KAMMER AKTUELL

26.03.2024
Sommerfest der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
25.03.2024
Beratungstag zum Sachverständigenwesen
22.03.2024
Ihr Engagement für den Schutz und Erhalt unserer Wälder
21.03.2024
Für eine starke regionale Präsenz
20.03.2024
Antrittsbesuch beim VDI Magdeburger Bezirksverein
07.01.2024
Schülerwettbewerb Junior.ING 2023/24: Unterstützen Sie schon heute den Ingenieurnachwuchs von morgen!
05.01.2024
Änderungen beim Deutschen Ingenieurblatt ab 2024
18.12.2023
Mit einer starken Ingenieurkammer in das neue Jahr 2024
17.11.2023
Im Gespräch mit den Landkreisen Sachsen-Anhalts
09.11.2023
Gemeinsam für den Schutz und Erhalt regionaler Wälder
06.11.2023
Besuch der Rappbodetalsperre im Harz
17.10.2023
Schülerwettbewerb Junior.ING 2023/24: Kreative Ingenieurtalente gesucht
17.10.2023
Kostenfreies Webinar zum Thema "Das neue Gebäudeenergiegesetz"
22.09.2023
Sachverständigenbestellung
24.08.2023
Berufsbegleitender Lehrgang "Fachingenieur Energie" startet im Oktober
24.08.2023
Regionalgespräche 2023: Ingenieurkammer unterwegs
21.08.2023
Ingenieurforum Tragwerksplanung
02.08.2023
TRAIN.ING Sachsen-Anhalt
13.07.2023
Tag der Ingenieure Sachsen-Anhalt 2023
16.06.2023
Bundespreisverleihung Junior.ING 2022/23 in Berlin
24.05.2023
Rekord-Beteiligung beim Schülerwettbewerb Junior.ING
12.05.2023
So machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft
11.05.2023
Wichtige Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieurbüros - Index 2022
05.05.2023
Gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
02.05.2023
Brüsseler Erklärung der 71. Bundesingenieurkammer-Versammlung
28.04.2023
Auf Exkursion: Kammermitglieder und Studierende begutachten den aktuellen Baufortschritt des MHKW Magdeburg-Rothensee
13.04.2023
Junge Talente fördern: Ingenieurnachwuchs
11.04.2023
Schule trifft Uni: Brücken bauen
01.03.2023
Neuer Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gewählt
01.03.2023
Besetzung der Ausschüsse und Arbeitskreise

15.06.2020

Kleine Bauvorlageberechtigung - Ingenieurkammer und Architektenkammer: "Die Verbraucher müssen geschützt werden"

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt und Architektenkammer Sachsen-Anhalt lehnen die Einführung einer „kleinen Bauvorlageberechtigung“ im Entwurf der Änderung der Landesbauordnung ab und fordern den Schutz der Verbraucher.

Anfang Mai wurde der Gesetzesentwurf zur Änderung der Landesbauordnung in einer ersten Lesung im Landtag vorgestellt. Darin ist auch die Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister und Techniker einiger Baubereiche enthalten. Die sogenannte „kleine Bauvorlageberechtigung“ soll es Meistern und Technikern ermöglichen, Bauvorlagen für einen eingeschränkten Katalog von Baumaßnahmen zu erstellen, wie beispielsweise für Ein- und Zweifamilienhäuser oder eingeschossige Gewerbebauten, ohne einen Architekten oder Bauingenieur hinzuziehen zu müssen. Die „kleine Bauvorlageberechtigung“ greift vor allem für Vorhaben privater Bauherren, die als Laien in der Regel nur einmal bauen. Die Kammern sehen damit verbundene Probleme insbesondere beim Verbraucherschutz. Sie fordern die Änderung des Gesetzesentwurfs. Ein Problem ist offensichtlich. Bereits bei der Beratung des Bauherrn und der Erstellung der Planungsgrundlagen, aber erst recht bei der Frage der Überwachung und Abnahme der Bauleistungen treten für einen Bauhandwerker, der zugleich plant und ausführt, Interessenskonflikte auf, die im Zweifel zulasten des Verbrauchers gehen. Ein weiteres Problem ist die Haftungsfrage bei Planungsfehlern. Handwerker und Techniker unterliegen nach dem jetzigen Entwurf keiner Versicherungspflicht. „Das muss geändert werden. Private Bauherren müssen objektiv beraten und vor Verlusten geschützt werden“, sagt Ingenieurkammer-Präsident Dipl.-Ing. Jörg Herrmann. „Für Handwerksmeister und Techniker muss wie für Ingenieure und Architekten eine Pflicht zum Versicherungsschutz gesetzlich verankert sein. Alles andere führt außerdem zu einer Wettbewerbsverzerrung.“

Der Präsident der Architektenkammer Prof. Axel Teichert sieht in der Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung einen entscheidenden Fehler in der Politik der Regierungsfraktionen. 30 Jahre nach der Etablierung der freien Berufe und des Architekten- und des Ingenieurgesetzes wird ein Weg beschritten, für den es nach seiner Ansicht keine objektive Notwendigkeit gibt. „In Zeiten der wachsenden Komplexität des Bauens ist die ‚kleine Bauvorlageberechtigung‘ für Handwerker und Techniker“ ein falsches Signal und ein Schritt rückwärts! Dass die von beiden Kammern in einer ersten Anhörung vorgebrachten Argumente ohne jede Wirkung geblieben sind, und dass jetzt auf eine weitere Beratung durch Experten ohne Not verzichtet wird, ist unverständlich. Verbraucher geraten als Spielball der Politik ins Abseits zwischen Handwerk und planenden Berufen. Der Bau des Traumhauses darf für Bauwillige nicht zu einem Alptraum werden.“