NEWS

30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende
06.11.2023
THG-Check Sachsen-Anhalt
19.10.2023
Energieberatertreffen Sachsen-Anhalt
18.10.2023
Wohnungsbaugipfel: Bund und Länder müssen die nächsten Hürden nehmen
18.10.2023
Neue Förderbedingungen "Wohneigentum für Familien"
22.09.2023
Neues aus dem BIM-Cluster Sachsen-Anhalt
08.09.2023
Schlichtungsausschuss der Ingenieurkammer ist jetzt auch Gütestelle
05.09.2023
Tag des offenen Denkmals
24.08.2023
Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV veröffentlicht
17.08.2023
Netzwerken auf dem Treffen der Wirtschaft
15.08.2023
Einbruchschutz: Informationsblatt für Bauherren und Architekten
14.08.2023
28. Fest der Technik
11.08.2023
100 Prozent-Förderung für kommunale Wärmepläne möglich
21.07.2023
Unternehmerreise nach Polen
14.07.2023
Leitfaden XPlanung herausgegeben
13.07.2023
BIM-Cluster Sachsen-Anhalt startet wieder durch
05.07.2023
Kostenfreier Leitfaden zum GEG
29.06.2023
Zum neuen Vergabegesetz in Sachsen-Anhalt
22.06.2023
Wernigerode erhält erneut European Energy Award (eea)
20.06.2023
Online-Befragung zum Eckpunktepapier für die Nationale Geoinformations-Strategie (NGIS) 2.0
19.06.2023
Bundesrat stimmt Änderung der Vergabeverordnung zu
19.06.2023
KlimaContest Kommunal 2023“: Aufruf zur Wettbewerbsteilnahme

02.11.2022

Mitarbeit an der Elektronischen Bauverfahrensverordnung gefragt!

Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung über die elektronische Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen und Bekanntgabe von Bescheiden (Elektronische Bauverfahrensverordnung - E-BauVO)

Nach § 67 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) sind Bauanträge schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Mit der Elektronischen Bauantragsverordnung soll u.a. die Zulässigkeit der elektronischen Antragstellung geregelt werden.

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat vom Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt die Möglichkeit erhalten, zum Entwurf der Elektronischen Bauverfahrensverordnung Stellung zu nehmen.

Wir bitten alle Kammermitglieder, die mit Bauverfahren beschäftigt sind, uns ihre Meinung zum beiliegenden Entwurf in Form von Hinweisen, Anregungen und Verbesserungen bis zum 11.11.2022, 12:00 Uhr unter der E-Mail-Adresse projekte2@ing-net.de mitzuteilen. Vielen Dank.

PDF-DateiE-BauVO - Entwurf vom 24.10.2022