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19.04.2024
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11.10.2018

HOAI vor dem Europäischen Gerichtshof. Wie weiter?


Lange Zeit wurde spekuliert, ob die EU-Kommission im Rahmen eines seit 2015 laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der aus ihrer Sicht unionsrechtswidrigen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhebt. Am 23.06.2017 wurde mit dem Einreichen der Klage Klarheit geschaffen. Seitdem wurden mehrere Schriftsätze ausgetauscht und das schriftliche Verfahren somit vorangetrieben.

Jetzt hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Rahmen des Verfahrens die mündliche Anhörung auf den 07.11.2018 terminiert. Die Rechtssache wurde der Ersten Kammer unter dem Vorsitz der Richterin Rosario Silva de Lapuerta zugewiesen. Berichterstatter ist der kroatische Richter Siniša Rodin, Generalanwalt Maciej Szpunar aus Polen.

Mit dem Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland versucht die EU-Kommission die HOAI wegen unzureichender Einhaltung der Bestimmungen der Dienstleistungsrichtlinie anzugreifen.

Unter anderen die Bundesingenieurkammer begleitet im Verbund mit weiteren Planerorganisationen das Verfahren und unterstützt die Bundesregierung im Kampf um den Erhalt der HOAI u.a. mit der Beibringung zweier Gutachten aus juristischer bzw. aus ökonomischer Sicht. Der Erhalt der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze ist wichtig, sie sind Garant für Planungsqualität und dienen dem Verbraucherschutz. Auch aus den Reihen der Europäischen Spitzenverbünde der Planer sowie aus dem Deutschen Bundestag kommt massiver Zuspruch für den Erhalt der HOAI. Neben den offiziellen Gutachten zur Konformität der HOAI mit der EU- Dienstleistungsrichtlinie und deren Vorteilen besagen auch die Erfahrungen aus der Praxis auf Planer- und Auftraggeberseite, dass eine Benachteiligung von Bietern aus anderen EU-Staaten im Sinne der Richtlinie nicht gegeben ist. Andere EU-Staaten, wie beispielsweise Ungarn, verfolgen das Verfahren mit Interesse und unterstützen die Bemühungen Deutschlands zum Erhalt der HOAI bereits.

Vor diesem Hintergrund ist mit Spannung das Ergebnis der mündlichen Verhandlung abzuwarten. Wann jedoch ein Urteil im Verfahren rechtskräftig wird, ist ungewiss. Die jetzige Bundesregierung hat dem Berufsstand der Architekten und Ingenieure mehrfach öffentlich ihre Unterstützung zugesichert und betont, an den verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen der HOAI festzuhalten.