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05.04.2024
Spitzenleistungen im Brückenbau gesucht
27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende
06.11.2023
THG-Check Sachsen-Anhalt

29.03.2018

Am Bautagebuch geht kein Weg vorbei


Wenn Sie die Grundleistungen der HOAI vereinbart haben, müssen Sie ein Bautagebuch führen. Ansonsten darf Ihnen der Auftraggeber das Honorar mindern (und hat auch bessere Aussichten, Ihnen ein Pflichtverschulden in der Lph 8 nachzuweisen). Das hat das OLG Düsseldorf im Einvernehmen mit dem BGH (endgültig) klargestellt.

Das Bautagebuch dient dazu, das Baugeschehen in geeigneter Form zu dokumentieren. Führen Sie es nicht, darf der Auftraggeber Ihr Honorar kürzen. Er muss Ihnen keine Möglichkeit zur Nachbesserung geben, weil er von einem nachträglich vorgelegten Bautagebuch keinen Nutzen hat. Bautagesberichte sind überdies "Urkunden", die bei Auseinandersetzungen als Beweismittel herangezogen werden. Urkunden müssen authentisch sein. Nachträglich angefertigte Bautagesberichte sind dies aber nicht. Sie sind für den Auftraggeber nicht zumutbar (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2015, Az. 23 U 13/13, Abruf-Nr. 200195; rechtskräftig durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde, BGH, Beschluss vom 14.12.2017, Az. VII ZR 226/15).


Quelle: pbp Planungsbüro Professionell ID 45193560