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27.03.2024
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Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
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20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
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Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
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Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
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Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
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07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende
06.11.2023
THG-Check Sachsen-Anhalt

01.03.2019

Bundesingenieurkammer warnt: Wegfall von verbindlichem Preisrecht gefährdet Qualität am Bau

Pressemitteilung vom 28. Februar 2019

Generalanwalt hält Mindest- und Höchstsätze für EU-rechtswidrig

Im Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Generalanwalt Szpunar in seinen heute veröffentlichten Schlussanträgen zum Ausdruck gebracht, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für unvereinbar mit dem EU-Recht hält. Aus seiner Sicht behindern diese in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit, weil sie Ingenieuren und Architekten nicht die Möglichkeit gäben, sich über niedrigere Preise im Markt zu etablieren.

Sollte der EuGH den Ausführungen des Generalanwalts folgen, befürchtet die Bundesingenieurkammer große Nachteile vor allem für die Verbraucher. „Ein Wegfall des Preisrahmens, den die HOAI vorgibt, würde die Qualität beim Planen und Bauen massiv gefährden“, betonte der Präsident der Bun-desingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer. “Jeder weiß, dass für einen zu niedrigen Preis keine hinreichende Qualität geliefert werden kann – das gilt auch für Ingenieurleistungen. Daher befürchten wir, dass nach einem Wegfall der Mindestsätze der HOAI nur noch der Preis darüber entscheidet, was bzw. wie geplant und gebaut wird. Die Qualität wäre dann zweitrangig. Wer beim Planen spart, zahlt hinterher beim Bauen drauf“, führt Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer ergänzend aus.

Zuvor haben die Planerorganisationen gemeinsam mit der Bundesregierung alles für den Erhalt der Mindest- und Höchstsätze der HOAI getan. Daher dankte Hans-Ullrich Kammeyer der Bundesregierung und insbesondere dem Bundeswirtschaftsministerium für ihr Engagement und sagte: „Ich hoffe sehr, dass das letzte Wort in dem Verfahren noch nicht gesprochen ist.“

Das Urteil des EuGH wird für das zweite oder dritte Quartal 2019 erwartet.

Weitere Informationen unter www.bingk.de

Alexandra Jakob
Kommunikation und Presse
Bundesingenieurkammer