VERGABE

eVergabe in Sachsen-Anhalt
Hochwasserhilfe - Vergabeverfahren im Katastrophenfall
Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt
Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt mit Anpassung zu Hochwasserereignissen
Neues Vergaberecht 2016 - seit 18.04.2016 in Kraft
Neues Vergaberecht 2016: EEE

Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt

Ab 2013 Neuregelung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das Landesvergabegesetz (LVG LSA) verabschiedet, ein Gesetz, dass der öffentlichen Hand und der Wirtschaft klare Auflagen macht, wenn künftig öffentliche Aufträge ausgeschrieben werden.

Im § 10 wird auf Tariftreue und Entgeltgleichheit eingegangen. In diesem Paragraf heißt es zum Beispiel zur HOAI:
(4) Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist im Bereich der Architekten- und Ingenieurleistungen die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zu beachten.

Dieses Landesvergabegesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA Nr. 23/2012, ausgegeben in Magdeburg am 30. November 2012) veröffentlicht.

Das Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt (LVG LSA) ist am 01. Januar 2013 in Kraft getreten.