BERUFSPOLITIK

Berufsbezeichnung "Ingenieur"
Freiberuflichkeit
Ingenieure und Gesellschaft
Stellungnahmen

Ingenieure und Gesellschaft

Ingenieure sind maßgeblich an der Formgebung unserer bebauten Umwelt und der industriellen Gestaltung unserer Gesellschaft beteiligt. Innovation und Qualität sind die bestimmenden Merkmale für die Ausübung ihres Berufes. Ingenieure sind es auch, die künftig die Entwicklung des Landes intensiv mit bestimmen werden. Diese hohen Anforderungen rechtfertigen einen herausragenden Platz in unserer Gesellschaft.


Qualität

Die Gesellschaft, das heißt öffentliche und private Auftraggeber, Geschäftspartner und Verbraucher setzen gleichermaßen ein hohes Vertrauen in die Leistungen des Berufsstandes der Ingenieure. Das ist insofern gerechtfertigt, denn das Tragen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" setzt den Abschluss einer hochqualifizierten Ausbildung voraus, die durch lebenslanges Lernen ergänzt wird. Ingenieurkammern organisieren mit geeigneten Partnern die erforderlichen Fort- und Weiterbildungsangebote und kontrollieren die Weiterbildungsverpflichtung der Ingenieure. Nur so kann garantiert werden, dass Ingenieure sich auf dem aktuellen technischen und wissenschaftlichen Niveau befinden.

Ein wichtiger Fakt zur Sicherung der Qualität ist der Schutz der Berufsbezeichnung. Bei der Erbringung von ingenieurtechnischen Dienstleistungen muss der Dienstleistungsempfänger sicher sein, dass der Dienstleister die angegebene Berufsbezeichnung auch zu Recht führen darf und in der Lage ist, die an ihn gestellten Anforderungen auch zu erfüllen. Der Schutz der Berufsbezeichnung ist daher in den Länderingenieurgesetzen verankert.

Ingenieure mit bestimmten Befähigungen und Zulassungsberechtigungen, z.B. nach Bauordnung des Landes, haben sich nach entsprechender Überprüfung in Listen der Ingenieurkammern registrieren zu lassen (Pflichtmitgliedschaft) und sind im Sinne der Ingenieurgesetze der Länder zur Weiterbildung verpflichtet und der Einhaltung der Berufspflichten unterworfen. Die Mitgliedschaft in den Ingenieurkammern stellt damit ein Qualitätssiegel für den Berufsstand dar.

Das bezieht sich auf alle Aufgabenbereiche, die Ingenieure bestreiten, wie Beratung, Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle, Projektentwicklung, Projektsteuerung und Objektunterhaltung, Sachverständigentätigkeit sowie Lehr- und Forschungsaufgaben.


Verantwortung

In unserer gesamten gebauten Umwelt sowie auf technischen Einrichtungen und Geräten haben gewissenhafte und innovative Ingenieure ihre Handschrift hinterlassen. Ingenieurtechnische Leistungen sind aus unserem Alltag nicht wegzudenken. Auch die öffentliche Sicherheit und der Schutz von Leib und Leben sind damit eng verbunden.

Das spiegelt eine hohe Verantwortung des Berufsstandes gegenüber der Gesellschaft wider. Erstklassige Ausbildung, stetige Fort- und Weiterbildung, eine ethische Berufsauffassung und die Einhaltung der Ingenieurgesetze tragen dieser Verantwortung Rechenschaft.

Fachlich hochqualifizierte Ingenieure tragen auch gesellschaftspolitische Entscheidungen mit, die die Entwicklung und den technischen Fortschritt im Land bestimmen. Bei der Abwägung technischer, kommerzieller und juristischer Belange z. B. in Gesetzgebungsprozessen vertreten Ingenieure die technischen Standpunkte, schildern Möglichkeiten und bewerten ökonomische Gesichtspunkte danach. Aktuelles Beispiel dafür sind die Debatten zur Energiepolitik.


Verbraucherschutz

Für den Nutzer ingenieurtechnischer Leitungen ist grundsätzlich der Schutz der Berufsbezeichnung "Ingenieur" wichtig. Er kann damit von einem Qualitätsmerkmal hinsichtlich Aus- und Weiterbildung als Grundlage für die Umsetzung seiner einzufordernden Leistung ausgehen. Nach dem Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalt ist die Berufsbezeichnung geschützt und die Kammer zuständig für die Vergabe der Berufsbezeichnung.

Befähigungen und Zulassungsberechtigungen, z.B. nach Bauordnung des Landes (Bauvorlageberechtigungen, bautechnische Nachweise usw.), werden von speziell überprüften Ingenieuren ausgestellt. Diese erhalten von der Ingenieurkammer dafür Ausweise und Stempel, mit denen gegenüber Verbrauchern und Dritten verantwortungsvoll die entsprechende Qualität der erbrachten Leistung belegt werden kann.

Die Aufgabenstellungen an den Berufsstand sind damals wie heute Herausforderungen, die auf der Grundlage weitreichender Entscheidungen zu meistern sind. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass sich Grundlagen für Entscheidungen ändern, Gegebenheiten und verschiedenste Einflussfaktoren auf Prozesse unterschiedlich oder falsch interpretiert werden können. Zum Schutz von Ingenieuren aber auch Verbrauchern agieren Berufshaftpflichtversicherungen. Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist zuständige Stelle für die Überwachung des Versicherungsschutzes nach dem Versicherungsvertragsgesetz.