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Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz
Liste externer Deichfachberater der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Verzeichnis der Gesellschaften mit Beratenden Ingenieuren gemäß § 13 IngG LSA

Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz

Das dritte Gesetz zur Erleichterung von Investitionen, Gesetz über die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Änderung weiterer Gesetze (Drittes Investitionserleichterungsgesetz) vom 20. Dezember 2005 wurde im GVBl. Land Sachsen-Anhalt Nr. 67 vom 27. Dezember 2005 veröffentlicht. Es ist am 15. März 2006 in Kraft getreten.

Danach führt gemäß § 65 (Bautechnische Nachweise) Abs. 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit und die Architektenkammer Sachsen-Anhalt die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz.

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