltiges Bauen wird  gemeinsam vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen e. V. (DGNB) ein umfassendes Bewertungssystem für nachhaltige Gebäude entwickelt.

Dabei geht es nicht um ein neues Marketinginstrument sondern um eine neue Generation der Nachhaltigkeitsbewertung. Die Bemühungen der deutschen Bundesregierung sind darauf gerichtet, mit dem neuen Nachhaltigkeitssiegel ein umfassendes, wissenschaftlich fundiertes und planungsbasiertes Bewertungssystem für nachhaltige Gebäude zu schaffen.

Der Weg vom reinen Kosten- hin zu einem Qualitätswettbewerb eröffnet dabei allen Beteiligten neue Chancen auch im internationalen Wettbewerb. Die hohe Kompetenz der deutschen Bauwirtschaft in allen Bereichen der Nachhaltigkeit kann so auch international transportiert werden und neue Wachstumsimpulse liefern.

Das Gütesiegel soll herausragende Planungsleistungen im Bereich des nachhaltigen Bauens würdigen und für alle Marktteilnehmer (Bauherren, Planer, Nutzer, Investoren, etc.) sichtbar machen.
Das Deutsche Gütesiegel zeichnet sich durch die umfassende Betrachtung des gesamten Lebenszyklus von Gebäuden und durch ein einheitliches, objektiv nachvollziehbares Bewertungssystem aus.
Das Gütesiegel und seine Regeln werden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung bereitgestellt. Auf freiwilliger Basis sollen so zunächst neu errichtete Büro- und Verwaltungsgebäude ausgezeichnet werden. Das Zertifizierungssystem soll nach erfolgreichem  Abschluss der zurzeit durchgeführten Erprobungsphase im ersten Quartal 2009 eingeführt werden.
Die Fortentwicklung des Systems und die Vergabe der Zertifikate soll gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen erfolgen.

Die DGNB werde als eine Art Exekutive des Ministeriums entsprechende Handbücher erstellen und nach Ausbildung von Zertifizierern die Lizenzen erteilen und die Prüfung der zertifizierten Gebäude übernehmen.
Informationen zu den Themen Zertifizierungssystem, Arbeitsgruppen, Pilotprojekte und Ausbildung (DGNB-Auditor) erhalten Sie unter der Telefon-Nummer 0711/722322-22 zu folgenden Sprechzeiten:

Montags 15.00-17.00Uhr
Donnerstags 10.00-12.00Uhr

Kontakt
Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen e.V
German Sustainable Building Council
Wankelstrasse 14
70563 Stuttgart
Germany
Phone +49 (0)711 722322-0
Fax +49 (0)711 722322-99
E-Mail: info(at)dgnb.de
Internet: www.dgnb.de



null Konjunkturpaket II zur Kurzarbeit Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat Deutschland und damit auch Unternehmen in Sachsen-Anhalt erfasst. Entgegensteuernde Maßnahmen sind von Bund und Ländern in den Konjunkturpaketen zusammengefasst worden. Der langfristige Erhalt der Arbeitsplätze und damit die Vermeidung von Fachkräfteverlust in den Unternehmen spielt dabei eine wichtige Rolle. Die konjunkturelle Kurzarbeit kann da ein mögliches Instrument sein.
Oft, so die Erfahrung der letzten Wochen, sind in den Unternehmen die bisherigen und künftigen Bedingungen für die Kurzarbeit nicht bzw. nicht ausreichend vertraut. Das Wirtschaftsministerium hat sich daher entschlossen, diese Informationsdefizite bei den Unternehmen abzubauen.

Wir möchten Ihnen hier einige Informationen zur konjunkturellen Kurzarbeit zur Verfügung stellen. Sie finden beispielsweise wichtige Hinweise beim Beratungs- und Finanzierungshilfenetzwerkes NETWORK-KMU, natürlich bei der Agenturen für Arbeit und dem folgenden Informationsblatt.
 

null Novelle der HOAI Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat am 24.03.2009 seinen Entwurf für die Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) vorgelegt. Die Beschlussfassung ist für Ende April 2009 vorgesehen.

Im vorgelegten Entwurf zeichnen sich folgende markante Eckpunkte / Neuerungen der HOAI 2009 ab:
- lineare Anhebung der HOAI-Honorare (Tafelwerte) um 10 Prozent
- Beibehaltung der derzeitigen Honorartafel-Endwerte
- verbindlichen Stundensätze für Zeithonorare sollen entfallen
- HOAI-Leistungsphasen 1-9 bleiben voraussichtlich erhalten
- Konzeption als "Inländer-HOAI": Begrenzung des Anwendungsbereichs auf Leistungen von Planungsbüros mit Sitz im Inland soll die HOAI europafest machen
- Beibehaltung von Regelungen zur Fälligkeit der Schlusszahlung und zum Anspruch auf Abschlagszahlungen
- Honorare für Beratungsleistungen (bisher: Teil X bis XIII HOAI) sollen frei vereinbar werden

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat mit einem Schreiben an Ministerpräsident Prof. Wolfgang Böhmer eine Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf abgegeben. Die Stellungnahme finden Sie hier:
 
null Imagekampagne „Kein Ding ohne ING.“ Seit Beginn dieses Jahres beteiligt sich die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt an der bundesweiten Kampagne „Kein Ding ohne ING.“ Die Ingenieurkammer-Bau NRW hat diese Imagekampagne für Ingenieure im Jahr 2008 initiiert und gestartet.

Eine Kampagne die bestens geeignet ist, die beruflichen Belange und das Ansehen des Berufstandes der Ingenieurinnen und Ingenieure zu fördern.  Die Wahrung und Förderung des Ansehens des Ingenieurberufes ist eine wichtige Aufgabe der Ingenieurkammern in Deutschland.
Die Bundesingenieurkammer, die als Dachorganisation der deutschen Ingenieurkammern 43.000 Ingenieure vertritt, gab am 15.10.2008 den Startschuss für die bundesweite Nutzung und setzt die Kampagne aktiv im Bund und bei der Europäischen Union ein.

Die Kampagne verfolgt zwei wesentliche Ziele: Erstens schärft sie das Bewusstsein für Ingenieurleistungen und vermittelt darüber die Faszination des Ingenieurberufs.
Zweitens bietet sie Ingenieurinnen und Ingenieuren eine Möglichkeit, die eigene Selbstdarstellung zu verbessern und vermittelt ein neues “Wir-Gefühl“.

Die Imagekampagne stellt Wesentliches, Spannendes und Bedeutendes des Ingenieurberufs anhand folgender zwölf Hauptbereiche des Ingenieurwesens vor:
· Konstruktiver Ingenieurbau
· Brandschutz
· Bauphysik
· Verkehrswesen
· Wasserbau und Siedlungswasserwirtschaft
· Geotechnik
· Raumplanung
· Umwelttechnik
· Baubetrieb, Bauindustrie, Baugewerbe
· Vermessung
· Technische Ausrüstung, Elektrotechnik
· Anlagenbau

Die gestalterische Kernidee der Kampagne ist einfach und prägnant: Auf den produzierten Werbeträgern werden Bauwerke und Dinge gezeigt, die ohne Ingenieure nicht möglich wären. Diese Ingenieurleistungen werden mit einem cyan-blauen Kreis kenntlich gemacht. Der Kreis markiert gleichermaßen große, eindrucksvolle Ingenieurbauwerke wie auch kleinere, unscheinbare oder im Verborgenen liegende Ingenieurleistungen. Auf verständliche und eingängige Weise wird so die Botschaft vermittelt, dass ohne Ingenieure gar nichts steht und läuft. Ingenieure haben überall ihr Gehirn und ihre Hände im Spiel. Sie ermöglichen unsere moderne Zivilisation. Sie sind es, die die Welt um und für uns bauen.

Der Internetauftritt www.kein-ding-ohne-ing.de informiert über die Kampagne. Mit Hilfe von dort bereit gestellten Produktkatalogen ist es möglich, Broschüren, Postkarten, Aufkleber, Pins, Poster, T-Shirts, Unterlagenmappen etc. zu bestellen. Ein Gewinnspiel lädt zum Mitmachen ein, als Preise winken T-Shirts und Poster.
Die Werbeartikel der Initiative werden auf Veranstaltungen und Messen, in Schulen und Hochschulen etc. verteilt. Ingenieure nutzen sie als Präsente für Kunden, Partner und Freunde. Jede Ingenieurin und jeder Ingenieur kann sich so an der Initiative beteiligen und zu deren Erfolg beitragen.

„Kein Ding ohne ING.“ wurde bereits in mehreren Bundesländern erprobt und hat eine durchweg positive Resonanz erfahren - bei Ingenieuren, Kammern, Verbänden, Vertretern der Ministerien und der gesamten öffentlichen Verwaltung sowie in der Politik und der breiten Öffentlichkeit.
Die Ingenieurkammern in Deutschland können unter Berücksichtigung der vereinbarten Nutzungsregeln den Slogan verwenden.

Im Rahmen speziell vereinbarter Nutzungsrechte der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt können auch einzelne Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt den Slogan zu Werbezwecken nutzen.
Bitte beachten Sie die hier hinterlegten Nutzungsrechte.

 
null Informationen rund um Berufshaftpflichtversicherungen Als verantwortliche Planer und Bauüberwacher stehen freiberufliche Architekten und Ingenieure immer im Mittelpunkt des baulichen Haftungsgeschehens. Um diese Berufgruppe vor extremen finanziellen Risiken zu schützen, gibt es unter anderem das Mittel der Berufshaftpflichtversicherung. Um dieses Instrument richtig einsetzen und alle Möglichkeiten entsprechend ausschöpfen zu können, steht den Mitgliedern der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt jetzt eine Broschüre als Leitfaden zur umfassenden Information zur Verfügung. Diese kann mit Adressenangabe unter info@ing-net.de oder telefonisch unter 0391 / 6288940 abgefordert werden.
 
null Mehrvergütung bei verzögerten Vergabeverfahren Seitdem es nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in §§ 102 ff die Möglichkeit für einen (unterlegenen) Bieter gibt, den beabsichtigten Zuschlag an einen anderen Bieter in einem Nachprüfungsverfahren überprüfen zu lassen, ist die öffentliche Vergabe von Bauaufträgen mit einem grundlegenden Problem belastet. Auch ein letztlich erfolgloses Nachprüfungsverfahren nimmt bisweilen erhebliche Zeit in Anspruch. In dieser Zeit darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Das kann dazu führen, dass die in der öffentlichen Ausschreibung vorgesehenen Bautermine nicht eingehalten werden können. Die Bieter werden dann zu einer Verlängerung der Bindefrist für ihr Angebot, dem die öffentliche Ausschreibung zugrunde liegt, aufgefordert. Haben die Bieter die Bindefrist verlängert, kann der Zuschlag auch zu einem Zeitpunkt erteilt werden, an dem die Bautermine nicht mehr eingehalten werden können, was häufig geschieht. Entstehen durch die Bauzeitverschiebung Mehrkosten, etwa weil sich für den Auftragnehmer infolge der Bauzeitverschiebung die Einkaufspreise für das Material erhöht haben (hier: Stahl und Zement), so machen die Auftragnehmer oftmals Ansprüche auf Ersatz der Mehrkosten geltend. Es kann dann Streit der Parteien darüber entstehen, wer die Mehrkosten zu tragen hat. In aller Regel berufen sich beide Parteien darauf, dass das Risiko der Verschiebung des Zuschlags und der Bauzeit die jeweils andere Partei zu tragen hat, weil keine der Parteien die Verzögerung verschuldet hat. Der Auftraggeber macht zudem oft geltend, der Bieter, der die Bindefrist verlängere, habe dadurch das Risiko von Mehrkosten übernommen.

Der unter anderem für das private Baurecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte nunmehr die Frage zu entscheiden, ob dem Unternehmer nach einem verzögerten Vergabeverfahren ein Mehrvergütungsanspruch wegen einer Bauzeitverschiebung zustehen kann. Er hat die Frage für eine Fallkonstellation bejaht, in der der Zuschlag unverändert auf das Angebot erteilt worden ist. In diesem Fall ist der Zuschlag ungeachtet der Bindefristverlängerung wegen der Formstrenge des Vergabeverfahrens, das Änderungen der Ausschreibung grundsätzlich nicht zulässt, mit den in der Ausschreibung vorgesehenen Terminen zustande gekommen. Da der Vertrag zu diesen (ganz oder teilweise bereits verstrichenen) Terminen nicht mehr durchgeführt werden kann, entsteht eine Vertragslücke, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nach Treu und Glauben so zu schließen ist, dass die Parteien sich über eine neue Bauzeit und über die Bezahlung eventueller Mehrkosten verständigen müssen. Die Vergütungsanpassung ist nach § 2 Nr. 5 VOB/B (siehe unten) vorzunehmen und zwar grundsätzlich auch in Fällen, in denen nur geringe Mehrkosten geltend gemacht werden. Findet keine Verständigung statt, entscheidet das Gericht. Der VII. Zivilsenat hat auch darauf hingewiesen, dass Fälle in gleicher Weise zu behandeln sind, in denen der Bieter im Zusammenhang mit der Bindefristverlängerung erklärt, er behalte sich im Falle verschobener Ausführungsfristen und hierdurch erhöhter Kosten die Geltendmachung einer Mehrvergütung vor, der Zuschlag jedoch aus zwingenden Gründen des Vergaberechts unverändert auf die ausgeschriebene Bauzeit erfolgt ist.

Der VII. Zivilsenat hatte nicht zu entscheiden, ob der Zuschlag trotz bereits abgelaufener Bauzeit vergaberechtlich zulässig ist. Denn der Zuschlag war nicht aus diesen Gründen angefochten worden.

§2 Nr. 5 VOB/B:
Werden durch Änderung des Bauentwurfs oder andere Anordnungen des Auftraggebers die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Die Vereinbarung soll vor der Ausführung getroffen werden.

(Quelle: BGH / ibr-online)

 
null HOAI vor dem Bundesrat Die Verabschiedung der lang erwarteten HOAI-Novelle steht kurz bevor. Am 12.06.2009 entscheidet der Bundesrat über eine Neufassung der HOAI, die das Bundeskabinett bereits passiert hat. Die zuständigen Bundesratsausschüsse haben dazu Beschlussempfehlungen formuliert, denen sich die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt anschließt. Mit folgendem Schreiben vom 04.06.2009 hat die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt die Bundesratsmitglieder aufgefordert, den Beschlussempfehlungen (siehe Anlage) zuzustimmen:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Prof. Böhmer,
 
die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt bittet Sie, Ihre Stimme im Bundesrat am 12.06.2009 zur HOAI-Novelle für die vorliegenden Entschließungsanträge zu geben.
 
Der federführende Wirtschaftsausschuss und die übrigen Ausschüsse haben sich darauf geeinigt, dem Bundesrat die Zustimmung zur HOAI-Novelle zu empfehlen (Ziffer A).
 
Im Einzelnen wurden vom federführenden Wirtschaftsausschuss und dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung mehrere Entschließungsanträge gestellt. Erfreulich ist, dass übereinstimmend von der Bundesregierung gefordert wird, die in Anlage 1 ausgegliederten Ingenieurleistungen wieder einer verbindlichen Regelung zuzuführen. Dies wird auch deutlich in der Begründung zu den Ziffern 7, 8 und 10, wo es heißt:
 
„Zudem sind die Leistungen in Anhang 1 im Wesentlichen keine Beratungs-, sondern tatsächlich Dienst- und Werkvertragsleistungen, bei denen ein bestimmter Erfolg – wie bei den weiterhin preisgebundenen Leistungen – geschuldet ist.“
 
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt bittet Sie als Bundesratsmitglied unseres Landes um Zustimmung der o. g. Entschließungsanträge, damit alle am Bau beteiligten Ingenieure eine Regelung ihrer Honorare – wie bisher in der noch gültigen HOAI – als verbindlicher Bestandteil der HOAI bleiben.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Dipl.-Ing. Jörg Herrmann
Präsident

null Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung Zum Entwurf für ein Gesetz zur Änderung der Bauordnung hat die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt eine Stellungnahme abgegeben.

Das Gesetz soll der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt dienen. Hiervon sind vor allem personenbezogene Anforderungen der Bauordnung, wie die Bauvorlageberechtigung und die Nachweisberechtigung für Standsicherheits- und Brandschutznachweise betroffen. Umsetzung heißt nicht Kopie der Musterbauordnung; nach wie vor werden Landesbauordnungen beibehalten. Mit der Neufassung soll die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ willkürlich weggelassen und der Zugang zur uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung eröffnet werden.

Die vollständige Stellungnahme der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt finden Sie hier:
 
null „Überleitung“ zur HOAI 2009 Nachdem der Bundestag am 29.04.2009 die HOAI 2009 beschlossen hat, wird es zunehmend wahrscheinlicher, dass auch der Bundesrat diese verabschiedet. Die GHV – Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht e.V. hat eine interessante Empfehlung unter der Überschrift „Überleitung zur HOAI 2009“ veröffentlicht:
 
null Standardleistungsbuch Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat den aktuellen Erlass B15 - 8163.4/3-3, Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) - STLB-Bau, vom 29.05.2009, zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung herausgegeben:
 
null Novelle der HOAI beschlossen Der Bundesrat in seiner 859. Sitzung am 12.06.2009 beschlossen, dem Entwurf der  6. Novelle der HOAI zuzustimmen. Das Verordnungsgebungsverfahren hat damit seinen Abschluss gefunden, so dass die HOAI 2009 nach der noch erforderlichen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich im Zeitraum Juli/August diesen Jahres in Kraft treten kann.

Darüber hinaus hat der Bundesrat auf Empfehlung des federführenden Wirtschaftsausschusses sowie des Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung eine Entschließung als Arbeitsauftrag an die Bundesregierung für die angekündigte weitere Novellierungsstufe der HOAI gefasst (siehe: Beschlussempfehlungen der Ausschüsse). Die dort empfohlenen Ziffern wurden mit Ausnahme von Ziffer 7 alle mehrheitlich angenommen. Damit hat der Bundesrat zum Ausdruck gebracht, dass er nach Inkrafttreten der Verordnung eine weitere Modernisierung und redaktionelle Überarbeitung für erforderlich hält. Er bittet die Bundesregierung, dabei insbesondere eine Modernisierung der Leistungsbilder, eine Wiederaufnahme der in den Teilen X bis XIII der HOAI in der Fassung vom 1. Januar 1996 geregelten staatlichen Preisvorgaben in den verbindlichen Teil, eine Überprüfung der Honorarstruktur und eine weitere Verschlankung unter dem Blickwinkel des Wandels der Berufsbilder, der Umweltbelange und der Regeln der Technik zu untersuchen.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung weiterhin, ihm  - auf Grundlage des von der Bundesregierung angekündigten Gutachtens - innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der novellierten HOAI über die Entwicklung sowie über möglicherweise notwendige Anpassungsmaßnahmen insbesondere im Hinblick auf die Auskömmlichkeit der Honorarstruktur, die Leistungsbilder, die Anrechenbarkeit nach Bausubstanz sowie die Regelung der Objektüberwachung der HOAI zu berichten.

Der genaue Wortlaut der Entschließung des Bundesrates wird in den nächste Tagen veröffentlicht. Wir informieren weiter darüber.
 
null Länderbeilage Die Länderbeilage Sachsen-Anhalt der jeweiligen Ausgabe des Deutschen Ingenieurblattes (DIB) finden Sie hier zur Ansicht oder zum Herunterladen.
 
null PräTrans - Erfolgreich und gesund im Ingenieurberuf - bis zur Rente !

Wie können Verbände, Berufs- und Wirtschaftskammern das betriebliche und persönliche Gesundheitsmanagement ihrer Mitglieder fördern?

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt führt gemeinsam mit anderen Institutionen ein Modellvorhaben zum Thema „Erwerbsarbeit und Gesundheit“ durch.

Das Vorhaben wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Förderschwerpunkt „Präventiver Arbeits- und Gesundheitsschutz“ unterstützt. Ziel ist, gemeinsam mit Kammern und Verbänden Wege zu finden und zu erproben, das Thema „Erwerbsarbeit und Gesundheit“ in die Mitgliederkommunikation und –betreuung einzubetten.

Umfangreiche Informationen, sowie nützliche Tipps und Anregungen zum Thema finden Sie hier als PDF-Datei zum downloaden ...

 
null PräTrans – Umfrage und weitere Informationen Unsere Umfrage zum Projekt PräTrans konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Wir bedanken uns bei allen, die durch ihre Bemühungen zum Erfolg der Umfrage beigetragen haben. Die Ergebnisse werden im Dezember 2008 auf unserer Internetseite veröffentlicht. Bis dahin stellen wir hier weitere Informationen zu den Themen Zeitmanagement, Arbeit-Leben-Balance, Stress und Führung / Selbstführung zur Verfügung. Themen, die besonders interessieren, können auch in das Weiterbildungsprogramm 1. Hj. 2009 der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt aufgenommen werden.

Die hier bereit gestellten Informationsmodule nutzen Arbeitsergebnisse der Sozialforschungsstelle Dortmund (sfs), vor allem aus dem Projekt  „selbstständig & gesund“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die im Rahmen des BMBF-Projektes PräTrans unter Mitwirkung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt inhaltlich und redaktionell an die Besonderheiten von Ingenieurbüros angepasst wurden.
 
null PräTrans – Themenmodul 1 - Zeitmanagement Der zunehmende Konkurrenz- und Kostendruck macht auch in Ingenieurbüros Zeit zu einem immer wertvolleren Gut. Das ständige Empfinden von Hetze, Zeitdruck und wenig Kontrolle über die Arbeitszeit erzeugt jedoch schädlichen Stress und erhöht das Unfall- und Fehlerrisiko. Systematisches Zeitmanagement ist ein Weg, souverän mit der eigenen Zeit umzugehen und bei der Arbeit konzentriert und gelassen zu bleiben.

Praktikable Strategien und effiziente Methoden des persönlichen und betrieblichen Zeitmanagements sind von besonderer Bedeutung. Informieren Sie sich dazu im folgenden Themenmodul „Zeitmanagement“ ...
 
null PräTrans - Themenmodul 2 - Arbeit-Leben-Balance Die Arbeit – Leben – Balance bezeichnet zunächst ganz allgemein das (individuelle) Gleichgewicht von Berufs-, Privat- und Familienleben, sowie die Vereinbarkeit  der Bereiche miteinander. Wie häufig bei Gleichgewichten sind die jeweiligen Relationen und Schwerpunktsetzungen jedoch fließend.

Die flexible Arbeitswelt setzt immer mehr auf hohe Einsatzbereitschaft der ganzen Person für die Erwerbs- und Berufsarbeit. Wachsende Anforderungen an persönliches Engagement, Eigeninitiative und Eigenverantwortung, Termintreue, Markt- und Kundenorientierung führen dazu, dass die Erwerbsarbeit das Alltagsleben in zeitlicher, sozialer und psychischer Hinsicht immer mehr „beherrscht“. Lesen Sie dazu weiter ...
 
null PräTrans - Themenmodul 3 - Stress-Management „Stress“ ist zu einem Sammelbegriff für Hektik, Überforderungsgefühle, unkontrollierbare Situationen, unangenehme Erlebnisse oder ständig enttäuschte Erwartungen geworden. Viele sehen darin ein beherrschendes Phänomen der modernen, flexibilisierten Erwerbslandschaft.
Eigentlich ist Stress jedoch eine natürliche und nützliche Reaktion des menschlichen Organismus auf Reize, Anforderungen oder Bedrohungen der Umwelt. Er gehört deshalb zum normalen Leben und richtig „dosiert“ spornt er die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit an.
Wann Stress zum ernsten Problem für Gesundheit und Leistungsfähigkeit wird, erfahren Sie in Themenmodul 3.
 
null PräTrans - Themenmodul 4 - Mitarbeiterführung Neben hoch entwickelter Technik, neuen Technologien und Verfahren, stärkere Arbeitsteilung, Rationalisierung und Flexibilisierung betrieblicher Prozesse kommt auch dem „Arbeitsklima“ eine immer größere Bedeutung zu, um optimale Leistungen von Mitarbeitern, die diesen hohen Anforderungen gerecht werden müssen, garantieren zu können. Permanenter Zeitdruck und andere Belastungen können dieses „Arbeitsklima“ stören. Unter anderem kann eine optimale Mitarbeiterführung dies verhindern.

Wir möchten Ihnen hier einen Auszug aus einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Thema „Mitarbeiterorientiertes Führen und soziale Unterstützung am Arbeitsplatz“ vorstellen.
 
null Qualitätsgemeinschaft Das sichere Haus Landesweite Initiative zur Planung von Sicherheit

Im Dezember 2004 wurde unter der Schirmherrschaft des Innenministers die Qualitätsgemeinschaft "Das sichere Haus" gegründet.
Ziel war und ist es, landesweit Bauherren und Planer zum Thema Einbruchschutz und weiteren Gefahren - zu Hause und in Geschäftsräumen - zu sensibilisieren, zu informieren, zu motivieren und zu aktivieren. Parallel zur landesweiten Öffentlichkeitsarbeit erfolgt auch eine individuelle Beratung der Bauherren.

"Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sieht ihre Mitwirkung in der Qualitätsgemeinschaft vor allem in der Qualifizierung von Planern auf dem Gebiet der Präventions- und Sicherheitstechnik für Neubau und Sanierung. Bauherren kompetent, verbraucherwirksam und vor allem umfassend auf dem Gebiet der Technik beraten zu können, ist Aufgabe der Planer. Mit Hilfe der Qualitätsgemeinschaft werden vor allem Interessenten der Branche, produktneutral zur Mitwirkung angesprochen, Planer ebenso wie Baubetriebe, Handwerker, Versicherungen und Sicherheitsfirmen. Grundsätzlich teilen Versicherungen genauso wie ihre Versicherten das Interesse an einem wirksamen Einbruchschutz", so der damalige Ingenieurkammerpräsident Prof. Dr.-Ing. Klaus Hoppe.

Die Qualitätsgemeinschaft "Das sichere Haus" informiert Hausbesitzer in Veranstaltungen und durch verschiedenste Veröffentlichungen, sich durch den Einbau von geprüfter Sicherungstechnik an Türen und Fenstern, nach genau festgelegten Standards, vor Einbrüchen wirkungsvoll zu schützen.Oft kann schon mit geringem Aufwand ein besserer Schutz erzielt werden. Objekteigner, die nach eingehender Beratung durch die Polizei oder anderer Mitglieder der Qualitätsgemeinschaft „Das sichere Haus“ und der darauf folgenden fachgerechten Montage der entsprechenden Sicherungstechnik den Einbruchschutz erhöht haben, erhalten die  Präventionsplakette.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den angegebenen Links oder auch telefonisch unter Qualitätsgemeinschaft "Das sichere Haus": 0391 / 73 999 73.
 
null Sicherheit - auch ein Kriterium des Deutschen Gütesiegels Die planbare Sicherheit von Häusern und Gebäuden ist auch Bestandteil des neuen Zertifizierungssystems, das das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gemeinsam mit Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB) entwickelt hat. Das Projekt  „Deutsches Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ soll bisher wenig aussagefähigen Labels, wie z.B. „green building“ entgegengesetzt und 2009 mit einer Probezertifizierung gestartet werden. Mehr Information finden Sie in der nachfolgenden Datei (pdf-Format).
 
null 1. Sicherheitstag in Sachsen-Anhalt Rückblick

Am 18. September diesen Jahres führte die Qualitätsgemeinschaft „Das sichere Haus“ den 1. Sicherheitstag in Sachsen-Anhalt durch. Teilnehmer waren  Angehörige der Ingenieur- und Handwerkskammern, des Landeskriminalamtes, Versicherungen, Bauträger und eine Vielzahl von Vertretern entsprechender Handwerksbetriebe.

In Fachvorträgen und der anschließenden Diskussion wurde bei allen Beteiligten ein Ziel deutlich: Die Appelle der Polizei zur Berücksichtigung sicherheitstechnischer Aspekte des Einbruchschutzes von der Planung bis zum Bau sollten umgesetzt werden. Die Teilnehmer des Sicherheitstages beklagten, dass Bauherren aus Kostengründen ihre Eigenheime immer noch zu selten mit mechanischer Sicherungstechnik versehen.

Mehr dazu lesen Sie bitte in der beiliegenden Pressemitteilung. 
 
null Repräsentanten Berufung von Repräsentanten der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Der Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat folgende Kammermitglieder zu Repräsentanten der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt berufen:

Herrn Dr.-Ing. Peter Grubert, Beratender Ingenieur
zum Repräsentanten der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt für die Tätigkeit von Kammermitgliedern in Bulgarien

Herrn Dipl.-Ing. Eberhard Hoffmann, Beratender Ingenieur
zum Repräsentanten der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt für die Tätigkeit von Kammermitgliedern in Russland und Vietnam

Herrn Dr.-Ing. Bassam Mousan, Mitglied
zum Repräsentanten der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt für die Tätigkeit von Kammermitgliedern in Syrien

Aufgabe der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist es nach IngG LSA § 18 unter anderem, “die beruflichen Belange der Kammermitglieder und das Ansehen des Berufsstandes zu wahren...”. Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt werden zur Ausübung Ihres Berufes vermehrt im Ausland tätig. Ein wichtiger Schlüssel zur Markterschließung im genannten Sinne ist die berufspolitische ideelle Begleitung bei Markterschließungsmaßnahmen durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.

Die Repräsentanten weisen sich durch eine Berufsurkunde und Visitenkarten aus. Ihre Tätigkeit ist ausschließlich ideeller Natur und befugt nicht zur Vertretung der Ingenieurkammer nach innen und nach außen.
 
null Wirtschaftskongress Syrien 2. Deutsch-Syrischer Wirtschaftskongress

Unter dem Titel „Stadt-Region-Dorf – Planen und Bauen und umweltgerechte Entwicklung historischer und großer Zentren“ führt der Deutsch-Syrische Verband e.V. vom 02. bis 09.10.2009 den 2. Kongress für Wissenschaft und Technik in Syrien durch. Am Kongress sowie an den Fachexkursionen und der Fachausstellung können alle in Planung und Bauwesen tätigen Unternehmen beider Länder teilnehmen.

Nähere Information können Sie dem hier verfügbaren Flyer und dem Anmeldeformular entnehmen. Für weitere Details steht der Veranstalter unter Tel.: 035204 60166, per Fax: 035204 60120 oder per E-Mail: kongress@dsvb.de zur Verfügung.
 
null Ansprechpartner Für Ihre Anfragen stehen Ihnen auch gern die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle persönlich zur Verfügung. null Stellen-Markt Der Stellen-Markt der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist ein Service, für den lediglich die Internetplattform zur Verfügung gestellt wird. Für Inhalte der Angaben und Abläufe der daraus resultierenden Verfahren zeichnet die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt nicht verantwortlich. Interessenten  setzen sich bitte direkt mit den Verfassern der entsprechenden Detail-Informationen in Verbindung.

Wählen Sie im Stellen-Markt nach Angeboten, Gesuchen, den verfügbaren Praktikumsplätzen oder informieren Sie sich bei "HAYS" bzw. der „Jobware-Datenbank“.
 

null Diplomingenieur/in für konstruktiven Ingenieurbau null null Unternehmensnachfolge null null Entwicklungsingenieur (m/w) in Halle/Saale null null Industrial Engineer (m/w) in Halle/Saale null null Leiter Industrial Engineering (m/w) in Halle/Saale null null Maschinenbau-Ingenieurin / Maschinenbau-Ingenieur null null Diplomingenieur/in für Telekommunikationsanlagen null null Bauleiter null null Staatlich geprüfter Bautechniker null null Fachinformatiker Anwendungsentwicklung null null Dipl.-Bauingenieurin null null HAYS – Experten rekrutieren, Flexibilität schaffen Für nur wenige Berufsgruppen hat sich der Personalmarkt in den letzten Jahren so tief greifend verändert wie für Ingenieure. Wechselnde Auftragssituationen in gerade kleinen und mittleren Ingenieurbüros sowie akuter Fachkräftemangel einiger Unternehmen machen zunehmend ein flexibles Arbeiten mit Fachkräfte-Ressourcen erforderlich.
Projektbezogenes Fachkräfte-Management unter Zuhilfenahme eines
Personaldienstleisters kann dabei eine Lösung sein.

Vor dem Hintergrund häufiger Anfragen an die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt wurden Gespräche mit dem international tätigen Personaldienstleister HAYS geführt. HAYS ist auf die Rekrutierung von Spezialisten, u.a.  in Ingenieurberufen, für freiberufliche Tätigkeiten oder Festanstellungen spezialisiert. Ab sofort können Sie sich hier über Projekte, für die HAYS Experten sucht, informieren.
 
null Rahmenvereinbarung Verband der Freien Berufe Bezug von Kraftfahrzeugen

In der Vergangenheit wurde die BIngK mehrfach von den Kammern gebeten, eine Rahmenvereinbarung zum Bezug von Kraftfahrzeugen für Mitglieder abzuschließen.
Der Bundesverband der Freien Berufe hat sich der Sache angenommen und für alle Mitgliedsorganisationen mit dem Handelspartner „Auto und mehr“ einen entsprechenden Rahmenvertrag im April 2006 ausgehandelt.
Die Vorzugskonditionen gelten für die Marken Audi, BMW, VW, Skoda und Ford. 

Ansprechpartner:

Reinhold Zink
Auto und mehr
Zimmerplatz 3
77886 Lauf
Tel.: (07841) 6 73 27 78
Fax: (07841) 6 73 37 82
Mobil: (0174) 24 71 692

Bitte nicht vergessen zu erwähnen, dass die BIngK Mitglied im BFB ist und deshalb der vom BFB ausgehandelte Rahmenvertrag auch für die Mitglieder der Ingenieurkammern gilt.
 

null Rahmenbereinbarung HDI Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat zum Zweck der betrieblichen Altersversorgung für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sowie für Mitarbeiter von Arbeitgebern, die Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sind, im Jahr 2002 eine Rahmenvereinbarung für Vorzugskonditionen mit der HDI-Gerling GmbH (vormals Gerling Firmen- und Privat-Service AG) abgeschlossen.
Die Rahmenvereinbarung räumt gleichzeitig auch die Möglichkeit ein, auf das eigene Leben Versicherungsverträge mit Vorzugskonditionen abzuschließen.

Ansprechpartner:

Herr Axel Klemm
HDI-Gerling GmbH
Direktion Magdeburg
Am Fuchsberg 11
39112 Magdeburg
Tel.: 0391 6261220
Fax: 0391 6261260
Mobil: 0173 5315421
 
null Rahmenvereinbarung VHV Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat - speziell für Existenzgründer - eine Rahmenvereinbarung zum Thema Berufshaftpflichtversicherungen mit der „VHV Allgemeine Versicherung AG“ abgeschlossen. Den Existenzgründern sollen in der Startphase ihres Unternehmens entsprechende Konditionen geboten werden.

Ansprechpartner:

VHV Versicherungen
Geschäftsstelle Magdeburg
Herr Klaus Pohlan
Lorenzweg 56
39128 Magdeburg
Tel.: 0391 7322942
Fax: 0391 7322955
EMail: K.Pohlan@vhv.de
 

null Gruppenversicherungsvertrag DKV Gruppenversicherungsvertrag Krankenversicherung mit der Deutschen Krankenversicherung Aktiengesellschaft Köln

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat zum Zweck der Krankenversicherung der Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sowie für deren Familienangehörigen einen Gruppenversicherungsvertrag mit der Deutschen Krankenversicherung Aktiengesellschaft (DKV) in Köln abgeschlossen.

Folgende Personen können versichert werden:
- Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
- Ehegatten
- Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), solange sie in der Ausbildung sind

Vorteile:
- günstige Beiträge durch Beitragsnachlässe
- Topkonditionen auch für Familienangehörige
- Annahmegarantie
- Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von
  Versicherungsleistungen
- Bestehende Einzelversicherungen werden auf Antrag problemlos
  in die Tarife des Gruppenversicherungsvertrages umgestellt.
- Bei der Krankentagegeldversicherung können die im Krankheitsfall
  weiter laufen Fixkosten des Ingenieurbüros mit abgesichert werden

Ansprechpartner:

DKV Deutsche Krankenversicherung AG
Direktion Firmen- und Verbandsgeschäft
Scheidtweilerstr. 4
50933 Köln
Telefon 0221-578-4585
Email: R2G-info@dkv.com



null Bauingenieurwesen / Konstruktiver Ingenieurbau null null Bauingenieurwesen / Tief- und Verkehrsbau / Wasserwirtschaft null null Ingenieurpreis 2010 Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt und der Ingenieurrat Sachsen-Anhalt haben den Ingenieurpreis 2010 ausgelobt. Zum Thema „Innovative Entwicklungen und Vorhaben zur Verbesserung des Klimaschutzes“ können ab sofort Wettbewerbsbeiträge bis zum 30. September 2009 eingereicht werden. Anmeldungen sollten so früh wie möglich vorgenommen werden.

Kleine Detailideen sollen bei der Bewertung der Wettbewerbsbeiträge ebenso berücksichtigt werden, wie größere Projekte. Damit sollen auch Studenten der Ingenieurwissenschaften im Land angesprochen werden, ihre Ideen einzubringen und sich mit Wettbewerbsbeiträgen um den Nachwuchspreis des Ingenieurpreises 2010 zu bewerben.

Mehr Informationen und nähere Angaben finden Sie in den Auslobungsunterlagen zum Ingenieurpreis 2010:
 
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