RATGEBER

Ein Tip zum Verbraucherschutz!
Hinweise zu Bauvorlageberechtigung und Bautechnischen Nachweisen!
Ingenieure als Sachverständige
Was heißt Ingenieurkammer?
Was leisten Ingenieure?
Zehn-Punkte-Plan zum "perfekten" Bauvertrag

Was leisten Ingenieure?

Ingenieure sind maßgeblich an der Formgebung unserer bebauten Umwelt und der industriellen Gestaltung unserer Gesellschaft beteiligt. Ihnen kommt neben der Innovationskraft als entscheidender gesellschaftlicher Motor auch eine hohe Verantwortung bei der Realisierung ihrer Aufgaben hinsichtlich Qualität und Sicherheit zu. Per Gesetz (z. B. Bauordnung, Ingenieurgesetz) werden einer Ingenieurkammer hoheitliche Aufgaben übertragen, die Qualität und Sicherheit im Leistungsspektrum der Ingenieure garantieren sollen. Nach dem Ingenieurgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IngG LSA) sind Ingenieure zur beruflichen Weiterbildung verpflichtet sowie den wissenschaftlich-technischen Fortschritt und den Schutz der Umwelt zu fördern. Die Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer stellt ein Qualitätssiegel für den Ingenieur dar.

In der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sind Ingenieure der Fachrichtungen

  • Bauwesen, Umwelttechnik, Verkehrswesen, Landeswesen,
  • Gebäudetechnik, Anlagenbau, Verfahrenstechnik,
  • Vermessungswesen,
  • Elektrotechnik, Maschinenbau, Informatik, Kfz-Wesen und weiteren Ingenieurwissenschaften organisiert.
Geeignete Planer und Fachleute aller Ingenieurdisziplinen finden Sie unter Ingenieursuche.

Alle Kammermitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt verfügen über einen entsprechenden Studienabschluss und dürfen die geschützte Berufsbezeichnung "Ingenieur" tragen. Sie werden als "Mitglieder" oder "Beratende Ingenieure" geführt.

Der Titel "Beratender Ingenieur" ist ebenfalls geschützt und bescheinigt seinem Träger besondere Merkmale. Beratende Ingenieure planen, konstruieren, prüfen, beraten und begutachten, überwachen und koordinieren die Ausführung baulicher Anlagen, sind dabei weisungsunabhängig, frei von Produkt-, Handels- und Lieferinteressen und verpflichtet, die Interessen ihrer Auftraggeber wahrzunehmen. Dieser Schwerpunkt unterscheidet sie von anderen Dienstleistern im Bauwesen.

Die sonstigen "Mitglieder" der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sind freiberuflich oder aber auch im Angestelltenverhältnis tätig. Sie können, wie auch Beratende Ingenieure, in den gemäß Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt zu führenden Listen bei der Ingenieurkammer (§ 64 - Bauvorlageberechtigung und § 65 - Bautechnische Nachweise) registriert sein. Sie sind mit dem Erlangen der "Bauvorlageberechtigung" und/oder der "Nachweisberechtigung für Standsicherheit" auch Pflichtmitglieder der Kammer.

"Bauvorlageberechtigte Ingenieure" haben in der Regel ein Studium des Hochbaus oder des Bauingenieurwesens absolviert und können mindestens zwei Jahre Berufserfahrung bei der Entwurfsplanung von Gebäuden nachweisen. Sie sind gemäß § 64 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt berechtigt Bauvorlagen / Bauanträge bei den Bauordnungsbehörden zur Genehmigung einzureichen. Bauvorlageberechtigte Ingenieure aus Sachsen-Anhalt werden bei der Ingenieurkammer in einer Liste geführt.

"Nachweisberechtigte für Standsicherheit" erbringen bautechnische Nachweise gemäß § 65 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Sie müssen zum Eintrag in die Liste der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ebenfalls die berufliche Qualifikation sowie drei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Tragwerksplanung nachweisen.

Zu den Aufgaben von Ingenieuren gehört es auch, ingenieurtechnische Bauwerke und Produkte zu bewerten, zu beurteilen und auch zu begutachten. Ingenieure können für bestimmte Sachgebiete auch die Tätigkeit eines Sachverständigen ausüben. Eine besondere Sachkunde in ihrem Sachgebiet müssen "öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige" nachweisen. Sie werden durch Körperschaften des öffentlichen Rechts bestellt und insbesondere mit schiedsgutachterlichen und gerichtlichen Aufgaben betraut. Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen zu ihrem Sachgebiet besonders fachkompetent, glaubhaft und objektiv sind. Die Liste der durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt bestellten Sachverständigen wird tagaktuell auch im Internet in der Ingenieursuche geführt.