NEWS

27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" startet
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende
06.11.2023
THG-Check Sachsen-Anhalt
19.10.2023
Energieberatertreffen Sachsen-Anhalt

02.11.2022

Mitarbeit an der Elektronischen Bauverfahrensverordnung gefragt!

Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung über die elektronische Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen und Bekanntgabe von Bescheiden (Elektronische Bauverfahrensverordnung - E-BauVO)

Nach § 67 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) sind Bauanträge schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Mit der Elektronischen Bauantragsverordnung soll u.a. die Zulässigkeit der elektronischen Antragstellung geregelt werden.

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat vom Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt die Möglichkeit erhalten, zum Entwurf der Elektronischen Bauverfahrensverordnung Stellung zu nehmen.

Wir bitten alle Kammermitglieder, die mit Bauverfahren beschäftigt sind, uns ihre Meinung zum beiliegenden Entwurf in Form von Hinweisen, Anregungen und Verbesserungen bis zum 11.11.2022, 12:00 Uhr unter der E-Mail-Adresse projekte2@ing-net.de mitzuteilen. Vielen Dank.

PDF-DateiE-BauVO - Entwurf vom 24.10.2022