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04.08.2025

Vergaberechtsreform 2025: Bundesingenieurkammer warnt vor Aufweichung des Losgrundsatzes

Appell zur Wahrung einer mittelstandsfreundlichen Ausgestaltung des Vergaberechts

Im aktuellen Gesetzgebungsvorhaben zum Vergaberechtsbeschleunigungsgesetz ist die Ausgestaltung des Grundsatzes der losweisen Vergabe in § 97 Abs. 4 GWB durch gegenteilige Positionen weiterhin im Fokus.

Die Bauindustrie fordert sowohl im Verbund mit den kommunalen Spitzenverbänden als auch gemeinsam mit der Immobilienwirtschaft (ZIA) und der Wohnungswirtschaft (GdW) weiterhin vehement eine generelle Aufweichung des Grundsatzes der losweisen Vergabe um zeitliche Gründe, wie es bereits im Entwurf der letzten Bundesregierung vorgesehen war.

© Bildnachweis: iStock/ sl-f



Die Bundesingenieurkammer (BIngK) hat deshalb am 01.08.2025 gemeinsam mit dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und der Bundesarchitektenkammer (BAK) mit einem Präsidentenschreiben an Bundesbauministerin Verena Hubertz, Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder und Kanzleramtschef Thorsten Frei auf die mittelstandsfreundliche Ausgestaltung des Vergaberechts, die auch im Koalitionsvertrag vereinbarten ist, hingewiesen und zur unveränderten Beibehaltung des Grundsatzes der losweisen Vergabe aufgefordert - so wie es auch im aktuellen Referentenwurf des BMWE vorgesehen ist.

Daneben hat der Präsident der BIngK, Dr. Heinrich Bökamp, auch in einem persönlichen Gespräch mit Bauministerin Hubertz in Berlin nochmals um Unterstützung für die vorgesehene mittelstandsfreundliche Regelung des § 97 Abs. 4 GWB geworben.

Das Bundeskabinett wird nächste Woche, am 06. August über den Gesetzentwurf beschließen. Über die Beschlussfassung werden wir berichten.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.