NEWS

19.04.2024
FAQs zum Rechtsgutachten für Vergaben von Planungsleistungen von Prof. Burgi
05.04.2024
Spitzenleistungen im Brückenbau gesucht
27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende

28.07.2021

Flutkatastrophe - Mitversicherung ehrenamtlicher Leistungen im Katastrophengebiet


Im Rahmen der von den Kammern unterstützten Fluthilfe mit Beratungsangeboten ihrer Mitglieder ist die Frage aufgekommen, ob für den Einsatz von Ingenieurinnen und Ingenieuren, die sich als Freiwillige für den Ersteinsatz bei der Begutachtung der Schäden engagieren, auch dann Versicherungsschutz besteht, wenn diese Leistungen unentgeltlich erbracht werden.


Gesetzliche Unfallversicherung

Wie der Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) veröffentlichte, soll für ehrenamtliche Hilfsleistungen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (VBG) bestehen.

Kommen ehrenamtlich tätige Ingenieurinnen und Ingenieure beim Einsatz in den Hochwassergebieten durch einen Unfall selbst zu Schaden, so besteht hierfür Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, so der DGUV.

https://www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/ehrenamtler/index.jsp
https://www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/ehrenamtler/hilfeleistende/index.jsp

Der Unfall muss der VBG gemeldet werden und sollte möglichst polizeilich aufgenommen werden. Auch den behandelnden Ärzten sollte mitgeteilt werden, wobei sich der Unfall ereignet hat.

Berufshaftpflichtversicherung HDI

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) hat sich mit dem HDI in Verbindung gesetzt, mit dem die BIngK ein Rahmenabkommen zur Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure unterhält.

Der HDI hat gegenüber der BIngK bestätigt, dass für Ingenieure, die bei der HDI Versicherung AG berufshaftpflichtversichert sind und als Fluthelferinnen und Fluthelfer ehrenamtliche Beratungsleistungen im Katastrophengebiet erbringen, im Rahmen der vorhandenen Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz für diese Tätigkeit besteht. Ehrenamtlich tätige Ingenieurinnen und Ingenieure melden sich in diesen Fällen bitte unter der u.a. Kontaktadresse beim HDI.

Kontaktadresse:
HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover
E-Mail: ehrenamtfluthilfe@hdi.de

Die Hilfsangebote der Kammern sind hierbei jedoch nicht auf die Erbringung ehrenamtlicher Beratungsleistungen beschränkt. Soweit die Beratungsleistungen nicht ehrenamtlich erbracht werden, oder darüber hinaus weitere Planungsleistungen erbracht werden müssen, sind hierfür die üblichen Honorare zu vergüten und besteht dafür der entsprechende vertragliche Versicherungsschutz.