23.05.2022
Kammerwahlen 2022: Wahl der Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt und des Vertretergremiums des Versorgungswerkes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrte Kammermitglieder,
liebe Ingenieurinnen und Ingenieure,
mitreden und mitgestalten heißt wählen! Daher bitte ich Sie im Herbst Ihre Stimme zur Wahl Ihrer Vertreter für die 7. Legislaturperiode abzugeben. Für Sie als Mitglied unserer Kammer eröffnen sich mit der Wahl vielfältige Möglichkeiten zur ehrenamtlichen Mitarbeit in den Gremien der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.
Der Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat auf seiner Sitzung, am 21. Februar 2022 als Wahltag - Dienstag, den 8. November 2022 - beschlossen. Bis 16:00 Uhr werden an diesem Tag Ihre Stimmen entgegengenommen.
Das Wählerverzeichnis wird am 20. August 2022 auf Grundlage des aktuellen Mitgliederstandes abschließend festgelegt. Die Wahlvorschläge können nur von Kammermitgliedern bis spätestens 9. September 2022 in unserer Geschäftsstelle eingereicht werden. Einsprüche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses sind bis zum 15. September 2022 vor dem Wahltag beim Wahlausschuss möglich. In den Kammermedien der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt wird allen Kandidaten, die sich zur Wahl aufstellen lassen, die Möglichkeit geboten, sich vorzustellen und für sich zu werben.
Der Grundsatz "Aus dem Berufsstand der Ingenieure - für den Berufsstand der Ingenieure" soll auch in den künftigen Jahren bestimmend sein.
Bestimmen Sie also mit, wer gewählt wird! Deshalb möchte ich Sie bereits jetzt dazu aufrufen, sich an dieser Wahl aktiv zu beteiligen!
Die Vertreterversammlung ist das Parlament der Ingenieurkammer. Ihre Vertreter wählen den Vorstand, bestimmen über Richtlinien und Regelwerke und nicht zuletzt über den Haushalt und damit die Schwerpunkte der Arbeit der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. Darüber hinaus sind der Kammer gesetzliche Aufgaben zugewiesen, aber nur durch die aktive Mitarbeit in den Gremien und durch das Ehrenamt können die gesetzlichen Aufgaben mit Leben gefüllt werden. Sie haben die Möglichkeit, durch Ihre Mitbestimmung das Ingenieurwesen zu fördern, das Ansehen des Berufsstandes voranzubringen und dazu beizutragen, dass die Ingenieurkammer sich auch künftig aktiv mit dem nötigen Stimmengewicht in Gesetzesvorhaben und Berufspolitik einbringen kann.
In den nächsten Ausgaben der Mitteilungen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt werden wir Sie fortlaufend über die Wahl und Themen rund um die Wahl informieren.
Die Wahl der Vertreterversammlung ist nach der Wahlordnung streng formalisiert, sie erfolgt nach den Grundsätzen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl. Der Vorstand der Kammer, der Wahlausschuss und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kammergeschäftsstelle stehen Ihnen für alle Fragen und Anregungen gern zur Verfügung -
das Aufstellen von geeigneten Kandidaten liegt in Ihrer Hand!
Wahl der Vertreter für das Vertretergremium des Versorgungswerkes Mecklenburg-Vorpommern
Darüber hinaus hat der Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt den Termin des Wahltages zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für das Vertretergremium des Versorgungswerkes Mecklenburg-Vorpommern, laut § 4 „Wahlvorbereitung und Wahltag“ der Wahlordnung der Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt für das Vertretergremium des Versorgungswerkes Mecklenburg-Vorpommern beschlossen:
Dienstag, den 8. November 2022.
Das Vertretergremium ist das oberste Organ des Versorgungswerkes Mecklenburg-Vorpommern. Als Mitglied im Versorgungswerk stellt die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gemäß § 5 der Satzung über die Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter für das Vertretergremium für den Zeitraum von fünf Jahren.
Wahlberechtigt sind alle Kammermitglieder, die Mitglied im Versorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern sind und die am 80. Tag vor dem Wahltag als Versorgungswerk-Teilnehmer bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geführt werden.
Wählbar sind alle Versorgungswerk-Teilnehmer, die ihre Bereitschaft zur Mitarbeit im Vertretergremium des Versorgungswerkes Mecklenburg-Vorpommern und damit die Aufnahme in die Wahlliste schriftlich erklärt haben. Jeder Wahlberechtigte kann zwei Vertreter wählen, er kann auch für sich selbst stimmen. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 16:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt eingegangen sein.
Herzlichst Ihr
Dipl.-Ing. Jörg Herrmann
Präsident