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Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
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Die Energieeinsparverordnung (EnEV)

Neue Energieeinsparverordnung (EnEV) - ab 01.05.2014 in Kraft

Die Bundesregierung hat die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) bereits am 16. Oktober 2013 endgültig verabschiedet. Die energetischen Standards für Neubauten sollen demnach ab 2016 in einem Schritt um 25 Prozent steigen. Zudem soll der Endenergiebedarf von Gebäuden im Energieausweis künftig nicht mehr nur über den bereits bekannten Bandtacho angezeigt, sondern zusätzlich in Form von Energieeffizienzklassen dargestellt werden. Außerdem müssen alte Heizkessel auf Basis flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe künftig nach 30 Jahren Betriebszeit erneuert werden (nicht betroffen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel). Für Bestandsgebäude sind darüber hinaus keine wesentlichen Verschärfungen vorgesehen.

Die neue EnEV wurde am 21. November 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie tritt am 1. Mai 2014 in Kraft.

Weitere Informationen zu den wesentlichen Neuerungen finden Sie nachfolgend in der Übersicht der dena.

Zur amtlichen Fassung der neuen EnEV (Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung) im Bundesgestzblatt gelangen Sie hier.

PDF-DateiÜbersicht Neuerungen EnEV (Quelle: dena!)