RATGEBER

Ein Tip zum Verbraucherschutz!
Hinweise zu Bauvorlageberechtigung und Bautechnischen Nachweisen!
Ingenieure als Sachverständige
Was heißt Ingenieurkammer?
Was leisten Ingenieure?
Zehn-Punkte-Plan zum "perfekten" Bauvertrag

Hinweise zu Bauvorlageberechtigung und Bautechnischen Nachweisen!

Mit dem "Gesetz zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Dezember 2009" wurde der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie und der Musterbauordnung der ARGEBAU entsprochen. Damit werden auch in Sachsen-Anhalt neben den hier erteilten Bauvorlageberechtigungen auch gleichwertige Bauvorlageberechtigungen, die Ingenieure bei ihrer Heimatkammer erworben haben, akzeptiert.

Mit den Kernstücken des Bauordnungsrechts, das heißt, der Gefahrenabwehr und dem Schutz von Leib und Leben sind unmittelbar die Standsicherheit von Bauwerken und der Brandschutz verbunden. Der Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt hat die Listenführung der Ingenieure, die bautechnische Nachweise (§ 65 BauO LSA) erstellen können, so festgelegt, dass diese Listen durch folgende Körperschaften öffentlichen Rechts geführt werden:

Nachweisberechtigte für Standsicherheit - Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Nachweisberechtigte für Brandschutz - Architektenkammer Sachsen-Anhalt




Bauanträge, Bauunterlagen müssen nach Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt von einem Bauvorlageberechtigten unterzeichnet sein. Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt stellt zum Signieren entsprechender Anträge, Unterlagen, Gutachten usw. seit langem für ihre Kammermitglieder auf Antrag einen Rundstempel zur Verfügung. (Stempel mit kreisförmiger Umrandung. Am inneren Rand Schriftzug mit bis zu drei der nachfolgenden Bezeichnungen: Ingenieur, Beratender Ingenieur, Bauvorlageberechtigung, Nachweisberechtigung für Standsicherheit, Fachingenieur, ö.b.v.Sachverständiger. In der Mitte: Logo der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, Titel, Vorname, Name, Mitgliedsnummer des Kammermitgliedes). Dieses Signet der Ingenieurkammer ist ein Qualitätssiegel!

Fragen zu Bauanträgen, Baugenehmigungen, Bauplanungsrecht u.ä. beantworten unsere kompetenten Ingenieure oder die Bauaufsichtsbehörden des Landes.