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22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
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13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
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Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende
06.11.2023
THG-Check Sachsen-Anhalt

23.01.2019

VBI fordert Beibehaltung des gültigen AGB-Rechts

Ingenieurverband setzt sich für faire Vertragsbedingungen ein / AGB-Recht schützt Mittelstand

Berlin, 23. Januar 2019 – Der Verband Beratender Ingenieure VBI setzt sich für den Erhalt der gültigen AGB-rechtlichen Regelungen ein. „Das deutsche AGB-Recht hat sich bewährt und schützt gerade kleine und mittlere Unternehmen, zu denen unsere Mitgliedsbüros gehören, vor unfairen und undurchschaubaren Vertragsbedingungen“, erklärt VBI-Präsident Jörg Thiele.

Als Mitglied der Initiative Pro AGB-Recht tritt der VBI entschieden den erneuten Bestrebungen aus Großindustrie und internationalen Anwaltskanzleien entgegen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei vertraglichen Vereinbarungen zwischen Unternehmen der AGB-rechtlichen Prüfung zu entziehen. Die guten Gründe für die Beibehaltung des gültigen AGB-Rechts haben Mitglieder der Initiative Pro AGB Vertretern des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz am 21. Januar bei einer Anhörung erläutert.

2012 war es der Initiative pro AGB-Recht gelungen, einen ersten Vorstoß aus Großindustrie und internationalen Anwaltskanzleien zur Aufweichung des deutschen AGB-Rechts zuungunsten des Mittelstandes aufzuhalten. Jetzt wollen die Mitglieder des Verbändebündnisses, das inzwischen neben dem VBI 36 weitere Verbände zählt, erneut verhindern, dass die gültigen Regelungen abgeschafft werden. Der VBI will insbesondere verhindern, dass nach Wegfall des gültigen AGB-Rechts große Unternehmen kleinere Auftragnehmer, wie z. B. Ingenieurbüros, übervorteilen.


Die rund 2.000 Mitglieder des Verbandes Beratender Ingenieure VBI beschäftigen in ihren Ingenieurunternehmen rund 40.000 Mitarbeiter. Sie sind als unabhängige Planer, Berater und Prüfer auf allen Gebieten der Bauwirtschaft und des technisch-wirtschaftlichen Consulting weltweit tätig.


Verband Beratender Ingenieure VBI
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ines Bronowski