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27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" startet
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende
06.11.2023
THG-Check Sachsen-Anhalt
19.10.2023
Energieberatertreffen Sachsen-Anhalt

25.09.2017

Sachsen-Anhalt ENERGIE: Konkretisierung der Förderinhalte


Mit dem Programm Sachsen-Anhalt ENERGIE unterstützen das Land Sachsen-Anhalt und die Europäische Union Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (max. 500.000 Euro). Die Höhe richtet sich nach der Unternehmensgröße und dem Fördergegenstand. Mit dem Förderprogramm werden vorrangig Projekte gefördert, bei denen Energieeffizienz und Klimaschutz die Hauptmotivation der Investition darstellen.

Die Programminhalte wurden nochmals konkretisiert. Mit der Förderung sollen Projekte unterstützt werden, die in einem angemessenen Verhältnis zur Investition Energie einsparen. Aus diesem Grund werden nur Projekte in die Förderung einbezogen, bei denen folgende Schwellenwerte für das Verhältnis zwischen Fördermitteleinsatz und Energieeinsparung erfüllt sind:
  • unterer Schwellenwert Förderintensität Energieeffizienz: 0,10 Euro/kWh
  • oberer Schwellenwert Förderintensität Energieeffizienz: 1,50 Euro/kWh

Die Orientierung an diesen Schwellenwerten lässt die Förderung noch komplexer erscheinen. Es wird empfohlen, Fragen hierzu von unseren Förderberatern der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) über die kostenfreie Hotline 0800 56 007 57 beantworten zu lassen. Gern können Sie sich dort auch persönlich beraten lassen.

Voraussetzung für die Förderung eines Projektes mit einem Zuschuss aus dem Programm Sachsen-Anhalt ENERGIE ist eine umfassende Expertenanalyse der vorhandenen Energiesparpotenziale im Unternehmen. Es muss ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem nachgewiesen werden.

Tipp: Beratungsleistungen, die vor Projektstart und vom eigentlichen Investitionsvorhaben abgegrenzt in Anspruch genommen werden, können über das Beratungsprogramm für Unternehmen gefördert werden. Lassen Sie sich auch hierzu von der IB beraten!

 www.ib-sachsen-anhalt.de/firmenkunden/investieren/sachsen-anhalt-energie.html