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28.10.2025

Neue Schwellenwerte ab 01.01.2026

Am 23.10.2025 hat die EU-Kommission die neuen Schwellenwerte für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 veröffentlicht.

© Bildnachweis: iStock/ BrianAJackson



Im 2-Jahres-Turnus passt die EU-Kommission die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge an. Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2026 leicht sinken.
Die ab Januar 2026 geltenden Schwellenwerte wurden am 23.10.2025 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2025/2150 – 2152 vom 22. Oktober 2025 gelten ab dem 01.01.2026 folgenden Schwellenwerte (Angaben ohne Gewähr):

Anwendungsbereich
bis 31.12.2025
ab 01.01.2026
Klassische Richtlinie (2014/24/EU)
Bauleistungen 5.538.000 EUR 5.404.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen
– zentrale Regierungsbehörden 143.000 EUR 140.000 EUR
– übrige öffentliche Auftraggeber 221.000 EUR 216.000 EUR
Konzessionen (2014/23/EU)
Konzessionen 5.538.000 EUR 5.404.000 EUR
Sektorenrichtlinie (2014/25/EU)
Bauleistungen 5.538.000 EUR 5.404.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen 443.000 EUR 432.000 EUR

Die jeweilige Verordnung finden Sie unter den nachstehenden Verlinkungen:
Konzessionen (2014/23/EU): Verordnung (EU) 2025/2151
Klassische Richtlinie (2014/24/EU): Verordnung (EU) 2025/2152
Sektorenrichtlinie (2014/25/EU): Verordnung (EU) 2025/2150

Die Schwellenwerte gelten ohne nationale Umsatzsteuer.
Eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger steht noch aus. Diese ist für einen verbindlichen Anwendungsbefehl ab dem 01.01.2026 jedoch nicht zwingend erforderlich. § 106 GWB verweist insoweit dynamisch auf die Regelungen der Richtlinie.