NEWS

05.04.2024
Spitzenleistungen im Brückenbau gesucht
27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende
06.11.2023
THG-Check Sachsen-Anhalt

08.01.2021

JVEG ab 01.01.2021 in Kraft getreten


Der Bundesrat hatte am 18.12.2020 zahlreiche Erhöhungen im Bereich der Justizkosten gebilligt, die durch den Bundestag am 27.11.2020 einstimmig beschlossen waren. Dabei wurden zahlreiche Anregungen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom 06.11.2020 umgesetzt.

Die Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer wurden an die marktüblichen Honorare, die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie der Zeugen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die letzte Anpassung war 2013 erfolgt. Wie berichtet, wurde in letzter Minute an den ermittelten Vergütungssätzen noch ein „Justizrabatt“ in Höhe von fünf Prozent vorgenommen.

Am 21.12.2020 wurde das JVEG nun im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 3229) veröffentlicht und ist somit am 01.01.2021 in Kraft getreten.

Den Gesetzestext finden Sie unter: https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/JVEG.pdf
Die neuen Stundenvergütungssätze der Anlage 1 zu § 9 JVEG: https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/anlage_1.html