Lade Daten...
05.01.2026

Neue EU-Schwellenwerte seit 1. Januar 2026

Die aktuellen Schwellenwerte im Überblick

Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue EU-Schwellenwerte für öffentliche Aufträge. Sie bestimmen, ob ein Auftrag EU-weit ausgeschrieben werden muss. Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der Europäischen Union angepasst.

Die seit dem 1. Januar 2026 geltenden Schwellenwerte wurden am 23. Oktober 2025 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2025/2150 – 2152 vom 22. Oktober 2025 gelten fortan die folgenden Schwellenwerte (Angaben ohne Gewähr):

© Bildnachweis: iStock/ BrianAJackson



Anwendungsbereich
bis 31.12.2025
ab 01.01.2026
Klassische Richtlinie (2014/24/EU)
Bauleistungen 5.538.000 EUR 5.404.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen
– zentrale Regierungsbehörden 143.000 EUR 140.000 EUR
– übrige öffentliche Auftraggeber 221.000 EUR 216.000 EUR
Konzessionen (2014/23/EU)
Konzessionen 5.538.000 EUR 5.404.000 EUR
Sektorenrichtlinie (2014/25/EU)
Bauleistungen 5.538.000 EUR 5.404.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen 443.000 EUR 432.000 EUR

Die jeweilige Verordnung finden Sie unter den nachstehenden Verlinkungen:
Konzessionen (2014/23/EU): Verordnung (EU) 2025/2151
Klassische Richtlinie (2014/24/EU): Verordnung (EU) 2025/2152
Sektorenrichtlinie (2014/25/EU): Verordnung (EU) 2025/2150

Die Schwellenwerte gelten ohne nationale Umsatzsteuer.
Eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger steht noch aus. Diese ist für einen verbindlichen Anwendungsbefehl ab dem 01.01.2026 jedoch nicht zwingend erforderlich. § 106 GWB verweist insoweit dynamisch auf die Regelungen der Richtlinie.