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16.03.2023
STARK III bringt energieeffiziente Gebäudetechnik voran
14.03.2023
Umfrage HOAI-Novellierung
28.02.2023
Auslobung "Bauwerk des Jahres 2022"
27.02.2023
Beratungstag für Existenzgründende
24.02.2023
Der Ukrainekrieg war auch für Planerinnen und Planer eine Zäsur
17.02.2023
Vergaberecht - Zentraler Bekanntmachungsservice
14.02.2023
Unternehmensdelegation zur Bau- und Energie-Messe BUD-GRYF Stettin
13.02.2023
BIngK begrüßt Entschluss des Bundesrats zu EU-Vergaberecht
07.02.2023
Unternehmensreise in die Schweiz
01.02.2023
Landesregierung verabschiedet Portalordnung
30.01.2023
Umfrage zum Normenportal
26.01.2023
Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" veröffentlicht
25.01.2023
Beschleunigung bei Infrastrukturvorhaben
24.01.2023
Auftakt-Dialogforum zum BIM Portal des Bundes
12.01.2023
Neue Richtlinie zur Förderung von KMU-Unternehmensberatungen
15.12.2022
Verlängerung Sonderreglungen Stoffpreissteigerung
08.12.2022
Deutscher Brückenbaupreis 2023 ausgelobt
05.12.2022
Deutscher Ingenieurbaupreis 2022 verliehen
05.12.2022
Virtuelles Informationstool für Unternehmen freigeschaltet
05.12.2022
BIngK zur ausbleibenden Wohnungsbauoffensive
02.12.2022
Entschließungsantrag zur Erhöhung der EU-Schwellenwerte
01.12.2022
BEG: Umstellung / Aussetzung KfW-Prüftool
25.11.2022
AHO-Herbsttagung 2022 - Bundesregierung startet Reform der HOAI
25.11.2022
Kleine und mittelständische Büros schlagen Alarm
11.11.2022
Baukulturbericht 2022/23 zum Download
02.11.2022
BIngK zu den BEG-Richtlinienentwürfen des BMWK
02.11.2022
Mitarbeit an der Elektronischen Bauverfahrensverordnung gefragt!
12.10.2022
Bündnis für bezahlbares Wohnen!
11.10.2022
Achtes Russland-Sanktionspaket betrifft Ingenieurdienstleistungen
11.10.2022
LENA bietet kostenfreie Telefonsprechstunden für Privathaushalte an

19.01.2022

EuGH entscheidet zu HOAI Altverträgen

Unionsrecht hindert Anwendbarkeit der Mindestsätze nicht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 18. Januar 2022 über die Frage entschieden, ob die bis zum Inkrafttreten der angepassten HOAI am 1.1.2021 dort enthaltenen verbindlichen Mindestsätze bei Altverträgen trotz des EuGH-Urteils vom 4.7.2019 weiterhin angewendet werden können oder nicht. Die europäischen Richter kommen zu dem Ergebnis, dass das Unionsrecht dem nicht entgegensteht. Ob dies gegebenenfalls aufgrund innerstaatlichen Rechts anders zu beurteilen ist, sei von den nationalen Gerichten und Behörden zu entscheiden. Zugleich stellt der EuGH klar, dass derjenigen Partei, der die Mindestsätze weiterhin entgegengehalten werden, unter Umständen Schadensersatz vom Staat verlangen könne.

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer: „Wir begrüßen es sehr, dass der EuGH im Sinne unseres Berufsstands entschieden hat. Zudem herrscht in dieser Frage nach über zwei Jahren Rechtsunsicherheit endlich Klarheit, was das Verhältnis von Unionsrecht und nationalem Recht angeht. Jetzt sind die deutschen Gerichte wieder am Zuge. Unabhängig davon werden wir weiter daran arbeiten, dass sich auch die HOAI 2021 als maßgebliche Grundlage für zukünftige Honorarvereinbarungen weiter durchsetzt. Gerade in Zeiten immer stärker steigender Anforderungen, insbesondere auch an nachhaltiges und klimagerechtes Planen, sind angemessene Honorare eine Grundvoraussetzung für Qualität. Dies hatte auch der EuGH in seinem Urteil vom Juli 2019 anerkannt.“

Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, zeigte sich ebenfalls erfreut über das Urteil: „Im Sinne der Planerinnen und Planer, aber vor allem im Sinne des Verbraucherschutzes, ist die heutige Entscheidung des EuGH grundsätzlich eine gute Entscheidung, auch wenn schlussendlich der Ball natürlich nun wieder beim BGH liegt. Gerade im Hinblick auf die anstehenden Herausforderungen wie beispielsweise das Schaffen von bezahlbarem Wohnraum, der auch energetisch allen erforderlichen Standards entspricht oder die Ertüchtigung in die Jahre gekommener Infrastrukturen, braucht der Berufsstand Verlässlichkeit. Daher gilt es nun, die umfassende Novellierung der HOAI voranzubringen.“

Die Leistungsphasen und Honorarsätze der HOAI sind seit Jahrzehnten als Grundlage für das Planen und Bauen in Deutschland etabliert und bieten einen verlässlichen Rahmen für Planerinnen und Planer, Auftraggeber und Bauausführende. Zugleich setzen sich die berufsständischen Vertretungen für eine zeitnahe Novellierung ein, um die Leistungsbilder an die Erfordernisse der Zeit anzupassen. Daneben müssen auch die seit 2013 unveränderten Honorarwerte überprüft und bei den Flächenplanungen Mechanismen zur regelmäßigen Anpassung an die Inflationsrate eingeführt werden. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht eine Reform der HOAI vor.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bingk.de.


Bundesingenieurkammer
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