Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz | Liste externer Deichfachberater der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt | Verzeichnis der Gesellschaften mit Beratenden Ingenieuren gemäß § 13 IngG LSA |
Das dritte Gesetz zur Erleichterung von Investitionen, Gesetz über die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Änderung weiterer Gesetze (Drittes Investitionserleichterungsgesetz) vom 20. Dezember 2005 wurde im GVBl. Land Sachsen-Anhalt Nr. 67 vom 27. Dezember 2005 veröffentlicht. Es ist am 15. März 2006 in Kraft getreten.
Danach führt gemäß § 65 (Bautechnische Nachweise) Abs. 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit und die Architektenkammer Sachsen-Anhalt die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz.
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