23.02.2021, 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mit Urteil vom 4.7.2019 hat der EuGH die Mindest- und Höchstsätze der HOAI für europarechtswidrig erklärt. Damit können weder die bisherige Ermächtigungsgrundlage, noch die HOAI 2013 unverändert beibehalten werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 29.05.2020 die Ressortabstimmung und am 05.06.2020 die Länder- und Verbändeanhörung zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen eingeleitet. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 15.07.2020 beschlossen, das parlamentarische Verfahren wird im Herbst 2020 folgen. Seit 07.08.2020 liegt auch der Entwurf der „Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vor.“
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