NEWS

22.09.2023
Neues aus dem BIM-Cluster Sachsen-Anhalt
08.09.2023
Schlichtungsausschuss der Ingenieurkammer ist jetzt auch Gütestelle
05.09.2023
Tag des offenen Denkmals
24.08.2023
Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV veröffentlicht
17.08.2023
Netzwerken auf dem Treffen der Wirtschaft
15.08.2023
Einbruchschutz: Informationsblatt für Bauherren und Architekten
14.08.2023
28. Fest der Technik
11.08.2023
100 Prozent-Förderung für kommunale Wärmepläne möglich
21.07.2023
Unternehmerreise nach Polen
14.07.2023
Leitfaden XPlanung herausgegeben
13.07.2023
BIM-Cluster Sachsen-Anhalt startet wieder durch
05.07.2023
Kostenfreier Leitfaden zum GEG
29.06.2023
Zum neuen Vergabegesetz in Sachsen-Anhalt
22.06.2023
Wernigerode erhält erneut European Energy Award (eea)
20.06.2023
Online-Befragung zum Eckpunktepapier für die Nationale Geoinformations-Strategie (NGIS) 2.0
19.06.2023
Bundesrat stimmt Änderung der Vergabeverordnung zu
19.06.2023
KlimaContest Kommunal 2023“: Aufruf zur Wettbewerbsteilnahme
15.06.2023
GAEB - Datenaustausch: Qualitätssicherung und Weiterentwicklung
13.06.2023
MINT-MACHEN-Festival 2023
05.06.2023
Beratungstag für Existenzgründende
01.06.2023
Unterstützung von KMU bei der Kontaktanbahnung im Ausland
01.06.2023
Inkraftgetreten: Tariftreue- und Vergabegesetz LSA
31.05.2023
Deutscher Brückenbaupreis 2023
27.04.2023
Stellungnahme zum Genehmigungs-beschleunigungsgesetz
14.04.2023
Girls'Day 2023: Begeistern Sie mit Ihrem Unternehmen für den Ingenieurberuf!
13.04.2023
Stellungnahme zum GEG-Referentenentwurf
11.04.2023
Freigabe des City-Tunnels in Magdeburg für den Kfz-Verkehr
11.04.2023
BIM-Forum: BIM an den Start bringen?! – Stand – Entwicklungen – Perspektiven
30.03.2023
Ringvorlesung: Technikkatastrophen und das Schuldproblem
16.03.2023
STARK III bringt energieeffiziente Gebäudetechnik voran

28.03.2022

BMWSB-Erlass Stoffpreissteigerungen vom 25.03.2022

Vor dem Hintergrund der Kriegsereignisse in der Ukraine und der in Folge verhängten weltweiten Sanktionen gegen Russland sind die Preise vieler Baustoffe zum Teil extrem gestiegen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat daher am 25.03.2022 in dem in Anlage beigefügten Erlass für kommende und laufende Bundesbaumaßnahmen für bestimmte Produktgruppen die Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel vorgesehen. Damit soll ein nicht kalkuliertes Preisrisiko abgefangen und eine Vertragsanpassung z.B. auch hinsichtlich der Ausführungsfristen erfolgen. Die Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist befristet bis 30. Juni 2022.

Hinweis zur Wirkungsweise der Stoffpreisgleitklausel

Den Vergabeunterlagen ist das Formblatt „Stoffpreisgleitklausel“ beigefügt. Die Klausel verteilt das Risiko für Stoffpreisänderungen der im Formblatt aufgeführten Stoffe in den im Formblatt genannten Teilleistungen (LV-Positionen) auf beide Parteien. Umfasst sind sowohl Preissteigerungen als auch Preissenkungen.

Bitte beachten Sie:

Die Funktionsweise der Stoffpreisgleitklausel ist von Ihrem Angebot abgekoppelt. Weder muss der angegebene Basiswert 1 von Ihnen als Stoffpreis verwendet werden, noch erfolgt die Ermittlung der Mehr- oder Mindervergütung anhand des von Ihnen angebotenen Stoffpreisanteils.

Hierfür ist allein die Entwicklung des im Formblatt „Stoffpreisgleitklausel“ angegebenen Basiswertes 1 maßgebend. Die beim Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes werden in der ersten Stufe zur Fortschreibung auf den Basiswert 2 im Zeitpunkt der Angebotsabgabe herangezogen. Im weiteren Verlauf wird nach gleichem Schema der Basiswert 3 zu dem gemäß Formblatt „Stoffpreisgleitklausel“ vereinbarten Abrechnungszeitpunkt (Einbau/Lieferung/Verwertung) ermittelt. Für die Berechnung der Mehr-/Mindervergütung ist dann - nach Überschreitung der Bagatellgrenze - die Differenz der Basiswerte 3 und 2 multipliziert mit der abgerechneten Menge unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung maßgebend.

Einzelheiten sind dann dem Formblatt „Stoffpreisgleitklausel“ zu entnehmen.

PDF-DateiErlass BMWSB vom 25.03.2022 (Stoffpreisgleitklausel)