20.04.2022
Wir möchten hiermit über einen Erlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vom 14.04.2022 informieren, in dem auf Grundlage der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 verschärfte Sanktionen gegen Russland auch im Bereich des Vergaberechts bestimmt werden. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen und die im Vergabeverfahren unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten.