KAMMER AKTUELL

26.03.2024
Sommerfest der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
25.03.2024
Beratungstag zum Sachverständigenwesen
22.03.2024
Ihr Engagement für den Schutz und Erhalt unserer Wälder
21.03.2024
Für eine starke regionale Präsenz
20.03.2024
Antrittsbesuch beim VDI Magdeburger Bezirksverein
07.01.2024
Schülerwettbewerb Junior.ING 2023/24: Unterstützen Sie schon heute den Ingenieurnachwuchs von morgen!
05.01.2024
Änderungen beim Deutschen Ingenieurblatt ab 2024
18.12.2023
Mit einer starken Ingenieurkammer in das neue Jahr 2024
17.11.2023
Im Gespräch mit den Landkreisen Sachsen-Anhalts
09.11.2023
Gemeinsam für den Schutz und Erhalt regionaler Wälder
06.11.2023
Besuch der Rappbodetalsperre im Harz
17.10.2023
Schülerwettbewerb Junior.ING 2023/24: Kreative Ingenieurtalente gesucht
17.10.2023
Kostenfreies Webinar zum Thema "Das neue Gebäudeenergiegesetz"
22.09.2023
Sachverständigenbestellung
24.08.2023
Berufsbegleitender Lehrgang "Fachingenieur Energie" startet im Oktober
24.08.2023
Regionalgespräche 2023: Ingenieurkammer unterwegs
21.08.2023
Ingenieurforum Tragwerksplanung
02.08.2023
TRAIN.ING Sachsen-Anhalt
13.07.2023
Tag der Ingenieure Sachsen-Anhalt 2023
16.06.2023
Bundespreisverleihung Junior.ING 2022/23 in Berlin
24.05.2023
Rekord-Beteiligung beim Schülerwettbewerb Junior.ING
12.05.2023
So machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft
11.05.2023
Wichtige Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieurbüros - Index 2022
05.05.2023
Gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
02.05.2023
Brüsseler Erklärung der 71. Bundesingenieurkammer-Versammlung
28.04.2023
Auf Exkursion: Kammermitglieder und Studierende begutachten den aktuellen Baufortschritt des MHKW Magdeburg-Rothensee
13.04.2023
Junge Talente fördern: Ingenieurnachwuchs
11.04.2023
Schule trifft Uni: Brücken bauen
01.03.2023
Neuer Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gewählt
01.03.2023
Besetzung der Ausschüsse und Arbeitskreise

04.03.2019

Kammern im Schulterschluss: Ingenieurkammer und Architektenkammer Sachsen-Anhalt agieren gemeinsam

Kammerpräsidenten Herrmann und Teichert bei der Unterzeichnung der "Orientierungshilfe für Stundensätze"
Kammerpräsidenten Herrmann und Teichert bei der Unterzeichnung der "Orientierungshilfe für Stundensätze"
Die Schaffung und Sicherung geeigneter Rahmenbedingungen für die Berufsausübung ihrer Mitglieder ist eine der wichtigsten Aufgaben von Kammern, die per Gesetz die Selbstverwaltung eines Berufsstandes übertragen bekommen haben. Aktuell gibt es viele Themen, die sich bei Ingenieuren und Architekten gleichermaßen auswirken: Auftragsvergabe, Vertragsgestaltung und Vergütung sowie der Wunsch der Handwerkskammern, die Landesbauordnung zu ändern.

Öffentliche Auftragsvergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte

Für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unterhalb des EU-Schwellenwertes ist das Bild in Sachsen-Anhalt derzeit diffus. Das geltende Landesvergabegesetz wurde zwar evaluiert, es befindet sich jedoch in der Novellierung, dort soll die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) aus dem Jahr 2017 einfließen. Öffentliche Auftraggeber fühlen sich bzw. sind im Prinzip gegenwärtig alleingelassen und greifen zu den abenteuerlichsten Methoden. Deshalb erarbeitete eine Arbeitsgruppe der Architektenkammer Sachsen-Anhalt unter Leitung von Rechtsanwalt Dr. Matthias Kuplich Empfehlungen für die öffentliche Auftragsver-gabe unterhalb der EU-Schwellenwerte. Das Ergebnis der Arbeit wird von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt für die Vergabe von Ingenieurleistungen mitgetragen: Am 1. Februar 2019 wurden die „Empfehlungen für die öffentliche Auftragsvergabe von Architekten-, Ingenieur- und Stadtplanerleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte“ veröffentlicht.

Orientierungshilfe für Stundensätze

Bereits im Jahr 2017 hatten sich die Architektenkammer und die Ingenieurkammer zu einer Orientierungshilfe zur Honorierung freiberuflicher Leistungen von Ingenieuren und Architekten verständigt und ihren Mitgliedern sowie Auftraggebern empfohlen, diese Stundensatzempfehlung anzuwenden. Die Vorstände beider Kammern haben im Januar 2019 einer Anhebung der Stundensätze zugestimmt. Die neuen Stundensätze sind in den nebenstehenden Empfehlungen abgedruckt und im Netz zu finden. Die Grundlage und die Änderungen basieren auf dem Vorbild aus Baden-Württemberg.

Klares Nein zur „Kleinen Bauvorlage“

In der gegenwärtigen politischen Diskussion ist die Änderung der Landesbauordnung zugunsten der Einführung der „Kleinen Bauvorlage“ für Handwerksmeister verschiedener Gewerke und staatlich geprüfter Techniker. Im vergangenen Herbst legten die Kammern ihre gemeinsame Position gegenüber den Fraktionen des Landtags dar. Rückenstärkung erhielten sie dabei von den Architekten- und Ingenieurverbänden. Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, hatte dem Handwerk seine Unterstützung zugesagt. Bereits im Januar tauschten sich Ingenieurkammer und Architektenkammer mit den Handwerkskammern zu dem Thema aus.

Am 14. März 2019 wird es eine Anhörung im Landtag geben, zu der Architektenkammer und Ingenieurkammer geladen sind. Mit einer abgestimmten Stellungnahme werden die Kammern das bestehende Bauordnungsrecht verteidigen. Gemeinsam und geschlossen haben die Kammerpräsidenten vor diesem Termin weitergehende Gespräche geführt, so u. a. mit Staatssekretär Thomas Wünsch, Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung. In einem offenen und konstruktiven Treffen konnte dargelegt werden,
  • dass für die Beibehaltung bisheriger Regelungen vor allem Verbraucherschutzaspekte sprechen,
  • dass in Sachsen-Anhalt für das Handwerk bei Nichteinführung einer „Kleinen Bauvorlage“ keine Standortnachteile bestehen,
  • dass Ausbildungsgänge und -inhalte erheblich voneinander abweichenund schlussendlich
  • die Einführung einer „Kleinen Bauvorlage“ keine moderne Entwicklung darstellt. Gefahrenabwehr und Gemeinwohl sind ein hohes Gut.
Die Vorstände der Kammern sind sich einig: Handwerker verschiedenster Fachgebiete sowie Techniker sind im großen Konzert der am Bau Beteiligten unverzichtbare und wichtige Partner. Nur mit ihrer Fachkompetenz, ihrer praktischen Erfahrung und ihrem Geschick können die immer komplexer werdenden Bauaufgaben überhaupt gemeinsam realisiert werden.
Gerade diese Komplexität der Bauaufgaben erfordert es dann auch von allen Beteiligten, Kompetenzen immerwährend zu vertiefen und sich zum Spezialisten zu qualifizieren. Kenntnisse des Baurechts und des Baunebenrechts sind unabdingbar.
So mögen die außerhalb der Bauordnung zu findenden Anforderungen, wie das Denkmalschutz-, Umwelt- und Naturschutzrecht oder die Vorgaben zur Energieeinsparung, das Planen und Bauen unübersichtlicher, ggf. auch bürokratischer gemacht haben. Das Recht der Bauvorlagen nimmt diese Entwicklung in einem ausgewogenen System auf, indem es besondere persönliche Anforderungen an die Bauvorlageberechtigten stellt.

Die Landesbauordnung Sachsen-Anhalt ist seit ihrer Einführung eine der modernsten Bauordnungen in der Bundesrepublik. Sie bildet im Wesentlichen die von der Bauministerkonferenz verabschiedete und ständig novellierte Musterbauordnung ab und leistet dabei in ihrer heutigen Form einen wichtigen Beitrag zueinem Bürokratieabbau. Nur durch eine enge Anbindung an die Musterbauordnung wird eine Vereinheitlichung der Baugenehmigungsverfahren gewährleistet und können europarechtliche Vorgaben umgesetzt werden.

Die Landesbauordnung blickt im Abbau bürokratischer Hemmnisse auf eine weitgehende Öffnung durch die Einführung von genehmigungsfreien und verfahrensfreien Bauvorhaben zurück. Damit stieg auf der anderen Seite die Eigenverantwortung der Bauherren. Diese Eigenverantwortung können diese aber nur übernehmen, wenn die Entwurfsverfasser und Bauvorlageberechtigten über eine umfassende und den komplexen Planungsaufgaben genügende Ausbildung und Berufspraxis verfügen. Die geltende Landesbauordnung berücksichtigt dieses in ausgewogener und angemessener Weise von Verantwortlichkeiten zugunsten schlanker Genehmigungsverfahren. Ein Eingriff in dieses System würde sich damit gerade gegen die vorangegangenen positiven Entwicklungen des Bürokratieabbaus stellen.

Davon müssen nun die Abgeordneten des Landtages überzeugt werden, denn sie werden darüber entscheiden, ob das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr beauftragt wird, einen Entwurf zur Änderung der Landesbauordnung vorzulegen. Dieser würde im parlamentarischen Verfahren dann erneut zur Diskussion stehen.

 Empfehlungen für die öffentliche Auftragsvergabe von Architekten, Ingenieur- und Stadtplanerleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte