27.09.2018 - Fulda
Das zum 1. Januar 2018 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts gilt für alle Verträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Es enthält neben grundlegenden
Änderungen des BGB-Werkvertragsrechts insbesondere erstmals im BGB aufgenommene
eigene Vorschriften zum Bauvertrag und zum Architekten-und Ingenieurvertrag.
Das Seminar soll Architekten und Ingenieure mit der Vielzahl der Neuerungen bei der Gestaltung und Anwendung von Architekten-und Ingenieurverträgen vertraut machen. Der seit vielen Jahren mit Schwerpunkt Bau-und Architektenrecht tätige Referent geht dabei auch auf
praxisrelevante Fragen ein.
Inhalte:
Neu definierte vertragstypische Pflichten · Zeitfindungsphase mit Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung · Abgrenzung zur Bedarfsplanung nach DIN 18205 · Sonderkündigungsrecht · Teilabnahme · sonstige anwendbare Vorschriften des neuen Bauvertragsrechts
Veranstaltungsort:
Propstei Johannesberg gGmbH
Propsteischloss 2
36041 Fulda
Telefon: 0661/9418130
Fax: 0661/94181315
eMail: info@propstei-johannesberg.de