SACHVERSTÄNDIGENWESEN

1. Sachverständige
1a) Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
1b) Anerkannte Sachverständige der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
1c) Zertifizierte Sachverständige nach DIN ISO/IEC 17024
2. Sachverständiger werden
3. Weiterbildung für Sachverständige
4. Suche nach Sachverständigen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

1b) Anerkannte Sachverständige der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Grundlagen

Anerkannte Sachverständige der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sind Ingenieure, die Sachverständigentätigkeit ausüben und für die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besondere Qualifikationen gemäß Ingenieurgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IngG LSA) gefordert sind (§ 16 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6i IngG LSA) und die diese im Sinne der entsprechenden Ordnung der anerkannten Sachverständigen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt besitzen.

Definition

Die Anerkennung von Sachverständigen durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat den Zweck, der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, die ihre persönliche und fachliche Eignung sowie ihre Sachkunde im bezeichneten Sachgebiet vor einem Fachgremium der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt belegt haben, einer Weiterbildungspflicht im Sachgebiet unterliegen und Grundlagen der Gutachtenerstattung vorweisen können. Vor dem Hintergrund, dass der Begriff "Sachverständiger" rechtlich nicht geschützt ist, soll im Sinne von Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes eine Sachverständigentätigkeit der Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt durch Überprüfung und anschließende Anerkennung transparent gemacht werden.

Die Tätigkeit der anerkannten Sachverständigen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigentätigkeiten, wie Beratungen, Überwachungen, Überprüfungen u.ä. Sie ist nicht auf den Zuständigkeitsbereich der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt beschränkt. Die Anerkennung kann als Vorstufe zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt genutzt werden.

Kammermitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt können mit der Eintragung in die Liste der anerkannten Sachverständigen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ihre Berufserfahrung, die berufliche Leistungsfähigkeit, ihre fachliche Qualifikation in einer Spezialisierungsrichtung sowie die Fähigkeit, Sachverständigentätigkeit auszuüben und Gutachten zu erstatten, gegenüber der Öffentlichkeit bekunden.

Antragstellung und Anerkennung

Einzelheiten zum Antragsverfahren zur Anerkennung von Sachverständigen sowie die Voraussetzungen zur Eintragung in die Liste der anerkannten Sachverständigen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt werden in der "Ordnung der anerkannten Sachverständigen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt" geregelt.

Veröffentlichung

Nach erfolgreichem Abschluss des Anerkennungsverfahrens werden die anerkannten Sachverständigen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt auf Antrag (Mitgliedschaft/Listeneintrag: Hauptantrag plus Anlage 9) in einer Liste geführt. Die Liste wird tagaktuell im Internet auf der Homepage der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt unter Ingenieursuche veröffentlicht. Potentielle Auftraggeber können dort nach dem Sachgebiet recherchieren.

Kosten

Die Kosten für das Anerkennungsverfahren und die Listenführung werden nach Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geregelt.

Anträge

PDF-DateiAntrag Anerkannte Sachverständige der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

PDF-DateiAntrag Verlängerung Anerkannte Sachverständige der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt