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Mit dem "Gesetz zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Dezember 2009" wurde der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie und der Musterbauordnung der ARGEBAU entsprochen. Damit werden auch in Sachsen-Anhalt neben den hier erteilten Bauvorlageberechtigungen auch gleichwertige Bauvorlageberechtigungen, die Ingenieure bei ihrer Heimatkammer erworben haben, akzeptiert.
Mit den Kernstücken des Bauordnungsrechts, das heißt, der Gefahrenabwehr und dem Schutz von Leib und Leben sind unmittelbar die Standsicherheit von Bauwerken und der Brandschutz verbunden. Der Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt hat die Listenführung der Ingenieure, die bautechnische Nachweise (§ 65 BauO LSA) erstellen können, so festgelegt, dass diese Listen durch folgende Körperschaften öffentlichen Rechts geführt werden:
Nachweisberechtigte für Standsicherheit - Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Nachweisberechtigte für Brandschutz - Architektenkammer Sachsen-Anhalt