KAMMER AKTUELL

26.03.2024
Sommerfest der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
25.03.2024
Beratungstag zum Sachverständigenwesen
22.03.2024
Ihr Engagement für den Schutz und Erhalt unserer Wälder
21.03.2024
Für eine starke regionale Präsenz
20.03.2024
Antrittsbesuch beim VDI Magdeburger Bezirksverein
07.01.2024
Schülerwettbewerb Junior.ING 2023/24: Unterstützen Sie schon heute den Ingenieurnachwuchs von morgen!
05.01.2024
Änderungen beim Deutschen Ingenieurblatt ab 2024
18.12.2023
Mit einer starken Ingenieurkammer in das neue Jahr 2024
17.11.2023
Im Gespräch mit den Landkreisen Sachsen-Anhalts
09.11.2023
Gemeinsam für den Schutz und Erhalt regionaler Wälder
06.11.2023
Besuch der Rappbodetalsperre im Harz
17.10.2023
Schülerwettbewerb Junior.ING 2023/24: Kreative Ingenieurtalente gesucht
17.10.2023
Kostenfreies Webinar zum Thema "Das neue Gebäudeenergiegesetz"
22.09.2023
Sachverständigenbestellung
24.08.2023
Berufsbegleitender Lehrgang "Fachingenieur Energie" startet im Oktober
24.08.2023
Regionalgespräche 2023: Ingenieurkammer unterwegs
21.08.2023
Ingenieurforum Tragwerksplanung
02.08.2023
TRAIN.ING Sachsen-Anhalt
13.07.2023
Tag der Ingenieure Sachsen-Anhalt 2023
16.06.2023
Bundespreisverleihung Junior.ING 2022/23 in Berlin
24.05.2023
Rekord-Beteiligung beim Schülerwettbewerb Junior.ING
12.05.2023
So machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft
11.05.2023
Wichtige Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieurbüros - Index 2022
05.05.2023
Gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
02.05.2023
Brüsseler Erklärung der 71. Bundesingenieurkammer-Versammlung
28.04.2023
Auf Exkursion: Kammermitglieder und Studierende begutachten den aktuellen Baufortschritt des MHKW Magdeburg-Rothensee
13.04.2023
Junge Talente fördern: Ingenieurnachwuchs
11.04.2023
Schule trifft Uni: Brücken bauen
01.03.2023
Neuer Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gewählt
01.03.2023
Besetzung der Ausschüsse und Arbeitskreise

06.11.2020

Landesbauordnung geändert

Am 14. Oktober 2020 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung der Landesbauordnung zugestimmt. Sie wird in ihrer geänderten Fassung zum 1. Februar 2021 in Kraft treten.

Die geplante Änderung der Landesbauordnung enthält unter anderem die Einführung eines eingeschränkten kleinen Bauvorlagerechts für einen definierten Personenkreis.

Bereits seit Anfang des Jahres 2019 führten die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gemeinsam mit der Architektenkammer Sachsen-Anhalt zahlreiche Gespräche mit Abgeordneten aller Landtagsfraktionen, mit Bauminister Webel und Wirtschaftsminister Willingmann. Grundsätzlich plädierte die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gegen die Einführung der „Kleinen Bauvorlageberechtigung“ für Meister und Techniker. Daher unterstützte sie auch die Petition von Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. Jörg-Peter Rewinkel.

Nachdem in den zahlreichen Gesprächen mit den Fraktionen deutlich wurde, dass es sich hier um politisch gewollte Entscheidungen handelt stellte Präsident Dipl.-Ing. Jörg Herrmann unmissverständlich klar, dass für die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zwei Dinge als Mindestanforderung an oberster Stelle stehen:
  1. Gleichbehandlung und fairer Wettbewerb
  2. Verbraucherschutz und Qualitätssicherung.
1. Unterstützt wurde er hierbei vom Vorstand und aktiven Kammermitgliedern, die sich mit ihrer fachlichen Expertise in die Diskussionen einbrachten und Vorschläge zur Ausgestaltung der Gesetzesänderung unterbreiteten.

Was die Kleine Bauvorlageberechtigung betrifft, gehen wir erhobenen Hauptes aus einem objektiv nicht abwendbaren Prozess heraus.

In Hinblick auf den Verbraucherschutz hat sich die Beharrlichkeit ausgezahlt, denn Ingenieur- und Architektenkammer konnten zum Schutz der Verbraucher wesentliche Absicherungen erreichen. Denn die in der Bauordnung nun verankerte Fortbildungs- und Versicherungspflicht für die neuen Bauvorlageberechtigten ist bundesweit bisher einmalig. Das ist auch ein Ergebnis berufspolitischen Engagements der Ingenieur- und Architektenkammer! Die Tatsache, dass alle Personen, die Bauanträge einreichen dürfen, auch künftig versicherungspflichtig sind, ist zumindest ein Teilerfolg, den Ingenieur- und Architektenkammer verbuchen können und trägt vor allem zum Verbraucherschutz bei. Dennoch sind noch nicht alle unsere Ziele erreicht, hier gibt es Nachbesserungsbedarf und hier werden wir auch nicht aufgeben, so Präsident Jörg Herrmann.

Susanne Rabe
Geschäftsführerin