NEWS

26.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" startet
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende
06.11.2023
THG-Check Sachsen-Anhalt
19.10.2023
Energieberatertreffen Sachsen-Anhalt
18.10.2023
Wohnungsbaugipfel: Bund und Länder müssen die nächsten Hürden nehmen
18.10.2023
Neue Förderbedingungen "Wohneigentum für Familien"

06.04.2022

Neubauförderung für energieeffiziente Gebäude startet wieder

Wie bereits angekündigt, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 05.04.2022 die neuen Förderkonditionen für energieeffiziente Gebäude mitgeteilt. Ab 20.04.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) - Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Sie ist in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet. Dafür steht ein Budget von 1 Mrd. Euro für die Neubauförderung zur Verfügung.

Um aufgrund des begrenzten Fördertopfes dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, wurden die Fördersätze reduziert.

Ab dem 20.04.2022 erfolgt der Neustart der EH-40 Neubauförderung. Das Programm EH-40 ist auf eine Milliarde gedeckelt. Die Fördersätze werden halbiert.

Nach Ausschöpfung des Fördertopfes soll bis 31.12.2022 die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt werden. So erreicht ein Effizienzgebäude die NH(Nachhaltigkeits)-Klasse nur, wenn diesem von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ein „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ auf der Grundlage einer Zertifizierung des Gebäudes entsprechend der Gewährleistungsmarkensatzungen und der Siegeldokumente zuerkannt wurde (https://www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg/).

Ab Januar 2023 ist ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen, das derzeit noch erarbeitet wird. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen.

Weitere Informationen zu den Förderkonditionen erhalten Sie hier:
https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html

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