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Ab 2013 Neuregelung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das Landesvergabegesetz (LVG LSA) verabschiedet, ein Gesetz, dass der öffentlichen Hand und der Wirtschaft klare Auflagen macht, wenn künftig öffentliche Aufträge ausgeschrieben werden.
Im § 10 wird auf Tariftreue und Entgeltgleichheit eingegangen. In diesem Paragraf heißt es zum Beispiel zur HOAI:
(4) Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist im Bereich der Architekten- und Ingenieurleistungen die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zu beachten.
Dieses Landesvergabegesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA Nr. 23/2012, ausgegeben in Magdeburg am 30. November 2012) veröffentlicht.
Das Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt (LVG LSA) ist am 01. Januar 2013 in Kraft getreten.