NEWS

19.04.2024
FAQs zum Rechtsgutachten für Vergaben von Planungsleistungen von Prof. Burgi
05.04.2024
Spitzenleistungen im Brückenbau gesucht
27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende

01.07.2019

Der Einwilligungs-Wahnsinn


Seit einem Jahr gilt das neue EU-Datenschutzrecht. Kaum eine EU-Verordnung polarisierte in allen Bereichen so sehr wie die Datenschutzgrundverordnung. Die Datenschutz-Grundverordnung der EU regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen grundsätzlich neu.

Seit Einführung der DSGVO gibt es wohl keine größere Miss-Interpretation als die der willkürlichen Einverständnis- oder Einwilligungserklärung. Der datenschutzrechtliche Laie unterscheidet sich vom Experten meist dadurch, dass er tonnenweise Zustimmungserklärungen sammelt, ohne zu wissen was die DSGVO eigentlich regelt bzw. verbietet, ob eine Zustimmung notwendig ist und welche anderen (besseren) Alternativen es noch gäbe. Dem ein oder anderem ist dies sicher bekannt: Täglich erhält man Schreiben (ja auch noch im Jahr 2019) mit der Bitte zur Einwilligung zur zukünftigen Verarbeitung der personenbezogenen Daten, wie z.B. Rechnungstellung, Kontaktaufnahme etc. Dieser falsch verbreiteten Annahme kann man einige Argumente entgegenstellen. Es gibt nämlich nicht nur die Zustimmung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten, sondern viele andere Rechtsgrundlagen, die hier ihre Anwendung finden. Betrachtet man Art.6 Abs.1 DSGVO, gibt es folgenden Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung, rechtliche Verpflichtung, Schutz lebenswichtiger Interessen, öffentliches Interesse, berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder Dritten.

In den meisten Fällen kann die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf gesetzliche bzw. vertragliche Grundlagen gestützt werden. Das heißt, bei einem Vertragsverhältnis zwischen Unternehmen ist keine Einwilligung notwendig, um die Daten weiter zu verarbeiten. Sollte die Verarbeitung über das vertraglich vereinbarte Maß oder den Zweck hinausgehen, wird erst dann möglicherweise eine Einwilligung benötigt.

Fazit: Bevor Sie ebenfalls für viele Vorgänge Einwilligungen von Ihren Lieferanten oder Kunden einfordern, die dann natürlich dokumentiert, aufbewahrt und angewendet werden müssen, überlegen Sie, welche Rechtsgrundlage noch gelten könnte. Dies erleichtert beiden Seiten die Zusammenarbeit ohne bürokratische Hürden aufzubauen, die nicht benötigt werden.


Prof. Ulf Glende, externer Datenschutzbeauftragter der Ingenieurkammer
www.glende-consulting.de