WISSENSWERTES

Abnahme sollte vom Planer zügig vorbereitet werden
Arbeitsstättenverordnung: Das müssen Sie als Planer und Arbeitgeber wissen
Aufbewahrungspflichten und -fristen in Ingenieur- und Architekturbüros
Ausschreibungen: Haftungsfalle "Produktneutralität"
Bauüberwachung - wie oft muss sie vor Ort sein?
Bauüberwachung: Mängelrügen müssen eigenhändige Unterschrift tragen
Bauen im Bestand - Honorarermittlung
Baugrunduntersuchungen
Bauvertragsrecht - NEU ab 01.01.2018
Berufsanerkennungsrichtlinie - Benutzerleitfaden
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Einmischung des Bauherrn in fachliche Planung
Honorarzone vom öffentlichen Auftraggeber !?
Imagekampagne "Kein Ding ohne ING."
Ingenieurausweis - Berufsausweis für Ingenieure (Professional Card)
Kostenobergrenze - BGH sieht Auftraggeber in der Beweislast
Mündlicher Auftrag erteilt !?
Nichtberücksichtigung bei der Vergabe
Normenportal und Eurocodes speziell für Ingenieure
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
Sicherheiten vereinbaren - es gibt auch Grenzen!
Statistik - Aktuelle Ingenieurstatistik
Stundenleistungen sorgfältig dokumentieren
Stundensätze zur HOAI - eine Orientierungshilfe
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Informationspflichten auch für Ingenieurbüros

E-Mails - immer rechtssicher !?

ARGE Baurecht informiert: Qualifizierte elektronische Signatur oft unentbehrlich

E-Mails sind schnell und praktisch, aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, aber eben nicht immer die richtige Wahl. E-Mails ohne qualifizierte elektronische Signatur erfüllen nicht das sogenannte Schriftformerfordernis. Und das ist oft erforderlich, sollte es zu Rechtsstreitigkeiten kommen.
Darüber informieren genauer die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) und der Deutsche AnwaltVerein (DAV) in einer Pressemitteilung.

PDF-DateiPressemitteilung ARGE Baurecht und DAV