KAMMER AKTUELL

04.03.2023
Gemeinsam für den Schutz und Erhalt unserer Wälder
01.03.2023
Neuer Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gewählt
01.03.2023
Besetzung der Ausschüsse und Arbeitskreise
15.02.2023
Schülerwettbewerb Junior.ING 2022/23: Unterstützen Sie schon heute den Ingenieurnachwuchs von morgen!
15.02.2023
TRAIN.ING SACHSEN-ANHALT
14.02.2023
In eigener Sache: Stellenangebot Mitarbeiter/-in Mitgliederverwaltung/ Beitragswesen (m/w/d)
31.01.2023
Bereit für Neues? Weiterbildung zum SiGeKo startet im Mai
01.01.2023
Neujahrsgruß des Präsidenten
22.12.2022
Grüne Hausnummern für energieeffiziente Einfamilienhäuser
14.12.2022
Junior.ING Schülerwettbewerb gestartet
13.12.2022
Kammermitglieder referieren an der Hochschule Magdeburg - Stendal
02.12.2022
Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt: Start von Gutscheinverkauf, Seminarplan 1. Halbjahr 2023
17.11.2022
Scheckübergabe für das Kinderhospiz der Pfeifferschen Stiftungen
10.11.2022
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat gewählt
03.11.2022
Für mehr Praxisnähe bei öffentlichen Vergabeverfahren
28.10.2022
Energieberatertreffen Sachsen-Anhalt
28.10.2022
Online-Befragung zum Stand der Digitalisierung in Ingenieurbüros
12.10.2022
Sachverständige immer mehr gefragt
21.09.2022
Digitale Buttons für den fairen Leistungswettbewerb
19.09.2022
Ingenieurforum "Baulicher Bevölkerungsschutz" im November
01.09.2022
Werden Sie Fachingenieur:in für Membranbau!
31.08.2022
Sicherheit ist planbar!
25.08.2022
27. Fest der Technik
23.08.2022
Treffen der Wirtschaft
23.08.2022
Umfrage zur Betroffenheit von Preissteigerungen durch Inflation und Energieknappheit
22.08.2022
Haben Sie schon alle Ihre Mitarbeiter gezählt?
16.08.2022
Fördern Sie den Ingenieurnachwuchs mit dem Deutschlandstipendium - wir unterstützen Sie dabei!
11.08.2022
Feierliche Zeugnisübergabe und Auszeichnung der Prüfungsbesten
21.07.2022
Ingenieurforum Tragwerksplanung
19.07.2022
Nachruf | Dr.-Ing. Werner Meihorst

12.11.2021

HOAI 2021 „Qualität hat ihren Preis“ – ein Appell


Seit Januar dieses Jahres ist die HOAI 2021 in Kraft. Die Anpassung der HOAI ist Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019, in dem er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure für mit EU-Recht unvereinbar erklärt hatte. So ist es den öffentlichen Auftraggebern nicht mehr möglich, Honorarangebote auszuschließen, die unter dem Basishonorarsatz liegen. Die Honorartafeln stellen jetzt Orientierungswerte dar. Das erfordert ein verantwortungsvolles Herangehen der Auftraggeber bei der Vergabeentscheidung hinsichtlich Wichtung der Honorarangebote – auch im eigenen Interesse – und sollte deshalb auf der Grundlage des Leistungswettbewerbes basieren. Denn: Qualität hat ihren Preis.

In einem gemeinsamen Appell wenden sich die Ingenieurkammer und die Architektenkammer Sachsen-Anhalt an die Auftraggeber. Er ist ein Plädoyer für eine angemessene Vergütung der zu erbringenden Leistungen, für Fairness und Ausgewogenheit der Interessen aller an der Planung Beteiligten.

PDF-DateiMerkblatt Basishonorar - Qualität hat ihren Preis