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Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Umsatzbesteuerung von Bauleistungen ein Merkblatt herausgegeben, das über die wichtigsten Grundsätze eine Übersicht geben soll. In erster Linie informiert es Bauunternehmer, die im Auslandsgeschäft Umsätze ausführen (siehe auch Abschnitt IX). Das Merkblatt können Sie hier einsehen.