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19.04.2024
FAQs zum Rechtsgutachten für Vergaben von Planungsleistungen von Prof. Burgi
05.04.2024
Spitzenleistungen im Brückenbau gesucht
27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende

18.03.2019

Beibehaltung der bewährten Vergabepraxis - Appell an Bundesminister Altmaier


Die Europäische Kommission hatte im Januar dieses Jahres beschlossen, Aufforderungsschreiben an insgesamt 15 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, im Zusammenhang mit der Übereinstimmung ihrer nationalen Rechtsvorschriften mit den EU-Vorschriften für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen zu richten. Hierbei handelt es sich um die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens. Gegenstand sind die Vergaberichtlinien (RL 2014/24/EU, RL 2014/25/EU und RL 2014/23/EU.), die von den Mitgliedstaaten bis zum 18. April 2016 in nationales Recht umgesetzt werden mussten.

In dem an Deutschland gerichteten Aufforderungsschreiben wird u.a. auch § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV beanstandet, in dem geregelt ist, dass bei Planungsleistungen nur der Wert für Lose gleichartiger Leistungen zusammenzurechnen ist. Die EU-Kommission sieht hierin einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 8 RL 2014/24/EU wonach grundsätzlich der geschätzte Gesamtwert aller Lose zusammenzurechnen ist. Eine Sonderregelung für Planungsleistungen wie sie im deutschen Recht besteht sei in der Richtlinie nicht vorgesehen.

Mittlerweile hat die Europäische Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV eingeleitet. Es soll gegen die Regelung, dass bei der Auftragswertberechnung von Planungsleistungen nur der Wert für Lose gleichartiger Leistungen zusammenzurechnen ist, vorgegangen werden. Die EU-Kommission begründet jetzt, dass die bisherige VgV-Regelung gegen Art. 5 Abs. 8 RL 2014/24/EU verstößt, wonach grundsätzlich der geschätzte Gesamtwert aller Lose zusammenzurechnen ist.

Alle relevanten Institutionen der planenden Gewerke haben darauf mit Unverständnis reagiert. Die Bundesingenieurkammer zum Beispiel hat in einem gemeinsamen Schreiben mit der Bundesarchitektenkammer und dem AHO an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier appelliert, die bisherige Ausschreibungs- und Vergabepraxis bei der Auftragswertberechnung von Planungsleistungen gegenüber der Europäischen Kommission und notfalls auch gegenüber dem Europäischen Gerichtshof zu verteidigen (siehe unten).

Am 18.03.2019 wurde eine Stellungnahme für den Einsatz zur Beibehaltung der bisherigen Regelung durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt an die damit befassten Landesministerien, wie das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, das Ministerium der Finanzen, das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sowie das Landesverwaltungsamt geschickt.

Über den weiteren Fortgang des Verfahrens werden wir informieren.

Weiter Informationen und das Schreiben finden Sie hier.