BAFA-geförderte Vor-Ort-Beratung
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme (KfW, BAFA)
Expertenlisten der Kammern für Energieeffizientes Planen und Bauen

Ausstellung von Energieausweisen in Sachsen-Anhalt

Seit dem 08. Oktober 2010 gilt in Sachsen-Anhalt die Energieeinspar-Durchführungsverordnung (EnE-DVO) vom 23. September 2010. Sie regelt in § 2 unter anderem, wer in Sachsen-Anhalt berechtigt ist, Energieausweise auszustellen. Mit der Verkündung (GVBl. LSA 2010, S. 506) trat die alte EnE-DVO vom 3. Mai 2002 außer Kraft.

In der EnE-DVO ist auch die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen gemäß Anforderungen nach den §§ 3 oder 4 sowie § 5 der Energieeinsparverordnung geregelt.


Dort heißt es im § 2 (Nachweispflicht, Energieausweis) unter anderem:
(1) Bei zu errichtenden Gebäuden hat der Bauherr oder die Bauherrin eine Person, die nach § 64 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 4 sowie § 64 Abs. 5 und 6 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt bauvorlageberechtigt oder nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Energieeinsparverordnung ausstellungsberechtigt ist, zu beauftragen, vor Baubeginn einen Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen nach den §§ 3 oder 4 sowie § 5 der Energieeinsparverordnung zu erstellen.
(2) Ist für bestehende Gebäude, die geändert, erweitert oder ausgebaut werden, der Energiebedarf nach der Energieeinsparverordnung zu berechnen, gilt Absatz 1 entsprechend.


Die vollständige Energieeinspar-Durchführungsverordnung (EnE-DVO) vom 23. September 2010 finden Sie hier.




Ansprechpartner:
Steffen Lesche
Telefon: 0391 / 6288940
E-Mail: lesche@ing-net.de