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05.04.2024
Spitzenleistungen im Brückenbau gesucht
27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende
06.11.2023
THG-Check Sachsen-Anhalt

21.02.2018

Ingenieurbüros müssen Datenschutz-Grundverordnung der EU beachten


Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) müssen auch Ingenieurbüros bis zum 25. Mai 2018 ihre Prozesse an die neuen Datenschutz-Anforderungen anpassen, wenn sie im täglichen Geschäftsbetrieb oder beim Betreiben ihrer Webseiten personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Neu ist mit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung unter anderem, dass bei Nichtbeachtung des Datenschutzes enorme Bußgelder bis maximal 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes drohen. Das soll anspornen, den Datenschutz nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und macht ihn damit zur Chefsache.

Datenschutz bedeutet unter anderem auch IT-Sicherheit, und auch diese Thema sollte künftig in den Ingenieurbüros an Bedeutung gewinnen. Im Zuge der Digitalisierung von z. B. Planungs- und Arbeitsprozessen kann ein möglicher Datenverlust herbe Rückschläge verursachen und im schlimmsten Fall existenzielle Auswirkungen haben. Hier fungiert, bei richtiger Umsetzung, wie der Erarbeitung eines Notfallkonzeptes und der Vorbereitung entsprechender technisch-organisatorische Maßnahmen, die Datenschutz-Grundverordnung als ein Instrument des Selbstschutzes.

Ingenieurbüros sollten sich also rechtzeitig mit diesem Thema auseinandersetzen. Unterstützung bieten der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt (Anlage) sowie die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt mit ihrem Weiterbildungsprogramm.


 www.datenschutz.sachsen-anhalt.de

PDF-DateiStartschuss Datenschutz-Grundverordnung - Informationsblatt

PDF-DateiCheck-Liste Umsetzung Datenschutz-Grundverordnung, Unternehmen

PDF-DateiCheck-Liste BMWi zur Umsetzung Datenschutz-Grundverordnung