Vergabetransformationsgesetz im Bundeskabinett beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 27.11.2024 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegten Entwurf zu einem Gesetz zur Transformation des Vergaberechts beschlossen.
In einer dazu veröffentlichten Pressemitteilung weist das BMWK darauf hin, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung unter anderem vorsieht, dass Nachweispflichten für Unternehmen deutlich gesenkt, bürokratische Hürden abgebaut, Gesamtvergaben etwa zum Zweck beschleunigter Transformations-, Infrastruktur- und Verteidigungsprojekte erleichtert und Nachprüfungsverfahren digitalisiert werden.
Ob sich im Regierungsentwurf noch Änderungen gegenüber dem bisherigen Referentenentwurf ergeben haben, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Ebenfalls ist ungewiss, ob der Gesetzentwurf in der noch laufenden Legislaturperiode im Bundestag mit einer Mehrheit beschlossen werden wird.
Wir werden über den Fortgang des Gesetzgebungsvorhabens berichten.